Arbeitsschutz Beratung: Darum lohnt es sich
Allgemein

Ganz gleich, ob Arbeitnehmer, externes Fachpersonal oder Kunden – alle Personen, die irgendwann einmal einen Fuß in Ihren Betrieb setzen werden, werden es Ihnen danken, wenn Sie sich als Arbeitgeber um die Einhaltung der Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes bemühen.

Aber nicht nur aus diesem Grund lohnt es sich, für optimale Arbeitsschutz-Maßnahmen in Ihrem Betrieb Sorge zu tragen. Arbeits- und Gesundheitsschutz zahlt sich beispielsweise in Form gesteigerter Produktivität, Motivation und Treue Ihrer Arbeitnehmer aus. Auch wurde in Studien bereits der wirtschaftliche Erfolg von Arbeitssicherheits-Maßnahmen bewiesen. Um die gewünschten Erfolge zu erzielen und die Mitarbeitenden möglichst gesunderhaltend zu beschäftigen, zahlt sich oft eine Arbeitsschutz Beratung durch Expertinnen und Experten aus.

Zufriedene Arbeitnehmer durch Arbeitsschutz im Betrieb

Wer möchte schon jeden Tag auf einen ungesicherten Arbeitsplatz gehen und Angst um die eigene Gesundheit haben müssen? Dass Ihre Arbeitnehmer weitaus glücklicher und motivierter an ihren Arbeitsplatz kommen, wenn sie sich nicht gleichzeitig um ihre Gesundheit sorgen müssen, scheint selbstverständlich.

Aber auch wenn es keine direkte Gefahr für das leibliche Wohl Ihrer Arbeitnehmer bedeutet, wissen diese Ihre arbeitsschutzrechtlichen Vorkehrungen trotzdem zu schätzen. Allein die Tatsache, dass Sie sich als Arbeitgeber um die Gesundheit und das allgemeine Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter bemühen, gibt diesen bereits ein gutes Gefühl.

Deshalb lohnt es sich nicht nur beim Umgang mit Gefahrstoffen oder gefährlichen Maschinen auf Gefahrenquellen zu achten. Auch die regelmäßige Prüfung von Elektrogeräten an Büroarbeitsplätzen zeigt Ihren Arbeitnehmern, dass es sich hierbei um einen sicheren Arbeitsplatz handelt.

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Wer sich sicher und aufgehoben an seinem Arbeitsplatz fühlt, kommt nicht nur motivierter zur Arbeit, sondern ist ebenfalls produktiver. Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsschutzes zahlen sich deshalb sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber aus.

Return on Prevention: Wirtschaftlicher Erfolg von Arbeitsschutz

Nicht nur arbeiten zufriedene Arbeitnehmer meist produktiver, auch fallen sie weniger häufig aus. Neben körperlichen Verletzungen, die durch unsichere Arbeitsplätze entstehen können, spielt auch die psychische Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer eine wichtige Rolle. Sollte die Arbeitsumgebung einen negativen Einfluss auf deren Psyche haben, sind Ausfälle bis hin zu Kündigungen weitaus wahrscheinlicher.

Letztendlich hat dies negative wirtschaftliche Folgen für Ihren Betrieb. Zahlreiche Forschungsprojekte beschäftigen sich mit dem sogenannten Präventionsnutzen-Präventionskosten-Verhältnis (Return on Prevention) und ermitteln signifikante wirtschaftliche Erfolge für vorgenommene Präventionsmaßnahmen. Detaillierte Ergebnisse, präsentiert von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, lassen sich unter anderem sowohl hier als auch hier finden.

Rechtliche Aspekte des Arbeitsschutzes

Ein weiterer wirtschaftlicher Aspekt von Arbeitsschutz ist der, dass es strafrechtliche Folgen für Sie als Arbeitgeber haben kann, wenn Sie sich nicht an das Arbeitsschutzgesetz und die dort vorgeschriebenen Maßnahmen halten. Zwar sichern Sie sich rechtlich zu großen Teilen durch die Einzahlung in die gesetzliche Unfallversicherung ab, doch sollte nachgewiesen werden können, dass Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, können Sie für einen Arbeitsunfall haftbar gemacht werden.

Nicht grundlos schreibt das Arbeitsschutzgesetz jedem Betrieb mit mindestens einem Mitarbeiter die Einstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vor. Ein weiterer Punkt, der im Arbeitsschutzgesetz festgehalten ist, ist die Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern. Als kleiner Betrieb sind Sie von den arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen deshalb aber nicht ausgenommen. Ihnen steht es lediglich frei, diese im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung selbst in die Hand zu nehmen.

Arbeitsschutz Beratung im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung

Im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung dürfen Sie als Arbeitgeber den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Arbeitnehmer selbst in die Hand nehmen. Diese Möglichkeit steht Ihnen jedoch nur dann zur Verfügung, wenn sich in Ihrem Betrieb weniger als 50 Mitarbeiter befinden und Sie vorab eine Unternehmerschulung besuchen. In dieser Schulung erhalten Sie eine Beratung in Sachen Arbeitsschutz, die es Ihnen ermöglicht, die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs selbst zu organisieren.

Die Unternehmerschulung setzt sich aus 6 Einheiten à 45 Minuten zusammen und informiert Sie unter anderem darüber, wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen können. Zwar können Sie durch die Schulung nicht auf Personen wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt verzichten. Die alternative bedarfsorientierte Betreuung erscheint jedoch gerade für kleine Betriebe oft als die kostengünstigere Variante. Außerdem ermöglicht dieses es Ihnen, Ihren Betrieb insgesamt flexibler zu verwalten als das im Rahmen der Regelbetreuung der Fall wäre.

Sollten Sie noch unsicher darüber sein, ob Ihr Betrieb für die alternative bedarfsorientierte Betreuung in Frage kommt oder wenn Sie allgemeine Fragen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz haben, empfiehlt sich eine Arbeitsschutz Beratung. Während die BAU WEITERBILDUNG Ihnen insbesondere in Rückfragen zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung zur Seite steht, können Sie sich bei allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitssicherheit an unseren Kooperationspartner, die BAU ARBEITSSICHERHEIT wenden.

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Nutzen Sie die Möglichkeiten einer professionellen Arbeitsschutz Beratung, um alle wichtigen Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kennenzulernen.

Arbeitsschutz Beratung mit der BAU Unternehmensgruppe

Die BAU Unternehmensgruppe steht Ihnen, sofern gewünscht, sowohl in Form der Regelbetreuung Ihres Betriebs als auch durch die Vermittlung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragten oder Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren (SiGeKo) zur Verfügung. Sollten Sie diese nicht extern hinzuziehen wollen, sondern daran interessiert sein, eine interne Fachkraft dafür fortzubilden, empfehlen wir Ihnen das Schulungsangebot der BAU WEITERBILDUNG.

Auf diese Weise können sich interessierte Personen in nur 9 Wochen zur FaSi weiterbilden lassen. Im Rahmen des Komplettpakets ist neben der Ausbildung zur FaSi auch direkt die Fortbildung zum Brandschutzbeauftragten und SiGeKo möglich. Haben Sie noch Fragen zum Fortbildungsangebot der BAU WEITERBILDUNG? Dann kontaktieren Sie uns gerne!