Elektrosicherheit: Gefahren durch Strom erkennen und vorbeugen
Lampen, Computer, Steckdosen oder die Kaffeemaschine – am Arbeitsplatz begegnen einem viele verschiedene Elektrogeräte. Von diesen geht eine oft unterschätzte Gefahr aus. So sind nicht selten scheinbare Kleinigkeiten die Ursache für die Entstehung von Bränden. Wenn elektrische Betriebsmittel nicht regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden, bleiben schadhafte Isolierungen und Überbelastungen durch zu viele Geräte unentdeckt – und das führt im schlimmsten Fall zum Elektrobrand. Erfahren Sie, wie Arbeitgeber die Elektrosicherheit in ihrem Betrieb sicherstellen und so zu einem sicheren und risikofreien Arbeitsumfeld beitragen.
Elektrosicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten
Auch im Bereich der Elektrosicherheit können Kleinbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden den Arbeitsschutz eigenverantwortlich gestalten. Im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung haben Arbeitgeber die Möglichkeit, durch spezielle Schulungen zu lernen, wie sie ihre Mitarbeitenden wirksam vor elektrischen Gefährdungen schützen können. Die BAU WEITERBILDUNG bietet für BGW-Mitgliedsbetriebe effektive, praxisorientierte Schulungen an, die gezielt auf die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Betrieben ausgerichtet sind.
Vorschriften zur Elektrosicherheit
Es gelten unterschiedliche Rechtsvorschriften, die die allgemeinen Anforderungen an die Elektrosicherheit im Betrieb formulieren. Dazu zählen insbesondere:
- Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3)
- Die Vorschrift VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen
- Die Vorschrift VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“
Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für die Elektrosicherheit liegt wie bei sämtlichen anderen betrieblichen Angelegenheiten beim Unternehmer. Dieser ist gemäß §3 ArbSchG dazu verpflichtet, „die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes […] zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen“. Aufgaben im Bereich der Elektrosicherheit müssen grundsätzlich unter einer verantwortlichen fachlichen Leitung stehen. Insofern der Unternehmer nicht selbst über das erforderliche Fachwissen verfügt, muss er damit eine zuverlässige und fachkundige Person beauftragen.
Neben dieser Organisationspflicht trägt der Arbeitgeber aber auch eine Auswahlverantwortung. Das heißt, dass er die Elektrosicherheit nicht an irgendeinen Mitarbeiter übertragen darf, sondern sicherstellen muss, dass die beauftragte Person auch über die dafür erforderlichen Qualifikationen und Fachkenntnisse verfügt. In der Regel handelt es sich dabei um eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Aber auch die Elektrofachkraft selbst trägt Verantwortung und haftet mit, wenn es im Unternehmen aufgrund unzureichend ausgeführter Arbeiten zu einem Unfall oder anderweitigen Schäden kommt.
Elektrofachkraft: Bestellung, Ausbildung und Aufgaben
Verantwortliche Elektrofachkräfte sind dafür verantwortlich, die Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen zu gewährleisten.
Die Bestellung erfolgt schriftlich, wobei die übertragenen Aufgaben eindeutig und detailliert festgelegt und dokumentiert werden sollten. Nur so wahren Sie absolute Rechtssicherheit und stellen sicher, dass Haftungsfragen im Falle des Falles schnell und unkompliziert geklärt werden können.
Zu den Aufgaben gehören u.a. das Sicherstellen des ordnungsgemäßen Zustands von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die Erstellung von Betriebsanweisungen und die Belehrung von Mitarbeitern im Rahmen einer Sicherheitsunterweisung. Der Verantwortlichen Elektrofachkraft sind für gewöhnlich weitere Elektrofachkräfte unterstellt. Diese sind für die Planung, Installation und Prüfung von Elektrogeräten zuständig.
Um als Elektrofachkraft arbeiten zu können, genügt es nicht, eine abgeschlossene Ausbildung zum Elektrotechniker oder Elektriker vorweisen zu können. Darüber hinaus setzt die Ausbildung zur Elektrofachkraft einen Meister-, Techniker- oder Ingenieurstitel voraus. Im Rahmen von weitergehenden Schulungen erwerben die angehenden Elektrofachkräfte profunde Kenntnisse, die sie für die spätere Ausübung ihres Berufs benötigen.
Der Weg zur Elektrofachkraft ist nicht leicht. Deshalb verfügen nur die wenigsten Unternehmen über betriebsinterne Elektrofachkräfte. Die Aufgaben im Bereich der Elektrosicherheit können allerdings auch problemlos von einer externen Fachkraft übernommen werden. Vertrauen Sie dabei auf unsere Partner von den Büro für Arbeit & Umwelt Managementsystemen!
Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für die Elektrosicherheit
Die Gefährdungsbeurteilung stellt die Basis für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz dar. Zwar gehört ihre Erstellung zu den zentralen Pflichten des Arbeitgebers. Dabei sollte er sich jedoch von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen. Auch im Bereich Elektrosicherheit ist eine Gefährdungsbeurteilung unabdingbar. Da die Verantwortlichen in der Regel allerdings nicht über die dafür erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, sollte eine Elektrofachkraft hinzugezogen werden. Gemeinsam ermitteln die Beteiligten dann, wo sich hinsichtlich elektrischer Betriebsmittel und Anlagen Gefährdungen ergeben und wie sich diese durch geeignete Schutzmaßnahmen entweder ganz beseitigen oder zumindest auf ein erträgliches Minimum reduzieren lassen.
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßig wiederkehrenden Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit prüfen zu lassen. Auch diese Prüfung sollte durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Die rechtliche Grundlage stellt die DGUV Vorschrift 3 dar. Kommt ein Unternehmer seiner Prüfpflicht nicht nach, sind Prüfungen falsch durchgeführt oder vergessen worden, stellt das ein gravierendes Organisationsverschulden dar, welches im Schadensfall strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Software-Lösungen helfen dabei, anstehende Prüfungen fristgerecht durchzuführen und rechtssicher zu dokumentieren.
Alles rund um die Elektrosicherheit beim Büro für Arbeit & Umwelt
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihre Pflichten hinsichtlich der Elektrosicherheit an eine verantwortliche Elektrofachkraft zu übertragen. Nichtsdestotrotz sollten aber auch die Unternehmer selbst zumindest über grundlegende Kenntnisse zur Elektrosicherheit verfügen. Diese vermitteln wir Ihnen in einer Unternehmerschulung mit dem Büro für Arbeit & Umwelt anschaulich, praxisnah und leicht verständlich.
Nehmen Sie den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz selbst in die Hand, indem Sie bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung ganz auf das Büro für Arbeit & Umwelt setzen. Als offizieller Kooperationspartner der BGW unterstützen wir Mitgliedsbetriebe mit dem nötigen Know-how und profunder fachlicher Expertise. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben oder Sie sich für die Unternehmerschulung interessieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!