Arbeitsschutz im Friseurhandwerk

Arbeitsschutz im Friseurhandwerk organisieren

Waschen, Schneiden, Föhnen – das ist fester Bestandteil des Arbeitsalltags im Friseurhandwerk. Da die Hände dabei täglich mit Wasser und chemischen Substanzen in Kontakt kommen, sind Hautschäden und –irritationen leider keine Seltenheit. Im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung können Sie als Arbeitgeber diesen Gefahren für die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden bestmöglich entgegenwirken.

In unseren Unternehmerschulungen werden Arbeitgeber darauf vorbereitet, zukünftig den Arbeits– und Gesundheitsschutz ihres Betriebs selbst in die Hand zu nehmen. Im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung können auch Sie wichtige Informationen erhalten, um die Mitarbeiter Ihres Friseurbetriebs vor potentiellen Gefährdungen zu schützen.

Neben Hautschäden birgt die Arbeit in einem Friseursalon weitere Gefahren, denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer manchmal gar nicht bewusst sind. Lernen Sie in unseren Schulungen, wie Sie alle Gefahrenquellen zuverlässig ermitteln und im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festhalten können. Das Büro für Arbeit & Umwelt bietet diese Schulungen für alle Führungskräfte eines Betriebs mit weniger als 50 Beschäftigten, die sich selbst um die arbeitsschutztechnische Betreuung ihres Betriebs kümmern möchten.

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Friseurbetrieb

Friseure und Friseurinnen verrichten den Großteil ihrer Tätigkeit im Stehen. Bieten Sie ausreichend Sitzhocker an, um den Arbeitsplatz möglichst ergonomisch zu gestalten.

Gefahren am Arbeitsplatz im Friseurhandwerk

Wohl die größte Gefahr, die es für Arbeitnehmer im Friseurhandwerk gibt, sind die bereits erwähnten Gefahren für die Haut. Indem Friseurinnen und Friseure ihre Hände beständig mit Wasser und Haarwaschmitteln in Kontakt bringen, können diese irgendwann rau werden und einreißen. Hinzu kommt die Arbeit mit chemischen Haarfärbemitteln – auch wenn Handschuhe getragen werden, kann es bei der Arbeit ab und zu trotzdem zu Hautkontakt mit den Chemikalien kommen.

Auch das Einatmen der Haarfärbemittel kann auf Dauer gesundheitsschädigend sein. Da es sich beim Friseurhandwerk um eine Branche handelt, in der in nahem Kontakt mit Menschen gearbeitet wird und in der teils reizende Kosmetika zum Einsatz kommen, muss ein Friseursalon regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Auch hier sollten alle Beteiligten im korrekten Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln unterwiesen werden.

 

Im Friseurhandwerk steht die Feuchtarbeit an der Tagesordnung. Handschutz und Händehygiene haben da oberste Priorität.

Im Friseurhandwerk steht die Feuchtarbeit an der Tagesordnung. Handschutz und Händehygiene haben da oberste Priorität.

Als Friseur ist man beständig auf den Beinen und hat meist wenig Zeit zum Ausruhen. Die Arbeit erfolgt oftmals im Stehen. Bieten Sie Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern deshalb genügend Möglichkeiten an, sich doch einmal zu setzen. Stellen Sie Sitzhocker zur Verfügung und achten Sie auf ergonomische Frisierstühle und Haarwaschbecken.

Nicht zuletzt ist im Friseurhandwerk, so wie in jedem Betrieb, die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Das Miteinander unter den Beschäftigten, eine gute Arbeitsatmosphäre und die Vermeidung unnötiger Stressfaktoren sind wichtige Bestandteile, die der psychischen Gesundheit förderlich sein können.

Alternative bedarfsorientierte Betreuung mit dem Büro für Arbeit & Umwelt

Um diesen Gefahren für die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer bestmöglich vorzubeugen, bieten wir Unternehmerschulungen an, in denen wir Ihnen die Grundlagen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz vermitteln.

Grundsätzlich ist die Regelbetreuung eines Betriebs, der aus mehr als 50 Mitarbeitenden besteht, durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgeschrieben. Arbeitgeber eines Betriebs, der über weniger als 50 Mitarbeiter verfügt, haben jedoch die Wahl: Möchten Sie eine externe Fachkraft zurate ziehen oder die Arbeitssicherheit im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung selbst in die Hand nehmen?

Lernen Sie, wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, sodass Sie und Ihre Mitarbeitenden über alle potentiellen Gefahren Bescheid wissen und diese, minimieren können. Hier kommt das sogenannte STOP-Prinzip zum Einsatz, das Ihnen dabei helfen soll, Gefahren entweder zu substituieren oder diesen durch technische, organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen vorzubeugen.

Sind Sie Betreiber eines Friseursalons und möchten die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb selbst in die Hand nehmen? Dann kontaktieren Sie uns gerne mit etwaigen Fragen oder buchen Sie sofort einen Seminarplatz.

Allen Betrieben, die über mehr als 50 Mitarbeiter verfügen oder auch kleineren Betrieben, die die Unterstützung durch eine externe Fachkraft bevorzugen, raten wir zu unserem Partnerunternehmen, der Büro für Arbeit & Umwelt Managementsysteme GmbH.