Brandschutz im Betrieb: So beugen Sie Bränden wirksam vor
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Brandschutz im Betrieb: So beugen Sie Bränden wirksam vor

Um den Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten, müssen Unternehmer eine Vielzahl von Pflichten erfüllen. Dazu gehört auch der Brandschutz. Vorbeugender Brandschutz ist unerlässlich, um Leib und Leben zu schützen. Brände stellen aber nicht nur eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten dar. Auch aus wirtschaftlicher Sicht stellt ein Brand im Unternehmen ein großes Risiko dar, das den Fortbestand des Betriebs gefährden kann. Arbeitgebern sollte folglich daran gelegen sein, dem betrieblichen Brandschutz genügend Gewicht beizumessen. Wie Sie Bränden wirksam vorbeugen, haben wir im folgenden Beitrag zusammengefasst.

Brand im Unternehmen: Die Ursachen

Die Zahl der Brandtoten ist bereits seit Jahren rückläufig. Auch insgesamt musste die Feuerwehr deutlich seltener aufgrund von Bränden und Explosionen ausrücken. Diese positive Bilanz lässt sich auf eine verstärkte Aufklärungsarbeit über Brandgefahren zurückführen.

Leider geschieht es aber nach wie vor immer wieder, dass in Unternehmen oder Privathaushalten ein Brand ausbricht. Die häufigste Ursache dafür ist Unwissenheit. Die Leute wissen nicht, welche Gefahr von Elektrogeräten ausgehen kann. Dabei gilt ein technischer Defekt als häufigste Brandursache. Die regelmäßige Wartung und Kontrolle ist hier unerlässlich, um der Entstehung von Bränden vorzubeugen.

Auch der Umgang mit Gefahrstoffen birgt immer gewisse Risiken, die den Beschäftigten im Rahmen einer Arbeitsschutzunterweisung nahe gebracht werden sollten. Das gilt insbesondere bei entzündbaren Stoffen.

Vorbeugender Brandschutz 3

Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter zum Umgang mit brennbaren Stoffen und dem richtigen Verhalten im Brandfall.

Vorbeugender vs. abwehrender Brandschutz

Dem Thema Brandschutz sollte im Betrieb ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz.

Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um die Entstehung und Ausbreitung eines Brands bzw. einer Explosion zu verhindern. Diese können baulicher, anlagentechnischer oder organisatorischer Natur sein.

Demgegenüber tritt der abwehrende Brandschutz erst ein, wenn es bereits brennt. Ziel ist es, den Brand zu löschen und die Begleitschäden so gut es geht zu verringern.

Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz als Teil des vorbeugenden Brandschutzes umfasst alle bautechnischen Maßnahmen, die das Gebäude betreffen. Das beinhaltet z.B. das Brandverhalten von Baustoffen, den Feuerwiderstand von Bauteilen sowie die Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte. Auch die Fluchtwegeplanung und die reaktive Brandbekämpfung durch Löschanlagen fallen in diesen Bereich. Die Maßnahmen des baulichen Brandschutzes sind sehr komplex und sollten den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Dokumentation in Brandschutz- und Sicherheitskonzepten ist unerlässlich.

Anlagentechnischer Brandschutz

Unter den anlagentechnischen Brandschutz fallen alle technischen Anlagen, Einrichtungen und Systeme, die der Verbesserung des Brandschutzes dienen. Das umfasst neben Brandmeldeanlagen (BMA), Rauchansaugsystemen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) auch selbsttätige Feuerlöschanlagen (z.B. Sprinkleranlagen), nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen (Wandhydranten) und manuell zu bedienende Feuerlöscher (Handfeuerlöscher).

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Die Verfügbarkeit von Feuerlöschanlagen fällt in den Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes.

Organisatorischer Brandschutz

Die baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen werden durch den organisatorischen Brandschutz ergänzt. Dabei kommt der Schulung der Mitarbeiter im Rahmen einer Brandschutzunterweisung zentrale Bedeutung zu. Die Beschäftigten müssen sich der Gefahren im Umgang mit brennbaren Stoffen und Zündquellen bewusst sein und wissen, wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben. Die Brandschutzunterweisung kann vom Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden. Dieser ist auch für die Erstellung eines Brandschutzplans und die Ausbildung von Brandschutzhelfern verantwortlich. Auch die Brandschutzordnung sowie der Aushang von Flucht- und Rettungsplänen sind wichtige Bestandteile des organisatorischen Brandschutzes.

Gerade in großen Betrieben sowie in Unternehmen mit einer erhöhten Brandgefahr kann sich die Einstellung eines unternehmensinternen Brandschutzbeauftragten oft lohnen. Darüber hinaus ist die Beschäftigung von Brandschutzbeauftragten je nach Bundesland für bestimmte Gebäudearten im jeweiligen Baurecht sogar vorgeschrieben. Das kann beispielsweise in größeren Verkaufsstätten, Industriebauten und Krankenhäusern der Fall sein.

Hier bietet sich die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten der BAU WEITERBILDUNG an. In einem 1,5-wöchigen Intensivseminar erwerben die Teilnehmenden das nötige Rüstzeug für ihren künftigen Einsatz als Brandschutzbeauftragter im Betrieb. Darüber hinaus kann die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten auch in Kombination mit der FaSi-Ausbildung sowie der Ausbildung zum SiGeKo abgeschlossen werden. In welchem Zeitraum die Teilnehmenden die einzelnen Ausbildungsbestandteile absolvieren, bleibt dabei ganz ihnen überlassen.

Brandschutz im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung

Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Brandprävention von entscheidender Bedeutung. Jedem Unternehmer sollte daran gelegen sein, Leib und Leben der Beschäftigten bestmöglich zu schützen. Worauf es dabei zu achten gilt, erfahren Sie im Rahmen einer Unternehmerschulung mit mit der BAU WEITERBILDUNG. Diese steht allen Mitgliedsbetrieben der BGW, die sich bei der sicherheitstechnischen Betreuung für das Modell der alternativen bedarfsorientierten Betreuung entschieden haben, zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich für eine unserer Erst- und Folgeschulungen interessieren oder buchen Sie Ihren Seminarplatz gleich online. Wir freuen uns schon, Sie kennenzulernen!