Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz

Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz sind eine zentrale Aufgabe und zugleich gesetzliche Verantwortung. Unternehmer tragen die Arbeitgeberverantwortung für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Vernachlässigen Unternehmer den Arbeitsschutz, riskieren sie nicht nur die Gesundheit ihrer Beschäftigten, sondern auch rechtliche Konsequenzen und den wirtschaftlichen Erfolg.

Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Betrieb verankern

Der Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine zentrale Verantwortung für jedes Unternehmen – unabhängig von der Betriebsgröße. Die alternative bedarfsorientierte Betreuung unterstützt Betriebe dabei, potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Schulungsangebote der BAU WEITERBILDUNG vermitteln Mitgliedsbetrieben der BGW praxisbezogenes Know-how, das sich problemlos in den Arbeitsalltag integrieren lässt.

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Pflichten des Unternehmers im Arbeitsschutz: Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen.
  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt rechtliche Rahmenbedingungen wie Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Dokumentation.
  • Wichtige Pflichten sind unter anderem: Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, arbeitsmedizinische Betreuung, Erste Hilfe und Notfallorganisation.
  • Pflichten können auf Fachkräfte für Arbeitssicherheit übertragen werden – die Gesamtverantwortung bleibt jedoch beim Unternehmen.
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzvorgaben können hohe Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

Inhaltsverzeichnis

Definition und Relevanz der Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz

Unter Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz versteht man alle Pflichten und Verantwortlichkeiten, die ein Arbeitgeber hat, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Sie müssen also aktiv darauf hinwirken, dass Arbeit nicht krank macht und niemand durch betriebliche Tätigkeiten zu Schaden kommt. Ein systematischer Arbeits- und Gesundheitsschutz hat nicht zuletzt wirtschaftliche Vorteile: Unfälle und Erkrankungen bedeuten Ausfallzeiten, Kosten und Imageverlust. Somit profitieren Unternehmen auf ganzer Linie, wenn ein umfassender Arbeits- und Gesundheitsschutz praktiziert wird.

Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes

Die Pflichten des Unternehmers im Arbeitsschutz sind vor allem im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgelegt. Das ArbSchG bildet den rechtlichen Rahmen und verpflichtet Vorgesetzte zu zentralen Maßnahmen wie dem Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Beschäftigten und Dokumentation von Gefahren.

  •  4 des Arbeitsschutzgesetzes enthält grundlegende Prinzipien für die Auswahl von Schutzmaßnahmen. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeitenden nicht gefährdet wird. Darüber hinaus müssen den Beschäftigten explizite Maßnahmen und Anweisungen erteilt werden, die sie vor Gefahren schützen, welche von Technik, gesundheitlichen Belastungen oder Gefahrstoffen ausgehen. Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wird ergänzend dazu sichergestellt, dass es Fachleute im Betrieb gibt, die bei der Erfüllung dieser Pflichten unterstützen.

Die wichtigsten Unternehmerpflichten im Überblick

Damit Arbeitsschutz im Unternehmen funktioniert, braucht es mehr als gute Führungsqualitäten. Entscheidend ist die konsequente Umsetzung konkreter Pflichten – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Notfallorganisation. Zu den wichtigsten Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz zählen:

  • Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen: Für alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden – das heißt, alle Gefahren für Beschäftigte erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen einleiten. Wichtige Bestandteile des Arbeitsschutzes, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben können, umfasst die Bereitstellung von Betriebsanweisungen sowie die regelmäßige Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen. Außerdem muss bei Bedarf die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt und deren Verwendung erklärt werden.
  • Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung: Unternehmer sind verpflichtet, für eine fachkundige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung zu sorgen. Im Zuge dessen müssen ein Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Diese Experten unterstützen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes – etwa durch Betriebsbegehungen, Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge.
  • Erste Hilfe und Notfallorganisation: Das Unternehmen braucht genügend Ersthelfer für Notfälle und ausreichendes Erste-Hilfe-Material. Darüber hinaus sollte eine einwandfreie Notfallorganisation eingerichtet sein: Notfallpläne für Unfälle oder Brände, alle Beschäftigte über Notrufnummern sowie Fluchtwege informieren.
  • Dokumentation und Kontrolle: Sämtliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen dokumentiert werden – insbesondere Gefährdungsbeurteilungen, festgelegte Schutzmaßnahmen und durchgeführte Unterweisungen. Es sollten regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden, um die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen.

Übertragung von Unternehmerpflichten – das sollten Unternehmen wissen

Die Pflichtenübertragung ist sinnvoll, wenn ein Betrieb so groß oder komplex ist, dass die Unternehmensleitung nicht alle Aufgaben im Arbeitsschutz selbst umsetzen kann. In diesem Fall können bestimmte Pflichten – zum Beispiel zur Unterweisung oder Kontrolle – auf zuverlässige und fachkundige Mitarbeiter übertragen werden.

Wichtig ist, dass die Aufgaben klar beschrieben und möglichst schriftlich festgehalten werden. Die beauftragte Person muss wissen, was sie tun soll und darf. Trotzdem bleibt die Unternehmensleitung in der Gesamtverantwortung. Sie muss regelmäßig prüfen, ob die Aufgaben richtig ausgeführt werden. Eine Übertragung von Pflichten hilft dabei, den Arbeitsschutz im Alltag besser zu organisieren und sorgt dafür, dass Maßnahmen schnell und zuverlässig umgesetzt werden.

Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Beitrag Übertragung von Unternehmerpflichten.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit als zusätzliche Unterstützung

Sogenannte Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen bereits ab dem ersten Mitarbeiter von Unternehmen bestellt werden, um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu etablieren. Die Betreuung kann aber auch von einem externen Dienstleister übernommen werden. Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen umzusetzen, Risiken frühzeitig zu erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen zu implementieren.

Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die fachliche Beratung in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, die Information über neue gesetzliche Vorgaben sowie die Analyse von Arbeitsunfällen zur Ableitung geeigneter Präventionsmaßnahmen. Auch regelmäßige Betriebsbegehungen und die Mitwirkung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen zählen zum Tätigkeitsbereich.

Auf diese Weise tragen Fachkräfte für Arbeitssicherheit maßgeblich dazu bei, den Gesundheitsschutz im Unternehmen systematisch zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern.

Mögliche Folgen bei Pflichtverletzungen

Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften im Arbeitsschutz haben erhebliche Konsequenzen. Die Aufsichtsbehörden können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängen – bereits einzelne Versäumnisse wie eine fehlende Unterweisung können hohe Kosten nach sich ziehen.

Bei grob fahrlässiger Missachtung, insbesondere wenn dadurch Beschäftigte gefährdet werden, sind sogar strafrechtliche Folgen möglich. In solchen Fällen drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.

Werden Schutzmaßnahmen nicht eingehalten, wird aber auch die Arbeitsmotivation und das Vertrauen der Belegschaft negativ beeinflusst. Arbeitsschutz sollte daher nicht nur als lästige Pflicht behandelt werden, damit keine rechtlichen Konsequenzen drohen, sondern als zentraler Bestandteil im Unternehmensalltag, der in vielerlei Hinsicht von großem Nutzen ist.

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Von der Gefährdungsbeurteilung über die regelmäßige Unterweisung bis hin zur rechtssicheren Pflichtenübertragung stehen fundierte Inhalte und erfahrene Referenten zur Verfügung. Mit dem Weiterbildungsangebot der BAU WEITERBILDUNG haben BGW-Mitgliedsbetriebe die Möglichkeit, gesetzliche Vorgaben im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung sicher umsetzen – und gleichzeitig Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen etablieren.

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