Corona: Arbeitsschutz in Kitas verbessern
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Corona: Arbeitsschutz in Kitas verbessern

Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen sind während der Corona-Pandemie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Träger solcher Einrichtungen stehen in Sachen Arbeitsschutz vor großen Herausforderungen. Im Folgenden stellen wir einige Schutzmaßnahmen vor, wodurch der Arbeitsschutz in Kitas verbessert werden kann. Beachten Sie, dass es stets zu länderspezifischen oder kommunalen Abweichungen der Vorgaben kommen kann. Erfahren Sie hier mehr zur Corona-Arbeitsschutzverordnung und dem SARS-CoV-2-Schutzstandard Kindertagesbetreuung.

Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung umfasst aktuelle Arbeitsschutzregelungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Das Ziel der Verordnung besteht in erster Linie in einem umfassenden Infektionsschutz der Beschäftigten eines Betriebs. Sie richtet sich vor allem an Arbeitgeber. Darunter auch Träger von Kindertageseinrichtungen. Die aktuellen grundlegenden Arbeitsschutzregeln gelten bis auf weiteres bis zum 10.September 2021. Das wurde Anfang Juli mit der Anpassung der Corona-ArbSchV beschlossen.

Zu diesen Regeln zählt unter anderem die regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Gefährdungsbeurteilung. Zudem wurde mit der letzten Änderung der Verordnung die Pflicht zur Bereitstellung von Schnelltests eingeführt. Alle Beschäftigten müssen von der Möglichkeit Gebrauch machen können, sich zwei Mal wöchentlich auf eine Corona-Infektion testen zu lassen. Dabei handelt es sich jedoch keineswegs um eine Verpflichtung zum Testen seitens der Beschäftigten. Je nach Bundesland können die Regelungen diesbezüglich variieren. Im Bereich der Kindestagesbetreuung übernimmt das zuständige Ministerium  die Kosten der Schnelltests.

Arbeitsschutz in Kitas 2

Der Träger muss den Beschäftigten in einer Kindertageseinrichtung pro Woche zwei Antigen-Schnelltest zur Verfügung stellen. Diese sind in der Regel nicht zum Testen verpflichtet.

Schutzstandard Kindertagesbetreuung

Neben der Corona-Arbeitsschutzverordnung muss in Sachen Arbeitsschutz in Kitas auch der sogenannte SARS-CoV-2-Schutzstandard Kindertagesbetreuung Beachtung finden. Dabei handelt es sich um eine branchenspezifische Konkretisierung der geltenden Schutzmaßnahmen. Hierin ist unter anderem die Verantwortung der Träger und selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten und Kinder niedergeschrieben. Zudem wird die Durchführung sowie regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben. Diese soll der Festlegung und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzes dienen.

Arbeitsschutz in Kitas: Maßnahmen zur Verbesserung

Im Folgenden stellen wir einige Maßnahmen vor, die zu einem geeigneten Arbeitsschutz der Beschäftigten in Kitas beitragen können. Je nach Bundesland und Kommune kann es sich dabei gegebenenfalls um verpflichtende Maßnahmen handeln. Grundsätzlich gilt, dass sich infizierte und in Quarantäne befindende Beschäftigte keinesfalls zum Arbeitsplatz begeben sollten. Die Kenntnisse zur Pandemie entwickeln sich stets weiter. Wir bemühen uns, diese laufend anzupassen.

Kontaktbeschränkungen

Das Infektionsrisiko kann durch Kontaktbeschränkungen innerhalb der Einrichtung erheblich reduziert werden. Dies gilt vor allem in Bezug auf die Erziehungsberechtigen der Kinder. Durch die Übergabe im Eingangsbereich lassen sich große Personenansammlungen vermeiden. Alternativ sollten die Eltern eine Mund-Nase-Bedeckung  tragen. Zudem ist es empfehlenswert, für diese Aufgabe einen zuständigen Mitarbeiter zu bestimmen. Achten Sie darauf, den Mindestabstand zwischen Erziehungsberechtigen und Beschäftigten weitestgehend einzuhalten und halten Sie ausführliche Gespräche wenn möglich telefonisch ab.

Arbeitsschutz in Kitas 3

Durch die Übergabe der Kinder am Eingangsbereich der Kita lassen sich Personenansammlungen in den Räumlichkeiten der Einrichtung vermeiden; das Infektionsrisiko sinkt.

Gruppenbetreuung

Zwischen Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sind Kontaktbeschränkungen kaum möglich. Gruppenübergreifenden Personalwechsel sollten Sie jedoch weitestgehend vermeiden. Lange Infektionsketten lassen sich zudem durch feste Gruppenbetreuung verhindern. Alle Beteiligten übernehmen in Sachen Infektionsschutz einen Teil der Verantwortung. Die Einhaltung der Maßnahmen und das Mitwirken aller Beteiligten ist erforderlich.

Kita-Alltag

Aktivitäten wie Singen oder Sport sind Teil eines normalen Kita-Alltags. Auch hier sollten geeignete Schutzmaßnahmen greifen. Wenn möglich, sollte das Singen ausschließlich im Freien stattfinden. Die Verbreitung der Aerosole beim Singen in geschlossenen Räumen erhöht das Infektionsrisiko. Ist eine Verlagerung dieser Aktivitäten ins Freie nicht möglich, sollten Sie auf regelmäßiges und intensives Lüften achten. Auch für sportliche Aktivitäten sollte vermehrt das Außengelände in Anspruch genommen werden. Ausflüge sind in der Regel weiterhin möglich. Dabei müssen gegebenenfalls länderspezifische Regelungen beachtet werden. Naturnahe Gebiete eignen sich dabei am besten.

Arbeitsschutz mit dem Büro für Arbeit & Umwelt

In Zeiten der Corona-Pandemie stehen Arbeitgeber vor besonders großen Herausforderungen. Das gilt insbesondere auch für die Träger von Kindertageseinrichtungen. Mitgliedsbetrieben der BGW stehen wir im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung jederzeit beratend zu den Themen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zur Verfügung. Wir bieten deutschlandweit Unternehmerschulungen an. Diese sind erforderlich, wenn Sie den Arbeitsschutz in Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern selbst übernehmen wollen. Vor dem Hintergrund der Pandemie finden unsere Schulungen derzeit ausschließlich als Webinare statt. Bei Interesse können Sie uns jederzeit kontaktieren oder einfach direkt online einen Seminarplatz buchen.

Wir freuen uns schon darauf, von Ihnen zu hören!