Persönliche Schutzausrüstung gegen Corona
Allgemein

Spätestens seit dem Frühjahr 2020 ist wohl jede Person in Besitz von Masken. Seitdem ist der Anblick von Menschen, die irgendeine Form von Schutzausrüstung tragen, immer normaler geworden. Auch wenn die Maskenpflicht nun seit Kurzem abgeschafft wurde, ist für viele das Tragen zur Gewohnheit geworden und vermittelt ihnen Sicherheit.

Neben diesen individuellen Präferenzen im Umgang mit der Pandemie gibt es aber ebenfalls eine vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung gegen Corona für diverse Betriebe. Was genau zählt aber wirklich zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA), welche Unterschiede gibt es für medizinisches Personal und was müssen Sie als Betriebsleitung im Umgang mit Corona beachten?

Was ist persönliche Schutzausrüstung und wozu dient sie?

PSA gibt es in zahlreichen, sehr unterschiedlichen Betrieben und Branchen. So brauchen Mitarbeiter, die auf einer Baustelle arbeiten, andere Schutzkleidung als diejenigen, die im Krankenhaus arbeiten. Was für den einen Stahlkappen-Schuhe sind, sind für den anderen OP-Hauben und – Masken.

Die persönliche Schutzausrüstung dient dazu, Arbeitsunfälle zu vermeiden, für Ihre Mitarbeiter ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und potenzielle Gefahren für deren Gesundheit bestmöglich zu minimieren. Dies zu gewährleisten, zählt zu Ihrer Arbeitgeberverantwortung.

Für den Umgang mit Corona gibt es eine persönliche Schutzausrüstung, die sich von der allgemeinen PSA im medizinischen Bereich etwas unterscheidet. Insbesondere die Vorschriften, nach denen diese getragen werden muss, haben sich für viele Pflegekräfte geändert.

Früher war es beispielsweise normal, Masken in verschiedenen Situationen zu tragen, nicht aber im gesamten Krankenhaus. Dies hat sich nun geändert. Die Regelungen sind nicht immer einfach zu verfolgen, weshalb die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im November 2021 eine Übersicht erstellt hat, die erklärt, wann welche Art von Schutzausrüstung notwendig ist.

PSA 4

Schon vor Corona gab es betriebliche Schutzausrüstung im Umgang mit gesundheitsgefährdenden Substanzen.

PSA im Umgang mit Corona

In ihrer Übersicht listet die BAuA die unterschiedlichen Maskenarten, deren Bedeutung und die dazu passenden Nutzungshinweise auf. So unterscheidet sie zwischen dem Medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MSN), der FFP 2, FFP 3 sowie Schutzmasken mit auswechselbarem Partikelfilter oder gebläseunterstützenden Masken, Hauben und Helmen mit auswechselbarem Partikelfilter.

Nicht in dieser Tabelle enthalten, aber ebenfalls wichtiger Bestandteil einer PSA gegen Corona sind Visiere, Schutzbrillen, Schutzkittel, Kopfbedeckungen und selbstverständlich Handschuhe. Je nach aktueller Vorschrift, Intensität des Umgangs mit erkrankten Patienten und leider auch zum Teil nach Verfügbarkeit wird unterschiedlich viel dieser PSA in unterschiedlicher Qualität verwendet.

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat eine Übersicht erstellt, die die aktuellen Normen für die PSA im Umgang mit Corona auf deutscher und europäischer Ebene erläutert.

Ergänzende Maßnahmen, die nicht zur persönlichen Schutzausrüstung zählen

Bei der Ausrüstung hört es aber nicht auf. Bereits seit Beginn der Pandemie begleiten uns die Hinweise, Kontakte zu beschränken, Abstand zu halten, in die Armbeuge zu niesen und gründlich die Hände zu waschen. Auch der Bedarf an Desinfektionsmittel ist seitdem immens gestiegen.

Neben diesen allgemein weithin bekannten Vorgaben müssen Mitarbeiter in medizinischen Betrieben ebenfalls darin geschult sein, die PSA korrekt anzulegen, auszuziehen und zu entsorgen. Bei inkorrekt angelegter Ausrüstung ist deren Schutzwirkung nicht gewährleistet und bei falsch entsorgter Ausrüstung können andere Personen gefährdet werden.

PSA 2

Drei Dinge, die man seit der Pandemie in nahezu jedem Geschäft vorfinden kann.

Risiken erkennen und Vorkehrungen treffen

In jedem Beruf ist es wichtig, sich der potenziellen Risiken am Arbeitsplatz bewusst zu sein und diesen vorzugreifen. Aus diesem Grund sind Gefährdungsbeurteilungen ebenso wichtig wie eine allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorge.

Im Umgang mit Corona bedeutet dies, dass die Mitarbeitenden ein Verständnis für die neuen Gefahren entwickeln und darin geschult werden, diesen bestmöglich vorzubeugen. Dies trifft auf jedes Berufsfeld zu, in dem zwischenmenschliche Kontakte entstehen, nicht nur auf den medizinischen Bereich.

Wir stehen Ihnen hierbei zur Verfügung: Angefangen bei der Gefährdungsbeurteilung erarbeiten wir alle Risiken und beraten Sie dazu, wie Sie diese bestmöglich beheben können. Auch mit der fachgerechten Unterweisung Ihrer Mitarbeiter können Sie uns beauftragen.

Wenn Sie dies jedoch lieber selbst in die Hand nehmen möchten, ist dies erlaubt, sofern Ihr Betrieb weniger als 50 Mitarbeiter hat. In diesem Fall bedarf es einer Unternehmerschulung. Wir bieten Erst- und Folgeschulungen im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung für BGW-Mitgliedsbetriebe an. Sollten Sie lieber eine externe Fachkraft hinzuziehen wollen, stellen wir Ihnen gerne unsere ausgebildeten Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Seite.

Schwierigkeiten und Unsicherheiten im Umgang mit Corona

Insbesondere im Umgang mit Corona fühlen sich viele Betriebe alleingelassen und von den ständig wechselnden Vorschriften in die Irre geführt. Auch die Tatsache, dass für unterschiedliche Branchen verschiedene Regelungen gelten, erleichtert dies nicht.

Die Impfungen sorgten für Lockerungen und nun sind die meisten Maßnahmen komplett weggefallen. Viele Arbeitsgeber und Arbeitnehmer sind nun verunsichert, wie sie am besten weiter vorgehen sollten. Wir helfen Ihnen gerne dabei, für sich und Ihre Mitarbeiter weiterhin ein angenehmes und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Haben Sie Interesse an unseren Seminaren, die sowohl online als auch in Präsenz stattfinden? Dann sichern Sie sich jetzt einen Platz oder kontaktieren Sie uns für weitere Rückfragen.