Sicherheitstechnische Betreuung: Die 3 Betreuungsmodelle im Überblick
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Sicherheitstechnische Betreuung: Die 3 Betreuungsmodelle im Überblick

Jedes Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, muss eine sicherheitstechnische Betreuung gewährleisten, um für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Sorge zu tragen. Je nach Betriebsgröße stehen den Unternehmern dabei verschiedene Modelle zur Auswahl. Wir stellen Ihnen die unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten mitsamt ihrer Vor- und Nachteile vor.

Sicherheitstechnische Betreuung für Kleinbetriebe

Kleinbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, die sicherheitstechnische Betreuung selbst in die Hand zu nehmen. Das geschieht im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung. Dafür müssen Arbeitgeber an Unternehmerschulungen teilnehmen. Die BAU WEITERBILDUNG bietet Erst- und Folgeschulungen für BGW-Mitgliedsbetriebe an, welche die Teilnehmenden mit den Grundlagen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes anschaulich und praxisnah vertraut machen.

Sicherheitstechnische Betreuung mit der BAU WEITERBILDUNG

Inhaltsverzeichnis

Sicherheitstechnische Betreuung: Das Wichtigste in Kürze

  • Die sicherheitstechnische Betreuung ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für Betriebe mit mindestens einem Mitarbeitenden Pflicht.
  • Allen Betriebsgrößen steht das Modell der Regelbetreuung zur Auswahl, bei dem der betriebliche Arbeitsschutz über externe Fachkräfte sichergestellt wird.
  • Die Regelbetreuung setzt sich je nach Betriebsgröße aus der grund- und anlassbezogenen (bis 10 Mitarbeitende) oder der grund- und betriebsspezifischen Betreuung (ab 11 Beschäftigten) zusammen.
  • Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten haben darüber hinaus die Möglichkeit, das Modell der alternativen bedarfsorientierten Betreuung zu wählen. Dabei nimmt der Arbeitgeber den betrieblichen Arbeitsschutz selbst in die Hand.
  • Um den Arbeitsschutz im Betrieb selbst als Unternehmer sicherzustellen, ist die Teilnahme an Unternehmerschulungen erforderlich. Hier lernen die Teilnehmenden die Grundlagen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes kennen.

Sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG

Alle Unternehmen, die Beschäftigte haben, sind dazu verpflichtet, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Grundlage dafür stellt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dar. Ein zentraler Punkt des Arbeitssicherheitsgesetzes ist die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Diese sollten den Unternehmer beim Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und zu allen Fragen der Arbeitssicherheit unterstützen und beraten.

Konkretisiert werden die Anforderungen des ASiG in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2). Hier sind auch die drei Betreuungsmodelle definiert.

Die drei Betreuungsmodelle

Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung ist abhängig von der Branche und der Beschäftigtenzahl. Auch Kleinbetriebe müssen eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen, können dabei aber zwischen verschiedenen Modellen wählen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Betreuungsmodellen unterschieden:

  • Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten: Unternehmermodell oder Regelbetreuung (grund- und anlassbezogene Betreuung)
  • Betriebe mit 11-50 Beschäftigten: Unternehmermodell oder Regelbetreuung (grund- und betriebsspezifische Betreuung)
  • Betriebe mit über 50 Beschäftigten: Regelbetreuung (grund- und betriebsspezifische Betreuung)

Die Anzahl der Beschäftigten bezieht sich auf den jährlichen Durchschnitt der Beschäftigtenzahl. Teilzeitkräfte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden sind dabei mit dem Faktor 0,5, mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 20 und 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.

Sicherheitstechnische Betreuung: Die 3 Betreuungsmodelle im Üerblick

Sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten

Betriebe mit nicht mehr als zehn Beschäftigten haben die Möglichkeit, eine Regelbetreuung zu nutzen, die keine festen Einsatzzeiten  mehr vorgibt. Das Unternehmen kann selbst entscheiden, wie viel Betreuung und Beratung es in Anspruch nehmen will. Damit stellt die Regelbetreuung eine wirtschaftliche Alternative für Kleinbetriebe dar. Die Regelbetreuung setzt sich in dem Fall aus einer Grundbetreuung und der anlassbezogenen Betreuung zusammen.

Die Grundbetreuung beinhaltet die Erstellung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Dazu ist die Unterstützung durch den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich. Die Grundbetreuung muss regelmäßig wiederholt werden. Die Fristen richten sich hierbei nach Betriebsart und Gefährdungsrisiko. Spätestens ist eine Wiederholung nach fünf Jahren fällig. Auch wenn sich eine maßgebliche Änderung der Arbeitsverhältnisse ergeben hat, ist die Grundbetreuung zu wiederholen.

Zusätzlich zur Grundbetreuung müssen Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit nur noch bei besonderen Anlässen eingeschaltet werden. Das ist z.B. der Fall bei:

  • Neu- und Umbauten
  • Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffe
  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
Sicherheitstechnische Betreuung 2

Kleinbetriebe können im Rahmen der Regelbetreuung selbst bestimmen, wie umfangreich die sicherheitstechnische Betreuung ausfallen soll.

Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitenden

Auch größere Betriebe können das Modell der Regelbetreuung wählen. Bei Unternehmen mit über zehn Mitarbeitenden setzt diese sich aus einer Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten, die je nach Betriebsart zwischen 0,5 und 2,5 Stunden pro Jahr pro Beschäftigtem liegen. Die Grundbetreuung unterteilt sich in neun Aufgabenfelder, die wesentliche Aufgaben aus den §§ 3 und 6 ASiG beinhalten. Damit wird sichergestellt, dass für vergleichbare Betriebe identische Grundanforderungen bestehen.

Ergänzt wird die Grundbetreuung von der betriebsspezifischen Betreuung. Hier kann das Unternehmen seinen Betreuungsumfang genau an seinen individuellen Betreuungsbedarf anpassen. Aufgaben, Inhalte und zeitlicher Umfang der betriebsspezifischen Betreuung sind vom Unternehmen selbst festzulegen.

Alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten

Betriebe mit 50 Beschäftigten oder weniger haben darüber hinaus die Möglichkeit, die alternative bedarfsorientierte Betreuung zu nutzen. Die alternative bedarfsorientierte sicherheitstechnische Betreuung bietet viel Flexibilität und Möglichkeiten zur Eigeninitiative, denn hier nimmt der Unternehmer den Arbeits- und Gesundheitsschutz selbst in die Hand. Dazu ist die regelmäßige Teilnahme an speziellen Schulungsmaßnahmen erforderlich.

In einer Erstschulung bestehend aus sechs Lehreinheiten à 45 Minuten erwirbt der Unternehmer grundlegende Kenntnisse zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das umfasst z.B. die Arbeitsschutzorganisation, Aspekte der Mitarbeiterführung sowie die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

In wiederkehrenden Folgeschulungen werden die erworbenen Kenntnisse aufgefrischt und weiter vertieft. Die Folgeschulung ist spätestens nach fünf Jahren zu wiederholen und besteht aus mindestens vier Lehreinheiten.

Nach Abschluss der Schulungsmaßnahmen sollte der Unternehmer dazu in der Lage sein, selbstständig über Notwendigkeit und Umfang einer externen sicherheitstechnischen Betreuung zu bestimmen.

Sicherheitstechnische Betreuung Schulung

Bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung nehmen die Unternehmer den Arbeitsschutz selbst in die Hand. Dafür ist die Teilnahme an Schulungen erforderlich.

Sicherheitstechnische Betreuung mit der BAU WEITERBILDUNG GmbH

Die BAU WEITERBILDUNG GmbH bietet Erst- und Folgeschulungen bietet die sicherheitstechnische Betreuung für Kleinbetriebe im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung an. Wir vermitteln Ihnen alle Inhalte anschaulich und praxisnah in entspannter Atmosphäre. Unsere Unternehmerschulungen bieten wir für Mitgliedsbetriebe der BGW deutschlandweit und auch im Webinar-Format an. Weiterbilden zu Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen – das geht auch bequem und einfach von zu Hause.

Sie sind noch nicht überzeugt? Dann kontaktieren Sie uns jetzt. Einer unserer freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird sich gerne Ihrem Anliegen widmen und erklären, warum es sich lohnt, bei der sicherheitstechnischen Betreuung auf die BAU WEITERBILDUNG zu setzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!