Das sind die häufigsten Berufskrankheiten
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Das sind die häufigsten Berufskrankheiten

Ob Bauarbeiter, Dachdecker oder Arzt – viele Berufe können auf Dauer krank machen. Doch nicht jede Krankheit, die durch Arbeit entsteht, zählt automatisch auch zu den Berufskrankheiten. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Berufskrankheiten-Liste. Wir erklären, wann man bei einer Erkrankung tatsächlich von einer Berufskrankheit spricht und stellen die 9 häufigsten Berufskrankheiten vor.

Arbeitsschutz bei Berufskrankheiten

Kleinbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden können den Arbeits- und Gesundheitsschutz – auch im Hinblick auf Berufskrankheiten – eigenverantwortlich gestalten. Im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung lernen Arbeitgeber in speziellen Unternehmerschulungen lernen, wie sie effektiv mit Berufskrankheiten umgehen können. Die BAU WEITERBILDUNG bietet Erst- und Folgeschulungen für BGW-Mitgliedsbetriebe an, die speziell auf die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Betrieben eingehen.

Sicherheitstechnische Betreuung mit der BAU WEITERBILDUNG

Was ist eine Berufskrankheit?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales definiert Berufskrankheiten als „Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden“. Damit eine Krankheit als Berufskrankheit gilt, muss also ein unmittelbarer Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit bestehen und die Betroffenen müssen nachweislich in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung den gesundheitsschädigenden Einflüssen ausgesetzt sein. Zusätzlich muss die Erkrankung in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sein. Dabei handelt es sich um eine Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten, die derzeit rund 80 Krankheiten zählt und regelmäßig um neue Krankheiten ergänzt wird.

Auslöser von Berufskrankheiten können verschiedenste Einwirkungen auf die Gesundheit sein. Dazu zählen insbesondere chemische und physikalische Einwirkungen und Leiden, die durch Infektionserreger verursacht werden. Auch Atemwegserkrankungen und Hautkrankheiten tauchen in der Liste auf. Psychische Probleme sind hingegen nicht aufgeführt.

Die 9 häufigsten Berufskrankheiten

1.     Lärmschwerhörigkeit

Die häufigste anerkannte Berufskrankheit ist Lärmschwerhörigkeit. Sie entwickelt sich schleichend, wenn nach mehrjähriger Lärmeinwirkung zunächst eine Verschlechterung der Wahrnehmung hoher Töne sich bemerkbar macht und schließlich langfristige Schäden des Gehörs auftreten. Von diesem Leiden sind insbesondere Bauarbeiter und Beschäftigte in der Fortswirtschaft betroffen. Um der Entstehung einer Lärmschwerhörigkeit vorzubeugen, ist es wichtig, bei lauten Arbeiten konsequent einen Lärm- bzw. Gehörschutz zu verwenden.

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Ein Gehörschutz ist wichtig, um der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit vorzubeugen.

2.     Hautkrebs durch UV-Strahlung

Viele Arbeitnehmer arbeiten im Freien. Damit sind sie der Sonneneinstrahlung in weitaus höherem Maße als der Rest der Bevölkerung ausgesetzt. So ist die Wissenschaft inzwischen überzeugt davon, dass Hautkrebs durch langjährige UV-Strahlung auch arbeitsbedingt ausgelöst werden kann. Das gilt jedoch nur für multiple aktinische Keratosen und das Plattenepithelkarzinom. Andere Hautkrebsarten werden bislang nicht als Berufskrankheit im Zusammenhang mit UV-Strahlung erfasst. Regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge hilft, krankhafte Veränderungen frühzeitig zu erkennen.

3.     Asbestose

Asbestose ist eine Lungenerkrankung, die durch Einatmung und Ablagerung von asbestfaserhaltigem Staub entsteht. Oft werden gesundheitliche Probleme in Zusammenhang mit Asbest erst viele Jahre nach Beginn der Belastung erkannt. Früher wurde der Stoff in der Bauwirtschaft und im Schiffsbau verwendet. Heute ist der Einsatz von Asbest jedoch bereits seit über zehn Jahren verboten.

4.     Infektionskrankheiten

Auf Platz vier der häufigsten Berufskrankheiten liegen Infektionskrankheiten. Dazu zählen z.B. Hepatitis und Tuberkulose. Ärzte, Pflegekräfte und Labormitarbeiter können sich durch den Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten anstecken. Um die Infektionsgefahr auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, ist die strenge Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften entscheidend. Auch Impfungen können die betroffenen Berufsgruppen vor einer Ansteckung schützen.

5.     Lungen- und Kehlkopfkrebs, ausgelöst durch Asbest

Auch Lungen- und Kehlkopfkrebs können durch den Kontakt mit Asbest ausgelöst werden und zählen damit zu den anerkannten Berufskrankheiten. Da Asbest immer noch in den Gemäuern vieler alter Gebäude vorhanden ist, gelten bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten strenge Arbeitsschutzvorschriften.

6.     Hauterkrankungen

Die meisten Verdachtsanzeigen gehen zu Hauterkrankungen ein. Davon werden jedoch nur die wenigsten als Berufskrankheit anerkannt. Besonders gefährdet sind Berufsgruppen, die mit Chemikalien in Kontakt kommen oder Feuchtarbeit betreiben. Dazu zählen z.B. Friseure, Floristen und Pflegekräfte.

Um das Risiko, eine Hauterkrankung zu erleiden, möglichst gering zu halten, muss bei Tätigkeiten, die ein häufiges Waschen und / oder Desinfizieren der Haut erfordern, ein sogenannter Hautschutzplan entworfen werden. Dieser macht konkrete Angaben zu Schutzmaßnahmen, Zuständigkeiten und Hilfsmitteln. So kann ein Hautschutzplan z.B. vorsehen, dass gefährdete Berufsgruppen bei entsprechenden Tätigkeiten Schutzhandschuhe tragen und die Haut regelmäßig eincremen sollten, um Hautirritationen, Rötungen und Juckreiz zu vermeiden.

7.     Schädigung der Lendenwirbelsäule und Kniegelenke

Schweres Heben und Tragen sowie unnatürliche Körperhaltung begünstigen die Entstehung chronischer Schäden der Lendenwirbelsäule und Kniegelenke. Davon sind insbesondere Dachdecker und Fliesenleger betroffen. Um chronischen Beschwerden vorzubeugen, ist es wichtig, die Beinmuskulatur durch regelmäßige Bewegung zu stärken. Auch sollte die ergonomische Gestaltung von Tischen und Hebehilfen Beachtung finden.

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Dachdecker sind besonders gefährdet, eine chronische Schädigung der Lendenwirbelsäule und Kniegelenke zu erleiden.

8.     Erkrankungen des Blutes und des lymphatischen Systems durch Benzol

Benzol ist ein flüssiger organischer Kohlewasserstoff, der als Nebenprodukt bei der Benzin- und Ethylenherstellung gewonnen wird. Benzoldämpfe sind beim Einatmen giftig. Sie wirken karzinogen und erbgutschädigend. Eine langzeitige Aufnahme kleinerer Mengen Benzol kann in einer Blutanämie resultieren. Berufe, die einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sein können, sind z.B. Chemiearbeiter, Maler, Lackierer und Mechaniker.

9.     Allergische Atemwegserkrankungen

Auch allergische Atemwegserkrankungen zählen zu den häufigsten Berufskrankheiten. Sie werden durch das Einatmen von Staub, Mikroorganismen und chemischen Stoffen ausgelöst und können unangenehme Krankheiten wie Nasenschleimhautentzündungen oder eine Einengung der Bronchien hervorrufen. Bäcker, Tischler und Floristen sind von diesem Krankheitsbild besonders betroffen. Zur Vorbeugung ist ein Atemschutz empfehlenswert.

Anerkennung als Berufskrankheit

Für die Anerkennung von Berufskrankheiten sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger zuständig. Sobald der Verdacht auf eine Berufskrankheit gemeldet wurde, prüft die Unfallkasse den Sachverhalt. Das stellt sich häufig als sehr schwierig heraus, da nicht immer ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Arbeit und Krankheit nachgewiesen werden kann. So begünstigen viele Einflüsse im Privatleben die Entstehung von Beschwerden, die auch im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit auftreten können. Bestimmte Krankheiten können erst Jahrzehnte später ausbrechen.

Dies erklärt die große Diskrepanz zwischen den Verdachtsanzeigen und den tatsächlich anerkannten Berufskrankheiten. So wurden im Jahr 2018 64.398 Erkrankungen gemeldet, jedoch nur 17.805 Fälle als Berufskrankheit anerkannt. Besonders groß ist die Diskrepanz im Bereich der Hautkrankheiten.

Alternative bedarfsorientierte Betreuung mit dem Büro für Arbeit & Umwelt

Arbeitgeber sind für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Betriebe bis 50 Mitarbeiter können diese Aufgabe im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung selbst in die Hand nehmen. Dafür ist die regelmäßige Teilnahme an einer Unternehmerschulung erforderlich.

Das Büro für Arbeit & Umwelt bietet Erst- und Folgeschulungen für Mitgliedsbetriebe der BGW an. Dabei werden wir auf relevante Arbeitsschutzthemen wie die Vorbeugung von Berufskrankheiten eingehen, aber immer auch genügend Raum für Ihre individuellen Fragen und Probleme lassen.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich für die Unternehmerschulung mit dem Büro für Arbeit & Umwelt interessieren oder buchen Sie Ihren Seminarplatz direkt online. Wir freuen uns, Sie schon bald zu einer unserer Schulungen begrüßen zu dürfen!