Was ist Arbeitgeberverantwortung?

Gleichermaßen wie Eltern gegenüber ihren Kindern eine große Verantwortung tragen, ist der Arbeitgeber für seine Beschäftigten verantwortlich. So muss dieser für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in seinem Betrieb sorgen. Er trägt die sogenannte Arbeitgeberverantwortung.

Rechtliche Grundlagen

Die Verantwortung eines Arbeitgebers für seine Beschäftigten ist gesetzlich geregelt. Nach § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sicherzustellen. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Ermittlung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz. Ein Beispiel für gefährliche Situationen wäre zum Beispiel die Gesundheitsgefährdung durch Tabakrauch. Anschließend müssen gegebenenfalls entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Erforderliche Maßnahmen

Um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sicherzustellen, gibt es mehrere Maßnahmen, die das Gesetz ebenfalls vorschreibt. Dazu gehört zum Beispiel die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung oder die Anstellung eines Betriebsarztes bzw. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Fürsorgepflicht

Die Ermittlung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz ist Teil der sogenannten Fürsorgepflicht. Auch hierbei dreht sich alles um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter eines Betriebs. Neben dem Arbeitsschutzgesetz gibt es eine Reihe weiterer Schutzvorschriften. Darunter das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) spielt eine wichtige Rolle in Bezug auf die Sicherheit am Arbeitsplatz. Es handelt sich um eine Verordnung, die konkrete Vorgaben zur Einrichtung und Betreibung von Arbeitsstätten macht. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollten in Unternehmen ebenfalls stets ausreichend Beachtung finden.

Zur Fürsorgepflicht zählt auch die Auskunfts- und Unterrichtungspflicht. Diese umfasst eine Reihe unterschiedlicher Aufgaben. So ist es wichtig, neuen Mitarbeitern den Arbeitsort im Rahmen der Unterrichtungspflicht angemessen vorzustellen. Der Arbeitgeber ist außerdem dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen, auf ihre Pflichten hinsichtlich der Meldung bei der Agentur für Arbeit hinzuweisen.

Missachtung der Verantwortung

Wie der Name bereits verrät, ist die Fürsorgepflicht für jeden Arbeitgeber unabdingbar. Bei Verletzungen der Fürsorgeplicht und entsprechenden Arbeitgeberverantwortungen drohen schwere Folgen. Betroffene Arbeitnehmer könnten Schadensersatzansprüche geltend machen, die Arbeit verweigern, den Arbeitsvertrag kündigen, ohne sich an die Kündigungsfristen halten zu müssen, oder den Arbeitgeber verklagen. Somit ist es nicht nur im Interesse der Arbeitnehmer, dass ein Arbeitgeber seinen Pflichten im Rahmen der Arbeitgeberverantwortung nachkommt.