Was ist persönliche Schutzausrüstung?

Als persönliche Schutzausrüstung bezeichnet man Ausrüstung, die von Beschäftigten getragen werden muss, um sich vor Gefahren zu schützen und die Gesundheit zu schonen. Das vorschreibende Gesetz ist die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV). Dazu zählen zum Beispiel spezielle Arbeitsschuhe, Handschuhe, Helme; aber auch vollständige Anzüge, die extra für den Zweck des Gesundheitsschutzes entwickelt wurde.

Ermittelt der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung Gefahren, die durch technische oder organisatorische Maßnahmen gelöst werden können, so stellt er dem Mitarbeiter Persönliche Schutzausrüstung. Durch das zur Verfügung stellen, ergibt sich für den Arbeitnehmer eine Tragepflicht.