Arbeitsschutz in Kleinbetrieben
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Arbeitsschutz in Kleinbetrieben

Fast 98 Prozent aller bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften versicherten Unternehmen sind Kleinbetriebe mit unter 50 Mitarbeitern. Etwa 40 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiten in Kleinbetrieben. Diese stellen also einen sehr gewichtigen Wirtschaftsfaktor dar, dessen Bedeutung sich in Zukunft noch weiter verstärken wird. Ein Blick auf aktuelle Unfallzahlen verdeutlicht, dass in Kleinbetrieben vor allem in einem Bereich noch Nachholbedarf besteht: dem Arbeitsschutz. So kamen 2017 auf 1000 Mitarbeiter knapp 26 Arbeitsunfälle in Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern. Diese Zahl übersteigt die der Großunternehmen mit über 250 Beschäftigten deutlich.

Arbeitsschutz stellt kleine Betriebe vor große Herausforderungen

Der betriebliche Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dem Schutz der Beschäftigten vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie der menschengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen dienen. Alle Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen und müssen folglich Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergreifen.

Davon sind Kleinbetriebe natürlich nicht ausgenommen. Während in großen Unternehmen jedoch Arbeitsschutzexperten wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragte angestellt sind, die den Vorgesetzten in sämtlichen Belangen des Arbeitsschutzes unterstützen, ist der Arbeitgeber in Kleinbetrieben oft auf sich alleine gestellt. Folglich ist es wichtig, den betrieblichen Arbeitsschutz an die speziellen Anforderungen in Kleinbetrieben anzupassen. So verfügen Kleinbetriebe häufig nicht über das nötige Personal und die finanziellen Mittel, die dafür nötig sind, möglichst gesunde und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Nicht selten muss sich der Arbeitgeber, der ohnehin schon stark in das Tagesgeschäft eingebunden ist und wichtige Managementfunktionen erfüllt, zusätzlich noch um den betrieblichen Arbeitsschutz kümmern. Da verwundert es wenig, dass der Arbeitsschutz gerade in Betrieben, in denen sich bislang noch keine signifikanten Arbeitsunfälle ereignet haben, auf der Strecke bleibt.

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Die wirtschaftlichen Einbußen, die ein Unternehmen mit fehlendem Arbeitsschutzmanagement riskiert, sind viel größer als die, die im Rahmen des Arbeitsschutzes auf den Betrieb zukämen.

Arbeitsschutz ist auch in Kleinbetrieben unerlässlich

Das ist jedoch genau der falsche Ansatz. Unternehmer riskieren damit nämlich nicht nur ein hohes Gefahrenpotential für Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter. Sie gehen damit auch das Risiko, wirtschaftliche Verluste einzufahren, ein. Schließlich wirkt effektiver Arbeitsschutz der Entstehung von arbeitsbedingten Erkrankungen und Arbeitsunfällen vor und verhindert so die Entstehung direkter und indirekter Kosten durch Fehlzeiten, die sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens auswirken. Auch Kleinbetrieben sollte also daran gelegen sein, dem betrieblichen Arbeitsschutz genügend Aufmerksamkeit zu schenken.

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Kleinbetriebe müssen nicht zwangsläufig hinter den Arbeitsschutzstandards der Großbetriebe zurückbleiben. Zahlreiche Praxisbeispiele zeigen, dass Arbeitsschutz auch in kleinen Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern funktionieren kann. Damit das gelingt, ist eine gewissenhafte Organisation des Arbeitsschutzes unerlässlich. Nur als fester Bestandteil der Unternehmensstrategie kann der Arbeitsschutz seine volle Wirkung entfalten und gesundheits- und motivationsfördernde Arbeitsbedingungen schaffen. Der Fokus sollte dabei auf der Einführung geeigneter Präventionsmaßnahmen liegen, um Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen gezielt und frühzeitig vorzubeugen. Hilfreich sind beispielsweise Kurzchecklisten, die Unternehmer gemeinsam mit ihrem Team durcharbeiten können. Wichtige Fragen, die es im Zuge dessen zu klären gilt, sind z.B.:

Alternativ zu den Kurzchecklisten haben Kleinbetriebe darüber hinaus die Möglichkeit, den BGW Orga-Check, ein kostenloses Angebot der BGW, durchzuführen. Dabei handelt es sich um ein praktisches Online-Tool, mit dem Arbeitsschützer selbstständig und unkompliziert überprüfen können, ob der Betrieb alle arbeitsschutzrechtlichen Mindestanforderungen erfüllt oder ob noch Nachbesserungsbedarf in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation besteht.

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Kleinbetriebe mit unter 50 Mitarbeitern haben die Möglichkeit, den betrieblichen Arbeitsschutz selbst in die Hand zu nehmen. Das nennt sich alternative bedarfsorientierte Betreuung.

Alternative bedarfsorientierte Betreuung : Wir sind offizieller BGW Kooperationspartner

Kleinbetriebe mit unter 50 Mitarbeitern haben zwei Möglichkeiten zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes: die Regelbetreuung und die alternative bedarfsorientierte Betreuung. Bei Letzterer trägt der Unternehmer die Eigenverantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Um sicherzustellen, dass der Verantwortliche über die notwendigen Kompetenzen verfügt, muss er an einer Unternehmerschulung teilnehmen, die durch einen Kooperationspartner der BGW angeboten wird. Die BAU WEITERBILDUNG ist offizieller BGW Kooperationspartner und somit Ihr persönlicher Ansprechpartner für effektiven Arbeitsschutz. In sechs kurzen Lerneinheiten à 45 Minuten vermitteln wir den Schulungsteilnehmern in entspannter Atmosphäre die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und erarbeiten gemeinsam zentrale Lerninhalte. Auch die Fortbildungsmaßnahmen, die in festgelegten Fristen zu wiederholen sind, können Sie bei uns buchen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich für die alternative bedarfsorientierte Betreuung mit dem Büro für Arbeit & Umwelt an Ihrer Seite interessieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!