Jeder, der mal in die Schule gegangen ist, kennt die Feueralarm-Übung. Was die Schüler oftmals sogar gefreut hat, weil dadurch der Unterricht ausfiel oder gar ein Test unterbrochen wurde, wird im Unternehmen oftmals mit genervten Blicken aufgenommen. Dass Brandschutz aber in jedem Betrieb ein essenziell wichtiger Bestandteil ist, der keineswegs vernachlässigt werden sollte, erfahren viele erst, wenn es zu spät ist. Aus diesem Grund ist es auch gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber, in Form einer Brandschutzunterweisung, für den betrieblichen Brandschutz verantwortlich ist. Wir erklären, in welcher Häufigkeit diese Unterweisung stattfinden sollte und worauf dabei zu achten ist.
Warum eine Brandschutzschulung so wichtig ist: Gefahren durch Brände
Alle 2-3 Minuten brennt es in Deutschland, alle 5 Minuten handelt es sich dabei um ein Unternehmen. Diese Zahlen legen offen, wie wichtig Brandschutz für jeden Einzelnen ist, sowohl privat als auch beruflich. Laut Arbeitsschutzgesetz ist dies Teil der Aufgaben des Arbeitgebers, der für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeitenden verantwortlich ist. Wer denkt, dass die Gefahren im Büro klein genug sind, um den Brandschutz zu vernachlässigen, sollte sich im Klaren darüber sein, dass die Hauptursachen für Brände Elektrizität, menschliches Fehlverhalten, Brandstiftung und Überhitzung sind.
Selbst Büros, die über keine Industriemaschinen verfügen, laufen Gefahr, durch Kabelbrände, angelassene Herdplatten oder gar Straftaten in die Lage zu kommen, dass das korrekte Verhalten im Brandfall lebensnotwendig wird. Neben Leib und Leben Ihrer Arbeitnehmer und womöglich Dritter ist auch das Unternehmen durch fehlerhaftes Verhalten im Brandfall gefährdet. Auch wenn Versicherungen die finanziellen Folgen meist tragen, können sich zahlreiche Betriebe nicht von den Folgen (Ausfälle, Schäden der Reputation, Kündigungen) eines größeren Brandschadens erholen und beinahe jedes zweite Unternehmen geht danach in die Insolvenz.
Brandschutzunterweisung: Wie oft und wer?
Grundsätzlich muss einmal jährlich eine Brandschutzunterweisung im gesamten Betrieb erfolgen. Auch muss jeder neue Mitarbeiter zu seiner Einstellung in der Brandschutzordnung unterwiesen werden. Verantwortlich hierfür ist der Arbeitgeber, der die Brandschutzunterweisung ebenfalls in die Betriebsführung und die allgemeine Arbeitsschutzunterweisung integrieren kann. Verfügt ein Betrieb über einen Brandschutzbeauftragten oder gar eine Werksfeuerwehr, übernehmen diese oftmals die Brandschutzunterweisung.
Die Einstellung eines Brandschutzbeauftragten ist gerade für große Betriebe sowie Unternehmen mit einem erhöhten Brandrisiko oft lohnenswert. Die BAU WEITERBILDUNG bietet die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in einem 1,5-wöchigen Intensivseminar an.
Die Unterweisung kann aber ebenfalls an Vorgesetze übertragen werden, wenn diese beispielsweise den neuen Mitarbeiter einarbeiten, oder es können externe Brandschutzexperten mit dieser Aufgabe betraut werden. Die Brandschutzunterweisung und die Unterweisung der Beschäftigten über den Umgang mit speziellen Maschinen oder Gefahrstoffen können zwar gemeinsam vollzogen werden, sind aber nicht das gleiche.
Brandschutzordnung und Brandschutzunterweisung
Im Rahmen der Brandschutzunterweisung sollten Sie Ihren Arbeitnehmern eine Brandschutzordnung aushändigen, die alle wichtigen und für Ihren Betrieb relevanten Information zum Brandschutz beinhaltet. Ähnlich wie bei der Betriebsanweisung und der Unterweisung im Umgang mit Gefahrstoffen sollte auch die Brandschutzordnung gemeinsam mit einer Brandschutzunterweisung erfolgen.
Im Rahmen dieser sollten Sie Ihren Arbeitnehmern folgende Informationen mitteilen:
- Alle Arbeitnehmer sollten über die Notausgänge sowie Flucht- und Rettungswege informiert werden und diese im Idealfall auch einmal im Rahmen einer Übung ablaufen, um im Ernstfall sofort zu wissen, wohin sie gehen müssen.
- Die Lage, Funktion und Bedienung von Löschmitteln, wie Feuerlöschern oder Löschdecken sollte erläutert werden, ebenso wie der Unterschied, wann welches Mittel zum Einsatz kommt.
- Potenzielle Gefahrenherde für Brände sollten an alle kommuniziert werden, sodass hierauf besonderes Augenmerk gelegt werden kann.
- Das Verhalten im Brandfall sowie Erste Hilfe-Maßnahmen sollte genauesten besprochen werden und alle Mitarbeitenden sollten nochmals auf Notrufnummern und die Lage von Feuermeldern hingewiesen werden.
- Falls es Brandschutzbeauftragte oder eine Werksfeuerwehr gibt, sollten diese allen Arbeitnehmern als zuständige Personen vorgestellt werden. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzhelfer sollte allen Angestellten bekannt sein.
Brandschutzhelfer – Aufgaben und Ausbildungsmöglichkeiten
Dass ein Betrieb über einen oder mehrere Brandschutzhelfer verfügen sollte, ist im Arbeitsschutzgesetz, in der Arbeitsstättenverordnung sowie in den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung festgehalten. Hier befinden sich ebenfalls Hinweise dazu, wie viele Brandschutzhelfer in einem Betrieb vorhanden sein sollten, ebenso wie Informationen zu deren Aufgaben und allen notwendigen rechtlichen Grundlagen.
Ein Brandschutzhelfer fungiert innerhalb eines Betriebs nochmals als speziell ausgebildete Fachkraft, da er, anders als die anderen Mitarbeitenden, über eine zusätzliche Fortbildung verfügt. Hiermit wird sichergestellt, dass im Ernstfall jemand vor Ort ist, der intensiver mit den Themen Brandverhütung und -bekämpfung vertraut ist. Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzhelfer richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten, die sich zu unterschiedlichen Zeiten im Betrieb befinden.
Ein Brandschutzhelfer ist jedoch nicht das gleiche wie ein Brandschutzbeauftragter. Sollten Sie als Arbeitgeber nicht über die notwendigen Qualifikationen verfügen, jemanden zum Brandschutzhelfer fortzubilden, bietet beispielsweise die BAU WEITERBILDUNG eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Auch weitere Möglichkeiten, wie die Einstellung eines externen Brandschutzbeauftragten oder die Einstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Ihnen bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung hilft, gehören zu den Leistungen der BAU UNTERNEHMENSGRUPPE.
Arbeitsschutz in Form der alternativen bedarfsorientierten Betreuung
Während Betriebe, die über mehr als 50 Mitarbeiter verfügen, für Anliegen im Arbeits- und Gesundheitsschutz gesetzlich dazu verpflichtet sind, externe Fachkräfte einzustellen, steht es Arbeitgebern kleinerer Betriebe zu, die Arbeitssicherheit selbst in die Hand zu nehmen. Im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung sind Sie nach Absolvierung einer Unternehmerschulung dazu befähigt, den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihres Unternehmens selbst zu organisieren.
Haben Sie Fragen oder Interesse an unserem Schulungsangebot? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme oder direkt über die Buchung einer unserer Seminarplätze!