Hautschutz am Arbeitsplatz: Gesunde Haut bei Feuchtarbeit
Die Haut ist das größte Organ des menschlichen Körpers. Sie schützt uns vor schädlichen Umwelteinflüssen, ist gleichzeitig allerdings sehr dünn und dementsprechend empfindlich. Wird die Haut wiederholt oder andauernd schädlichen Substanzen ausgesetzt, kann eine Störung der natürlichen Barrierefunktion auftreten. Dann machen sich Rötungen, juckende und schuppende Hautstellen bemerkbar, die bis hin zu chronischen Hautschäden führen können.
Hauterkrankungen zählen zu den häufigsten Berufskrankheiten im Gesundheits- und Wohlfahrtswesen. Viele Beschäftigte klagen über schmerzhafte Schäden der Haut. Dabei lassen sich beruflich bedingte Hautkrankheiten mit entsprechenden Schutz- und Pflegemaßnahmen vermeiden. Wir verraten, was Arbeitgeber zum Hautschutz am Arbeitsplatz wissen müssen.
Branchenspezifische Gefährdungen
Die natürliche Hautbarriere kann durch verschiedene Gefährdungen angegriffen werden. Dazu zählt neben Chemikalien und Arbeitsstoffen wie Reinigungs- und Desinfektionsmitteln insbesondere auch die Feuchtarbeit. Feuchtarbeit liegt vor, wenn Beschäftigte während ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig über zwei Stunden täglich mit ihren Händen in feuchter Umgebung arbeiten, sie währenddessen feuchtigkeitsdichte Handschuhe tragen oder sie häufig und intensiv ihre Hände reinigen müssen.
Einer besonderen Gefährdung sind die Berufe im Gesundheits- und Wohlfahrtwesen ausgesetzt. Das betrifft insbesondere Friseurbetriebe, medizinische Berufe sowie den Beauty- und Wellness-Bereich. Die Symptome reichen von trockener, rauer Haut bis hin zu allergischen Kontakt- oder Abnutzungsexemen, die mit schmerzhaften Schwellungen, Schuppung und Rissen der Haut einhergehen.
Hauterkrankungen zwingen die Betroffenen im schlimmsten Fall dazu, ihre berufliche Tätigkeit aufgeben zu müssen. Deren Entstehung lässt sich aber mit geeigneten Schutzmaßnahmen effektiv bekämpfen.
Gefährdungsbeurteilung erstellen
Gewissenhafter Hautschutz ist bei Feuchtarbeit unerlässlich, um Schädigungen der Hautbarriere zu verringern und der Entstehung von Exemen vorzubeugen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen und Sicherheitsrisiken zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen daraus abzuleiten. Im Zuge dessen sollte auch der Hautschutz unbedingt Berücksichtigung finden.
Da sich je nach Branche und Betrieb unterschiedliche Gefährdungen ergeben, ist es unmöglich, allgemeingültige Schutzmaßnahmen zu entwickeln – unterschiedliche Tätigkeiten erfordern unterschiedliche Schutzmaßnahmen. Hilfe bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung finden Betriebe des Gesundheits- und Wohlfahrtswesens auf den Sicheren Seiten der BGW. Damit lässt sich der systematische Hautschutz spielend leicht in den beruflichen Alltag integrieren.
Organisatorische Schutzmaßnahmen für den Hautschutz
Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung werden sich verschiedene organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen ableiten lassen, die gesunde Haut am Arbeitsplatz fördern. Dazu gehört allen voran die hautverträgliche Organisation der Arbeit. Sorgen Sie dafür, dass hautreizende Tätigkeiten nach Möglichkeit auf mehrere Mitarbeiter verteilt werden. So geben Sie der Haut Ihrer Angestellten genügend Zeit, sich zu regenerieren, falls es bereits zu einer Schädigung gekommen sein sollte. Erstellen Sie Betriebsanweisungen und hängen Sie diese im Unternehmen aus, damit sich die Beschäftigten selbst zum Thema Hautschutz- und Händehygiene informieren können. Die BGW stellt branchenspezifische Hautschutz- und Händehygienepläne zum kostenlosen Download bereit. Auch diese eignen sich bestens als Aushang.
Personenbezogene Schutzmaßnahmen bei Feuchtarbeit
Diese Aushänge können Sie auch dazu nutzen, Mitarbeiter zum Hautschutz zu unterweisen. Dazu gehört insbesondere auch der richtige Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), die bei Feuchtarbeit aus Schutzhandschuhen besteht. Für Reinigungs- und Hygienearbeiten dürfen nur spezielle Schutzhandschuhe verwendet werden. Diese müssen chemikalienbeständig sein und lange Stulpen haben, damit kein Wasser in die Handschuhe eindringt. Erklären Sie Ihren Mitarbeitern, was es beim Tragen von Schutzhandschuhen zu beachten gilt (z.B. nur so lange wie nötig und nur bei sauberen, trockenen Händen tragen) und wie sie ihre Hände mit Hautschutzcremes pflegen.
Auch Händewaschen will gelernt sein. Gerade in medizinischen Berufen neigen die Beschäftigten dazu, sich ständig die Hände zu waschen. Das reizt die Haut allerdings nur unnötig und kann auf Dauer schädigende Wirkungen hervorrufen. Erklären Sie Ihren Mitarbeitern, dass eine Desinfektion ausreicht, wenn keine sichtbare Verschmutzung vorliegt, und zeigen Sie ihnen, wie diese korrekt durchgeführt wird.
Gewissenhafter Hautschutz mit BAU WEITERBILDUNG
Wir von der BAU WEITERBILDUNG unterstützen Sie dabei, den Hautschutz systematisch in Ihre Betriebe zu integrieren. Zu diesem Zweck sensibilisieren wir Sie im Rahmen der Unternehmerschulung für die Thematik und zeigen Ihnen mögliche Präventionsmaßnahmen auf. Im Laufe der Schulung analysieren wir anhand konkreter Fallbeispiele, wie gelungener Hautschutz aussehen kann und gehen ferner auf individuelle Probleme, mit denen Sie in Ihrem Arbeitsalltag konfrontiert werden, ein. Unsere Schulungen richten sich an kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern, die sich für das Unternehmermodell der alternativen bedarfsorientierten Betreuung entschieden haben.
Sie können uns gerne jederzeit kontaktieren, wenn Sie noch Fragen oder Probleme haben. Oder Sie sichern sich Ihren Seminarplatz direkt. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!