SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
Allgemein

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Arbeit erfordert in Zeiten der SARS-CoV-2-Pandemie zusätzliche Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Hierfür hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht, in dem grundsätzliche Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise festgehalten sind.

Das Büro für Arbeit und Umwelt hilft Ihnen dabei, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards einzuhalten. Erfahren Sie hier, worauf Sie beim schrittweisen Hochfahren Ihres Unternehmens achten müssen und welche Maßnahmen gelten, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard aktuell

Um die Sicherheit der Arbeitnehmer während der Corona-Pandemie zu gewährleisten und das Infektionsrisiko weitgehend zu minimieren, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig. Hierfür ist das Vertrauen in die Wirksamkeit und Reichweite der laufenden Maßnahmen der Pandemiebekämpfung essenziell. Ziel ist es, die Wirtschaft schrittweise zu den Leistungen zurückzuführen, die vor der Corona-Krise herrschten. Damit dies gelingt, ist ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz die Voraussetzung.

Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten, ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)  am 1. Juli 2021 um die Anpassung durch den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard aktualisiert worden.

Ist der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard verbindlich?

Die im Januar 2021 beschlossene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sowie die darin festgehaltenen Maßnahmen sind verpflichtend, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten während der Corona-Pandemie zu gewährleisten. Die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bildet gemeinsam mit dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und der konkretisierenden Corona-Arbeitsschutzregel ein umfassendes Vorschriften-und Regelwerk zum betrieblichen Infektionsschutz vor dem SARS-CoV-2-Coronavirus.

Bei den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards handelt es sich jedoch nicht um gesetzliche Vorschriften, sondern um Empfehlungen der Bundesregierung zum Schutz der Beschäftigten vor einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus. Diese sind nicht verbindlich, jedoch sollten Arbeitnehmer sich ihrer Verantwortung im Arbeitsschutz und gegenüber ihren Mitarbeitern bewusst sein – und insbesondere in einer weltweiten Pandemie für größtmögliche Sicherheit der Gesundheit aller Beschäftigten sorgen. Damit dies gelingt, sind die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgehaltenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards essenziell.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Die Eckpunkte

Der Arbeitsschutz gilt weiterhin

Beim schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft muss dieser jedoch zusätzlich um betriebliche Infektionsschutz-Maßnahmen ergänzt werden.

Arbeitsschutzexperten einbinden und Ausweitung des Angebots für medizinische Vorsorge

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Arbeitgeber professionell zur Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards.

Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern

Ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern hat am Arbeitsplatz Allgemeingültigkeit und ist in Gebäuden, in Fahrzeugen sowie im Freien einzuhalten.

Optimierung der Arbeitsabläufe

Die Arbeitsabläufe werden so organisiert, dass alle Beschäftigten so wenig Kontakt wie nur möglich zueinander haben.

Mit Krankheitssymptomen nicht bei der Arbeit erscheinen

Sobald Beschäftigte Krankheitssymptome aufweisen, wie etwa leichtes Fieber, Erkältungsbeschwerden oder Atemnot, sollten die betroffenen Arbeitnehmer den Arbeitsplatz umgehend verlassen und so lange Zuhause bleiben, bis eindeutig festgestellt wurde, dass keine Infektionsgefahr vorherrscht.

Zusätzliche Schutzmaßnahmen, wenn der Kontakt zwischen Mitarbeitern unvermeidlich ist

Wenn Mitarbeiter in direktem Kontakt arbeiten müssen, ohne dass Schutzmaßnahmen wie beispielsweise eine Trennwand eingehalten werden können, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, Mund-Nase-Bedeckungen für alle betroffenen Beschäftigten bereitzustellen sowie auch für diejenigen mit Zugang zu den Räumlichkeiten.

Zusätzliche Hygienemaßnahmen

Arbeitgeber sind dazu angehalten, zusätzliche Hygienemaßnahmen zu treffen und Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender bereitzustellen. Außerdem sollten die Reinigungsintervalle von Oberflächen, Werkzeugen usw. verkürzt werden, um das Infektionsrisiko durch mit Viren kontaminierte Gegenstände und Oberflächen zu reduzieren.

Arbeitsmedizinische Vorsorge aufstocken und Risikogruppen schützen

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge durch einen Betriebsarzt ermöglicht es Unternehmen, die Beschäftigten individuell zu beraten und über arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzuklären. Risikogruppen gilt es besonders zu schützen. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge hilft, Personen mit Vorerkrankungen zu betreuen und Ängste vor einer möglichen Infektion durch SARS-CoV-2 zu besprechen.

Pandemievorsorge durch die Zusammenarbeit mit örtlichen Gesundheitsbehörden

Betriebliche Routinen und die Planung von Maßnahmen helfen dabei, schnell auf erkannte Infektionen zu reagieren. Durch die Zusammenarbeit mit örtlichen Gesundheitsbehörden können auch weitere mögliche infizierte Beschäftigte identifiziert, informiert und isoliert werden. So sollten Arbeitgeber Ansprechpartner zur Verfügung stellen, welche bei Infektionsverdacht direkt zu kontaktieren sind.

Unterweisungen zum Infektionsschutz und einzuhaltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards

Arbeitgeber sind dazu angehalten, die Beschäftigten zu unterstützen und über die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards aufzuklären, um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Arbeitssicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard BMAS – Schulungen mit der BAU WEITERBILDUNG

Wenn es um Arbeits- und Gesundheitsschutz geht, sind wir der richtige Ansprechpartner. Das Büro für Arbeit und Umwelt berät Arbeitgeber und Fachkräfte und hilft bei der Umsetzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards. Als offizieller BGW-Kooperationspartner bieten wir Ihnen Unternehmerschulungen im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung an. Damit wenden wir uns an alle Betriebe aus Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz gerne selbst in die Hand nehmen wollen. Wir vermitteln Ihnen das dafür erforderliche Wissen und unterstützen Sie bei der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter. Wenn Sie sich für Unternehmerschulungen mit dem Büro für Arbeit & Umwelt interessieren, können Sie uns gerne kontaktieren oder Sie buchen Ihren Seminarplatz direkt online. Wir freuen uns schon auf Sie!

Jetzt Seminar buchen