Was ist ein Betriebsarzt / eine Betriebsärztin?

Bei einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin handelt es sich um eine Person, die für die arbeitsmedizinische Betreuung von Unternehmen zuständig ist. Diese steht den Betrieben bei Fragen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beratend zur Seite. Die Bestellung eines Betriebsarztes ist für jeden Arbeitgeber verpflichtend. Dabei kann es sich sowohl um im Unternehmen tätige als auch um externe Personen handeln.

Funktion und Ziele

In erster Linie unterstützt ein Betriebsarzt den Arbeitgeber eines Unternehmens bei der Erfüllung entsprechender arbeitsmedizinischer Pflichten. Ziel ist es, Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten möglichst wirksam zu vermeiden. Dazu werden Maßnahmen eingeführt, um entsprechende Beschwerden frühzeitig zu erkennen. Die beratende Funktion eines Betriebsarztes spielt eine wichtige Rolle für das jeweilige Unternehmen.

Der Betriebsarzt und seine Aufgaben

Ein Betriebsarzt nimmt hinsichtlich der Gesundheit der Beschäftigten eine beratende Funktion im Unternehmen ein. Diese Funktion zielt auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmern und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ab. Mit seinem spezifischen Fachwissen kann ein Betriebsarzt bei Fragen in Sachen Arbeitssicherheit, Gesundheitsförderung und Arbeitsplatzgestaltung Abhilfe schaffen. Er führt Beratungsgespräche mit den Beschäftigten, beispielsweise vor dem Hintergrund der arbeitsmedizinischen Vorsorge. In Bezug auf die arbeitsmedizinische Untersuchung wird er zudem behandelnd tätig. Darüber hinaus zählt auch die Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zu seinen Aufgaben.

Gesetzliche Vorgaben

Arbeitsbedingte gesundheitliche Belastungen können in jedem Unternehmen auftreten. Daher gilt auch die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes für jedes Unternehmen. Dies ist im sogenannten Arbeitssicherheitsgesetz geregelt. Die Größe des Unternehmens spielt dabei erst einmal keine Rolle. Schon ab nur einem Beschäftigten ist die Bestellung eines Betriebsarztes Pflicht. Die Größe des Betriebs beeinflusst lediglich den Umfang der Betreuung. Dabei spielt auch die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft eine Rolle.

Anforderungen an einen Betriebsarzt

Bei Betriebsärzten darf es sich ausschließlich um Mediziner handeln, die über eine spezielle Zusatzqualifikation verfügen. Neben einem abgeschlossenen Medizinstudium kann diese entweder durch eine fünfjährige Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin oder eine einjährige Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erworben werden. Zuvor muss darüber hinaus ein Kurs zu den Grundkenntnissen hinsichtlich der Arbeitsmedizin besucht werden.