Gemeinschaftsverpflegung: Lebensmittelhygiene in Kitas
Bei in Kitas angebotenem Essen handelt es sich um eine sogenannte Gemeinschaftsverpflegung. Im Rahmen dieser müssen in Bezug auf die Lebensmittelhygiene einige gesetzliche Anforderungen beachtet werden. Es gelten die Vorschriften des Lebensmittelrechts. Gesetzliche Grundlage bilden die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004v und die §§ 42, 43 des Infektionsschutzgesetzes. Wir zeigen Ihnen, wie Sie entsprechende Anforderungen ordnungsgemäß umsetzten können. Erfahren Sie mehr zur Lebensmittelhygiene in Kitas:
Die Bedeutsamkeit guter Lebensmittelhygiene in Kitas
In der Kita treffen Kinder verschiedener Altersklassen aufeinander. Von Säuglingen bis zum Vorschulalter ist alles dabei. Kinder unter 3 Jahren gehören in Sachen Nahrungsversorgung zu den besonders empfindlichen Zielgruppen. Das Immunsystem der Kinder unterschiedet sich noch deutlich von dem eines Erwachsenen. Gegenüber Magen-Darm-Erkrankungen sind sie daher unter anderem besonders empfindlich.
Nahrungsausgabe in Kitas: Gefahren und Risiken
Im Lebensmittelbereich trifft man auf ganz unterschiedliche Gefahren und Risiken. Diese lassen sich grob in drei Teilbereiche differenzieren:
Physikalische Gefahren im Lebensmittelbereich
Schädigungen der Einrichtung stellen eine häufig auftretende physikalische Gefahr dar. Darunter beispielsweise zerbrochene Gläser. Vor der Nahrungsausgabe muss sichergestellt werden, dass keine Glassplitter in die Lebensmittel gelangt sind.
Biologische Gefahren im Lebensmittelbereich
Biologische Gefahren umfassen von Bakterien, Viren, Schimmelpilzen oder Parasiten befallene Lebensmittel. Diese Gefahren entstehen unter anderem durch nicht genügend gesäuberte Lebensmittel oder verschmutze Küchenutensilien. Auch unzureichende Hitzebehandlung oder die Missachtung einer ordnungsgemäßen Kühlkette können biologische Gefahren verursachen. Darüber hinaus sollten infizierte Personen unter keinen Umständen bei der Nahrungsausgabe in Kitas involviert sein.
Chemische Gefahren im Lebensmittelbereich
Bei unsachgemäßer Anwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln kann es unter Umständen zu chemischen Gefahren kommen. Der Zugriff durch Kinder muss in jedem Fall verhindert werden. Entsprechende Behältnisse sind folglich stets an den dafür vorgesehenen Stellen zu lagern.
Personal- und Küchenhygiene
Die Arbeit in einer Kindertagesstätte erfordert ein Gesundheitszeugnis. Während dieses noch vor einigen Jahren lebenslange Gültigkeit besaß, müssen Beschäftigte heute regelmäßig an Auffrischungsschulungen teilnehmen. Darunter auch eine Hygieneschulung zu grundlegenden Aspekten der Lebensmittelhygiene. Neben der Küche müssen auch Arbeitsmittel und Lagerräume stets sauber gehalten werden. Im Rahmen der Personalhygiene müssen Beschäftigte einiges beachten:
Händehygiene
Neben lackierten Fingernägeln gelten auch Ringe und Armschmuck als Tabu in der Lebensmittelhygiene. Darüber hinaus sollte jede Kita ausreichend Handwaschbecken sowie Seife und Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Nicht nur nach dem Besuch der Toilette, sondern vor allem auch nach der Arbeit mit rohen Produkten wie Fleisch oder Eiern sollten der Handwäsche und -desinfektion besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Darüber hinaus sind offene Wunden abzudecken, um biologische Gefahren in den Speisen zu vermeiden. Dabei kommen je nach Verletzung Pflaster, Fingerlinge oder Handschuhe in Frage.
Arbeitskleidung
Das Küchenpersonal in Kitas muss stets angemessen gekleidet sein. Die Kleidung sollte bei mindestens 60°C waschbar sein und regelmäßig ausgetauscht werden. Die Haare müssen in der Regel hochgebunden und/oder mit einer Kopfbedeckung verhüllt werden.
Lebensmittelüberwachung bei Veranstaltungen
Bei unregelmäßigen Veranstaltungen gelten die EU-Hygienevorgaben nicht. Darunter beispielsweise Sommer-, Weihnachts- oder Faschingsfeste, bei denen die Eltern selbst Speisen mitbringen. Nichtsdestotrotz sollten auch in diesem Fall die wichtigsten Hygienevorschriften eingehalten werden. Bei Unsicherheiten in Bezug auf die Lebensmittelhygiene bei Veranstaltungen sollten Sie sich an die zuständige Lebensmittelüberwachung wenden.
Das HACCP-Konzept
Das HACCP-Konzept wird als Werkzeug für Lebensmittelhygiene eingesetzt. Die Abkürzung steht für „Hazard Analysis and Critical Control Points”, was sich im Deutschen mit „Risiko-Analyse Kritischer Kontroll-Punkte“ übersetzen lässt. Die HACCP-Richtlinien schaffen bei der Entdeckung und Beseitigung von Gefahrenpunkten Abhilfe. Auch in Kitas ist die Einführung von Systemen auf Basis der HACCP-Grundsätze verpflichtend. Dabei ist jedes HACCP-Konzept betriebsspezifisch aufgebaut. Sie dienen der Analyse, Kontrolle und Beherrschung möglicher Risiken.
Arbeitsschutz in Kitas
Beim Thema Arbeitsschutz sind wir vom Büro für Arbeit & Umwelt genau der richtige Ansprechpartner. Auch in Kindertagesstätten spielt Arbeitsschutz eine tragende Rolle. In Zeiten der Corona-Pandemie stehen Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes in Kitas vor besonders großen Herausforderungen. Bei weniger als 50 Beschäftigten haben Kindergärten und KiTas die Möglichkeit, ihren Arbeitsschutz selbst in die Hand zu nehmen. Mitgliedsbetrieben der BGW bieten wir diesbezüglich Unternehmerschulungen im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung an. Bei Interesse an einem Seminarplatz oder weiteren Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!