Risikofaktor Behandlungsliege in Kosmetik- und Fußpflegepraxen
Im Kosmetikbereich nehmen die Kunden in der Regel auf speziellen Behandlungsliegen oder –stühlen Platz, um während der Behandlung einen möglichst großen Komfort zu erfahren.
Doch auch die Angestellten sollten sich während ihrer Tätigkeit wohl fühlen und in bequemer Haltung arbeiten dürfen. Behandlungsliegen sollten also höhenverstellbar sein, damit der Kosmetiker bzw. die Kosmetikerin die Liege individuell auf seine / ihre Größe anpassen kann.
Auch Stehhilfen bieten sich in vielen Betrieben an. Desweiteren ist zu beachten, dass elektrisch betriebene Behandlungsliegen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden müssen. Aber auch alle anderen elektronischen Geräte in Ihrem Betrieb sind der regelmäßigen Prüfung durch eine geschulte Elektrofachkraft zu unterziehen.
Dazu zählen sogar das Radio und der Wasserkocher, die ausschließlich von den Mitarbeitern genutzt werden.