Es gibt viele Gründe, weshalb Arbeitgeber für ein sicheres Arbeitsumfeld ihrer Beschäftigten sorgen sollten. So sind krankheitsbedingte Ausfälle und Arbeitsunfälle nicht nur teuer, sie können auch den wirtschaftlichen Erfolg insgesamt beeinträchtigen und dem guten Ruf des Unternehmens schaden. Die Investition in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz macht sich immer bezahlt. Dabei kommt der sicherheitstechnischen Betreuung entscheidende Bedeutung zu. Jedes Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, muss eine sicherheitstechnische Betreuung gewährleisten. Je nach Betriebsgröße stehen den Unternehmern dabei verschiedene Modelle zur Auswahl. Wir stellen Ihnen die unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten mitsamt ihrer Vor- und Nachteile vor.
Sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG
Alle Unternehmen, die Beschäftigte haben, sind dazu verpflichtet, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Grundlage dafür stellt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dar. Ein zentraler Punkt des Arbeitssicherheitsgesetzes ist die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Diese sollten den Unternehmer beim Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und zu allen Fragen der Arbeitssicherheit unterstützen und beraten. Konkretisiert werden die Anforderungen des ASiG in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2). Hier sind auch die drei Betreuungsmodelle definiert.
Die drei Betreuungsmodelle
Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung ist abhängig von der Branche und der Beschäftigtenzahl. Auch Kleinbetriebe müssen eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen, können dabei aber zwischen verschiedenen Modellen wählen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Betreuungsmodellen unterschieden:
- Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten: Unternehmermodell oder Regelbetreuung (grund- und anlassbezogene Betreuung)
- Betriebe mit 11-50 Beschäftigten: Unternehmermodell oder Regelbetreuung (grund- und betriebsspezifische Betreuung)
- Betriebe mit über 50 Beschäftigten: Regelbetreuung (grund- und betriebsspezifische Betreuung)
Die Anzahl der Beschäftigten bezieht sich auf den jährlichen Durchschnitt der Beschäftigtenzahl. Teilzeitkräfte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden sind dabei mit dem Faktor 0,5, mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 20 und 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.

Kleinbetriebe können im Rahmen der Regelbetreuung selbst bestimmen, wie umfangreich die sicherheitstechnische Betreuung ausfallen soll.
Sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten
Betriebe mit nicht mehr als zehn Beschäftigten haben die Möglichkeit, eine Regelbetreuung zu nutzen, die keine festen Einsatzzeiten mehr vorgibt. Das Unternehmen kann selbst entscheiden, wie viel Betreuung und Beratung es in Anspruch nehmen will. Damit stellt die Regelbetreuung eine wirtschaftliche Alternative für Kleinbetriebe dar. Die Regelbetreuung setzt sich in dem Fall aus einer Grundbetreuung und der anlassbezogenen Betreuung zusammen.
Die Grundbetreuung beinhaltet die Erstellung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Dazu ist die Unterstützung durch den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich. Die Grundbetreuung muss regelmäßig wiederholt werden. Die Fristen richten sich hierbei nach Betriebsart und Gefährdungsrisiko. Spätestens ist eine Wiederholung nach fünf Jahren fällig. Auch wenn sich eine maßgebliche Änderung der Arbeitsverhältnisse ergeben hat, ist die Grundbetreuung zu wiederholen.
Zusätzlich zur Grundbetreuung müssen Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit nur noch bei besonderen Anlässen eingeschaltet werden. Das ist z.B. der Fall bei:
- Neu- und Umbauten
- Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffe
- Gestaltung neuer Arbeitsplätze
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern
Auch größere Betriebe können das Modell der Regelbetreuung wählen. Bei Unternehmen mit über zehn Mitarbeitern setzt diese sich aus einer Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten, die je nach Betriebsart zwischen 0,5 und 2,5 Stunden pro Jahr pro Beschäftigtem liegen. Die Grundbetreuung unterteilt sich in neun Aufgabenfelder, die wesentliche Aufgaben aus den §§3 und 6 ASiG beinhalten. Damit wird sichergestellt, dass für vergleichbare Betriebe identische Grundanforderungen bestehen.
Ergänzt wird die Grundbetreuung von der betriebsspezifischen Betreuung. Hier kann das Unternehmen seinen Betreuungsumfang genau an seinen individuellen Betreuungsbedarf anpassen. Aufgaben, Inhalte und zeitlicher Umfang der betriebsspezifischen Betreuung sind vom Unternehmen selbst festzulegen.
Alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten
Betriebe mit 50 Beschäftigten oder weniger haben darüber hinaus die Möglichkeit, die alternative bedarfsorientierte Betreuung zu nutzen. Die alternative bedarfsorientierte sicherheitstechnische Betreuung bietet viel Flexibilität und Möglichkeiten zur Eigeninitiative, denn hier nimmt der Unternehmer den Arbeits- und Gesundheitsschutz selbst in die Hand. Dazu ist die regelmäßige Teilnahme an speziellen Schulungsmaßnahmen erforderlich.
In einer Erstschulung bestehend aus sechs Lehreinheiten à 45 Minuten erwirbt der Unternehmer grundlegende Kenntnisse zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das umfasst z.B. die Arbeitsschutzorganisation, Aspekte der Mitarbeiterführung sowie die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
In wiederkehrenden Folgeschulungen werden die erworbenen Kenntnisse aufgefrischt und weiter vertieft. Die Folgeschulung ist spätestens nach fünf Jahren zu wiederholen und besteht aus mindestens vier Lehreinheiten.
Nach Abschluss der Schulungsmaßnahmen sollte der Unternehmer dazu in der Lage sein, selbstständig über Notwendigkeit und Umfang einer externen sicherheitstechnischen Betreuung zu bestimmen.

Bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung nehmen die Unternehmer den Arbeitsschutz selbst in die Hand. Dafür ist die Teilnahme an Schulungen erforderlich.
Sicherheitstechnische Betreuung mit dem Büro für Arbeit & Umwelt
Das Büro für Arbeit & Umwelt bietet Erst- und Folgeschulungen im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung an. Wir vermitteln Ihnen alle Inhalte anschaulich und praxisnah in entspannter Atmosphäre. Unsere Unternehmerschulungen bieten wir für Mitgliedsbetriebe der BGW deutschlandweit und jetzt ganz neu auch im Webinar-Format an. Weiterbilden zu Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen – das geht nun auch bequem und einfach von zu Hause.
Sie sind noch nicht überzeugt? Dann kontaktieren Sie uns jetzt. Einer unserer freundlichen Mitarbeiter wird sich gerne Ihrem Anliegen widmen und erklären, warum es sich lohnt, bei der sicherheitstechnischen Betreuung auf das Büro für Arbeit & Umwelt zu setzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!