Arbeitsumgebung: Definition und Vorschriften
Die Arbeitsumgebung ist als der Ort definiert, an dem sich der Arbeitsplatz und die Arbeitskraft befinden. Nach der Norm DIN 33400 wird die Arbeitsumgebung als „das räumliche Umfeld, von dem vor allem physikalische und chemische, aber auch unter anderem biologische (z. B. bakterielle) Einflüsse auf den Menschen einwirken“ definiert. Sie umfasst somit die Gesamtheit aller Arbeitsbedingungen, unter denen Beschäftigte arbeiten.
Zur Arbeitsumgebung gehören sowohl die Arbeitsmittel (etwa Schreibtisch, Computer oder Werkzeuge) am Arbeitsplatz als auch das weitere Arbeitsumfeld. Diese Arbeitsmittel sollten so eingerichtet und angeordnet sein, dass sie bei der Arbeit optimal genutzt werden können. Zur weiteren Arbeitsumgebung zählen die Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren wie Beleuchtung, Lärmpegel (Lautstärke) und das Raumklima (z. B. Temperatur, Luftqualität). All diese Faktoren wirken auf den Menschen ein und bestimmen wesentlich, wie wohl sich jemand bei der Arbeit fühlt und wie produktiv er sein kann.
Arbeitsumgebung: Das Wichtigste in Kürze
- Die Arbeitsumgebung umfasst alle räumlichen, technischen und organisatorischen Bedingungen am Arbeitsplatz.
- Gesetzliche Vorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung regeln Mindestanforderungen an Licht, Luft, Platz und Ergonomie.
- Raumklima und Luftqualität beeinflussen Gesundheit, Konzentration und Leistungsfähigkeit.
- Die Beleuchtung sollte möglichst viel Tageslicht enthalten und durch blendfreie künstliche Beleuchtung ergänzt werden.
- Eine gute Arbeitsumgebung verbessert Wohlbefinden, Motivation und Produktivität.
Organisation von Arbeitsumgebung und Arbeitsschutz im Betrieb
Ein strukturierter Arbeitsschutz ist die Grundlage für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung. In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten können Unternehmer den Arbeitsschutz eigenverantwortlich organisieren. Die alternative bedarfsorientierte Betreuung ermöglicht es, Gefährdungen selbst zu erkennen und passende Maßnahmen umzusetzen. Für BGW-Mitgliedsbetriebe bietet die BAU WEITERBILDUNG praxisnahe Schulungen, in denen Unternehmerinnen und Unternehmer das nötige Know-how erwerben, um Arbeitsschutz systematisch und nachhaltig in den Betriebsalltag zu integrieren.

Inhaltsverzeichnis
- Gesetzliche Vorschriften
- Raumluft und Klima in der Arbeitsumgebung
- Beleuchtung in der Arbeitsumgebung
- Arbeitsumgebung verbessern
- BGW-Schulungen
Gesetzliche Vorschriften zur Arbeitsumgebung
Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsumgebung zu sorgen. In Deutschland ist das unter anderem durch das Arbeitsschutzgesetz geregelt. Konkrete Mindestanforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsräumen legt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fest. Diese gesetzlichen Vorschriften definieren zum Beispiel, wie viel Platz ein Arbeitsplatz bieten muss, welche Bedingungen an Beleuchtung, Belüftung und Temperatur gelten, und dass die Einrichtung ergonomisch gestaltet sein soll.
So fordert die ArbStättV unter anderem, dass Arbeitsräume ausreichend mit Frischluft versorgt werden und möglichst Tageslicht erhalten sollten. Arbeitsstätten müssen zudem mit angemessener künstlicher Beleuchtung ausgestattet sein und eine behagliche Temperatur aufweisen. Die Einhaltung dieser Vorschriften soll gewährleisten, dass grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz erfüllt sind. Dadurch werden Gefahren (etwa durch schlechte Luft oder Stolperfallen bei unzureichender Beleuchtung) verringert sowie der Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz gefördert.
Raumluft und Klima in der Arbeitsumgebung
Eine gute Raumluft und ein angenehmes Raumklima am Arbeitsplatz sind entscheidend für das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit. Ein von den Beschäftigten als behaglich empfundenes Raumklima wirkt sich nachweislich positiv auf Wohlbefinden, Gesundheit und Produktivität aus. Wird das Klima dagegen als unangenehm empfunden (z. B. stickige Luft, extreme Hitze oder Kälte), sinken Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit entsprechend.
Um ein gesundes Klima zu gewährleisten, sollten extreme Temperaturen vermieden werden. Für Bürotätigkeiten wird eine Raumtemperatur von etwa 20 bis 22 °C und eine relative Luftfeuchtigkeit von rund 40 bis 60 % empfohlen. Außerdem ist auf ausreichende Lüftung zu achten: In geschlossenen Räumen kann sich sonst Kohlendioxid (CO₂) anreichern, was die Konzentration der Beschäftigten merklich beeinträchtigt. Daher raten Experten zu regelmäßigem Lüften (in Büros etwa alle 60 Minuten kräftig durchlüften), um stets genügend frische Atemluft zur Verfügung zu stellen. Ein angenehm temperierter, gut belüfteter Arbeitsraum trägt dazu bei, dass Mitarbeitende sich wohler fühlen und länger konzentriert arbeiten können.
Beleuchtung in der Arbeitsumgebung
Die Beleuchtung ist ein weiterer wichtiger Faktor der Arbeitsumgebung. Tageslicht hat dabei idealerweise Vorrang: Natürliches Licht wirkt sich insgesamt sehr positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden aus. Arbeitsplätze sollten daher möglichst viel Tageslicht erhalten (z. B. durch ausreichend große Fenster), da dies Müdigkeit vorbeugt und die Stimmung hebt.
Auch die künstliche Beleuchtung muss am Arbeitsplatz gut geplant sein. Die Qualität des Lichts beeinflusst die Sehleistung, die Aufmerksamkeit und das allgemeine Wohlbefinden der Beschäftigten erheblich. Gutes Licht erleichtert visuelle Aufgaben, macht mögliche Gefahrenstellen erkennbar und beugt vorzeitiger Ermüdung vor. Wichtig sind eine ausreichende Helligkeit und eine blendfreie, gleichmäßige Ausleuchtung des Arbeitsbereichs. So werden für typische Büro- und Bildschirmarbeiten Beleuchtungsstärken von mindestens 500 Lux empfohlen, um die Augen nicht zu überlasten.
Arbeitsumgebung verbessern
Durch gezielte Maßnahmen lässt sich die Arbeitsumgebung deutlich verbessern, was sich positiv auf Zufriedenheit, Gesundheit und letztlich auch die Produktivität der Mitarbeitenden auswirkt. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer können gemeinsam darauf hinwirken, optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen. Einige wichtige Stellschrauben sind:
Ergonomische Gestaltung
Der Arbeitsplatz sollte ergonomisch eingerichtet sein. Zum Beispiel tragen ein verstellbarer Bürostuhl, ein an die Körpergröße angepasster Schreibtisch und korrekt positionierte Bildschirme zu einer gesunden Körperhaltung bei. Dies beugt körperlichen Beschwerden vor und schafft eine Wohlfühlatmosphäre, was auch die Produktivität steigern kann.
Angenehmes Raumklima
Wir bereits erläutert, sollten für ein gutes Arbeitsklima Temperatur und Luftqualität stimmen. Weder starke Zugluft noch Überhitzung oder Kälte sind förderlich – eine eher konstante, angenehme Temperatur um 20 °C ist ideal. Regelmäßiges Lüften sorgt für genügend Sauerstoff und verhindert Müdigkeit durch schlechte Luft.
Lärmminderung
Ein ruhiges Arbeitsumfeld unterstützt konzentriertes Arbeiten. Bereits mäßiger Lärm kann Stress erzeugen und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen – deshalb sollte der Geräuschpegel möglichst unter etwa 55 dB bleiben. Durch Schalldämmung, lärmarmes Equipment oder Rückzugsbereiche kann der Lärmpegel spürbar gesenkt werden.
Ordnung und Sauberkeit
Eine aufgeräumte, saubere Arbeitsumgebung trägt zum Wohlbefinden bei. Weniger Unordnung bedeutet weniger Ablenkung und Unfallgefahr. Mitarbeitende können sich besser konzentrieren, wenn ihr Umfeld strukturiert und sauber ist.
Ausreichende Beleuchtung
Wie erwähnt, verbessert eine helle, blendfreie Beleuchtung die Arbeitsumgebung enorm. Wo möglich, sollte Tageslicht genutzt und durch geeignete künstliche Beleuchtung ergänzt werden. Gute Lichtverhältnisse reduzieren die Augenbelastung und helfen den Mitarbeitenden, aufmerksam und konzentriert zu bleiben.
Pflanzen und Gestaltung
Grünpflanzen und eine ansprechende Raumgestaltung können das Arbeitsklima weiter verbessern. Studien zufolge steigern Zimmerpflanzen das Wohlbefinden von Büroangestellten und können die Produktivität erhöhen. Pflanzen filtern zudem in geringem Maße Schadstoffe aus der Luft und wirken beruhigend auf die Psyche.
Durch solche Verbesserungen wird die Arbeitsumgebung insgesamt freundlicher und gesünder. Mitarbeitende fühlen sich wohler und arbeiten motivierter, was letztlich sowohl ihnen selbst als auch dem Unternehmen zugutekommt. Eine durchdachte Gestaltung der Arbeitsumgebung trägt dazu bei, Arbeitsschutzvorgaben zu erfüllen und gleichzeitig die Grundlage für effektives sowie zufriedenstellendes Arbeiten zu schaffen.
BGW-Schulungen: Arbeitsschutz praxisnah umsetzen
Arbeitsschutz ist gesetzliche Pflicht – und zugleich ein Zeichen verantwortungsvoller Unternehmensführung. Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten bietet die sicherheitstechnische Betreuung eine flexible Lösung: Unternehmerinnen und Unternehmer können den Arbeitsschutz eigenständig organisieren.
Die BAU WEITERBILDUNG vermittelt das nötige Wissen in kompakten 45-Minuten-Einheiten. Statt trockener Theorie stehen Praxisbezug, Austausch und konkrete Beispiele im Vordergrund. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen – verständlich, alltagstauglich und direkt anwendbar.