Fachkraft für Arbeitssicherheit: Bestellung, Aufgaben und Ausbildung
Allgemein

Fachkraft für Arbeitssicherheit: Bestellung, Aufgaben und Ausbildung

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz Sifa, berät den Unternehmer in sicherheitstechnischen Fragestellungen. Zu den Mindestanforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehört es, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Aber müssen alle Betriebe über eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen? Und wie läuft die Ausbildung zur Sifa ab?

Gesetzliche Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit trägt entscheidend zum Niveau von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz bei. Insofern kommt dem Handeln der Sifa große Bedeutung zu. So verpflichtet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Arbeitgeber in §5 dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich und unter Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats zu bestellen. Das ist bereits in Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter der Fall. Konkretisiert werden die Regelungen des ASiG in der DGUV Vorschrift 2.

Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen

Der Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt eine Schlüsselfunktion im betrieblichen Arbeitsschutz zu. Sie ist dem Unternehmer direkt unterstellt und nimmt eine Stabsfunktion der Geschäftsleitung ein. Sie erstattet dieser direkt Bericht, verfügt aber selbst über keine Weisungsfunktion und keine Führungsaufgaben.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit übt eine rein beratende und unterstützende Funktion aus. Gemeinsam mit dem Betriebsarzt ist sie dafür zuständig, für qualifizierte Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb zu sorgen. Die Gewährleistung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen sollte allerdings im gesamten Unternehmen oberste Priorität haben und nicht nur der Sifa zukommen. Diese muss auch nicht ständig im Betrieb anwesend sein und kann folglich von einem externen Dienstleister bestellt werden.

Fachkraft für Arbeitssicherheit 2

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber in allen Belangen des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind breit gefächert. In §6 ASiG werden diese genau definiert. Hier findet sich zum einen ein Hinweis darauf, in welchen Belangen die Sifa den Unternehmer hinsichtlich des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützen sollte. Dazu gehören u.a.:

  • die Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und die Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen;
  • die Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln (PSA);
  • die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes.

Ferner fällt die sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel in den Aufgabenbereich der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Auch muss die Sifa darauf achten, dass sich die Beschäftigten entsprechend der Anforderungen des Arbeitsschutzes verhalten, also z.B. ihre Schutzausrüstung tragen und die Betriebsmittel bestimmungsgemäß nutzen. In regelmäßig stattfindenden Betriebsbegehungen kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit das überprüfen. Diese dienen nicht zuletzt dazu, etwaige Arbeitsschutzmängel zu identifizieren und Maßnahmen für deren Beseitigung vorzuschlagen. Insbesondere bei Arbeitsunfällen ist es Aufgabe der Sifa, die Ursachen dafür aufzudecken und Maßnahmen für die Verhütung von Arbeitsunfällen zu erarbeiten.

Fachkraft für Arbeitssicherheit 3

Zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört es darauf zu achten, dass alle Arbeitnehmer ihre Persönliche Schutzausrüstung tragen.

Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und den Gefährdungen, denen diese während ihrer Arbeit ausgesetzt sind. So wird ein kleines Büro mit zehn Mitarbeitern zwangsläufig mit weniger Betreuungsleistung auskommen als ein Chemiebetrieb mit 30 Beschäftigten, in dem der Umgang mit Gefahrstoffen an der Tagesordnung steht. Der genaue zeitliche Aufwand ist anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und die getroffene Entscheidung nachvollziehbar zu begründen.

Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist im Rahmen der Fasi-Ausbildung 2.0 noch in drei Monaten möglich. Ab 2024 wird sich die Ausbildungsdauer deutlich erhöhen. Die Ausbildung setzt sich aus mehreren Präsenzphasen, Selbstlernphasen mit Praxisarbeiten und einem Praktikumsteil zusammen. Voraussetzung für die Teilnahme am Sifa-Lehrgang ist die Basisqualifikation Meister/in, Techniker/in oder Ingenieur/in.

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, um weiter diese Berufsbezeichnung tragen zu dürfen. Da die Ausbildung zur Sifa recht lang und beschwerlich ist, entscheiden sich gerade kleine Betriebe oft dazu, auf einen externen Dienstleister zurückzugreifen. Die BAU ARBEITSCHUTZ unterstützt Sie als Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz gerne dabei.

Sollten Sie oder einer Ihrer Beschäftigten Interesse an der Ausbildung zur FaSi haben, empfiehlt sich der Weg über die BAU WEITERBILDUNG. Hier können Sie die Grundausbildung zur FaSi bereits in nur 9 Wochen absolvieren. Im Rahmen des Komplettpakets lässt sich die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft ebenfalls mit einer Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) und einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten verbinden.

Der staatlich anerkannte Kurs der BAU WEITERBILDUNG wird für Privatpersonen außerdem durch die Agentur für Arbeit unterstützt. Diese können sich die Schulungskosten mit dem Bildungsgutschein einfach erstatten lassen.

Sifa in Kleinbetrieben

Kleinbetriebe mit weniger als 50 Beschäftigten haben die Möglichkeit, die sicherheitstechnische Betreuung auf selbstermittelte Bedarfsfälle durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beschränken. Dafür ist lediglich die Teilnahme an Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung erforderlich. Diese sensibilisieren den Unternehmer für den Arbeitsschutz und helfen ihm zu erkennen, wann eine externe sicherheitstechnische Betreuung notwendig ist.

Die BAU WEITERBILDUNG bietet die Unternehmerschulung im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung an. Kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Ihnen weitere Informationen zu unserem Angebot zukommen lassen können. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!