Arbeitsschutz im Lager: Diese Gefahren lauern in Lagereinrichtungen
Allgemein

Arbeitsschutz im Lager

Lagerräume kommen in sämtlichen Betrieben zum Einsatz. Sie dienen dazu, Material bis zur weiteren Verwendung aufzubewahren. Die Arbeit im Lager ist immer auch mit einem gewissen Sicherheitsrisiko verbunden. Gerade durch den Einsatz von Flurförderzeugen ergeben sich viele Risiken. Doch auch in Betrieben des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege mit meist nur kleinen, ausschließlich begehbaren Lagerräumen lauern viele Gefahren. So können die Regale selbst zur Unfallgefahr werden, wenn sie den sicherheitsrelevanten Anforderungen nicht entsprechen. Wie Sie Ihr Lager sicher gestalten und bestehende Sicherheitsrisiken eindämmen, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Gesetzliche Anforderungen

Für Lagereinrichtungen und –geräte gilt eine Vielzahl von Arbeitsschutzvorgaben. Grundlegende Anforderungen sind in der DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und –geräte“ definiert.

Für die Lagerung von Gefahrstoffen kommen zusätzliche Rechtvorschriften zum Tragen, darunter insbesondere die TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“ und die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“.

Gefährdungsbeurteilung

In §5 ArbSchG schreibt der Gesetzgeber vor, dass Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen müssen. Dies geschieht im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, die für die einzelnen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erstellt werden muss. Das umfasst auch die Arbeit im Lager. Arbeitsschützer müssen folglich ermitteln, welchen Gefährdungen die Beschäftigten im Lager ausgesetzt sind, wie hoch das damit einhergehende Risiko ist und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, um das bestehende Sicherheitsrisiko auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Dabei haben die technischen Schutzmaßnahmen Vorrang vor den organisatorischen Schutzmaßnahmen, die wiederum noch vor den personenbezogenen Maßnahmen zu ergreifen sind.

Arbeitsschutz Lager 3

Welche Arbeitsschutzmaßnahmen für sicheres Arbeiten im Lager zu ergreifen sind, muss anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.

Arbeitsschutz im Lager: Allgemeine Anforderungen

Dabei ist zunächst für eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes zu sorgen, denn nur so ist sicheres und gesundes Arbeiten im Lager überhaupt möglich. Oberste Priorität sollte dabei die ausreichende und übersichtliche Gestaltung von Verkehrswegen haben. Diese sollten glatt und eben sein und weder Schlaglöcher noch Dellen oder sonstige Unebenheiten aufweisen. Die Mindestbreite für den Lagerbereich beträgt 1,25 m. In größeren Lagerräumen sind für die Nebengänge auch 0,75 m zulässig. Das ist jedoch nur bei reinem Personenverkehr der Fall.

Verkehrswege und Treppen dürfen grundsätzlich nicht als zusätzliche Lagerfläche genutzt werden. Halten Sie diese frei und achten Sie darauf, dass insbesondere Rettungswege, Notausgänge und Sicherheitseinrichtungen jederzeit zugänglich und begehbar sind.

Ferner müssen die Mindestbeleuchtungsstärken eingehalten werden. Im Lager liegen diese je nach Sehaufgabe zwischen 50 und 200 lx. Wenn keine Notbeleuchtung existiert, muss das Lager auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung noch so hell sein, dass die Mitarbeiter dieses sicher verlassen können.

Natürlich gelten die allgemeinen Vorgaben für ein angenehmes Raumklima auch in Lagerräumen.

Gefahr durch Umkippen von Lagerstapeln

Die Standsicherheit der Regale muss im Lager zu jeder Zeit gewährleistet werden. Dabei bildet ein passender Untergrund die Basis. Der Boden muss eben sein und sowohl der Gesamt- als auch der punktuellen Belastung durch voll beladene Regale dauerhaft standhalten. Beachten Sie auch die Tragfähigkeitsangaben der Regale selbst. Diese dürfen nicht überladen werden und müssen so beschaffen sein, dass sie die notwendige Stabilität dauerhaft garantieren. Verzichten Sie auf den Einsatz von Billigregalen aus dem Baumarkt und greifen Sie stattdessen zu robusten Stahlregalen. Regelmäßige Regalinspektionen stellen sicher, dass die Regale nach wie vor intakt und für die Lagerung von Material geeignet sind. Beschädigte Lagereinrichtungen sind entweder vorschriftsgemäß zu reparieren oder direkt zu entsorgen.

Bitte beachten Sie, dass auch Aufstieghilfen wie Leitern eine gefahrenlose Benutzung jederzeit ermöglichen müssen. Deshalb sind gemäß BetrSichV auch in diesen Fällen regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben.

Gefahr durch herabfallende und wegrollende Gegenstände

Besondere Gefahren ergeben sich im Lager durch herabfallende und wegrollende Gegenstände. Damit das Lagergut nicht herabstürzt, ist es wichtig, Regale nicht zu überladen und ausreichend Abstand zu Verkehrswegen zu halten. Die Abstellflächen sollten genügend Platz für alle zu lagernden Gegenstände bereithalten.

Beachten Sie bitte auch die zulässigen Maximalwerte für das Stapeln von Kisten und Kartons. Dabei gilt: Die Stapelhöhe darf nicht mehr als das 4-fache der Stapeltiefe betragen. Bei einer Neigung von mehr als zwei Prozent muss der Stapel sofort abgepackt werden, um ein Umkippen zu vermeiden. Wenn die Waren eine Höhe von zwei Metern überschreiten, sind zusätzliche Sturzsicherungen einzurichten. Je nach Lagerverfahren bieten sich hier z.B. Gitterrostfachböden an.

Bei Stangen und Rohren müssen Sie ein Wegrollen in jedem Fall vermeiden. Eine horizontale Lagerung in speziellen Regalsystemen, z.B. Kragarmregalen, gewährleistet den notwendigen Halt.

Eine ergonomische Bepackung der Regale macht die Entnahme für die Beschäftigten so einfach wie möglich. Achten Sie deshalb darauf, leichte Gegenstände unten und schwere Gegenstände weiter oben zu lagern, um ein Verheben bei Entnahme zu vermeiden.

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Lager sollten so gestaltet sein, dass auch bei Entnahme keine Gefahr besteht, dass die darin verstauten Gegenstände herabstürzen.

Gefahr durch Austritt gefährlicher Flüssigkeiten

Auch in kleinen Betrieben des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege steht der Umgang mit Gefahrstoffen nicht selten an der Tagesordnung. Hier ist es noch immer gängige Praxis, die Gefahrstoffe einfach dort zu lagern, wo gerade Platz ist. Dabei müssen bei der Lagerung von Gefahrstoffen zusätzliche Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.

So muss bei gefährlichen Flüssigkeiten sichergestellt werden, dass diese nicht ungehindert austreten können, sondern bei einer Leckage zurückgehalten und sicher aufgefangen werden. Darüber hinaus sind Sicherheitsdatenblätter anzufertigen und die Gefahrstoffe deutlich sichtbar als solche zu kennzeichnen. Das Tragen geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung ist im Umgang mit Gefahrstoffen Pflicht.

Gefahr durch unwissende Mitarbeiter

Das wohl größte Sicherheitsrisiko im Lager geht vom Faktor Mensch aus. Unwissenheit und Unachtsamkeit können gerade in gefährlichen Situationen fatale Folgen haben. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter deshalb regelmäßig und rechtzeitig zum Arbeitsschutz im Lager und dem Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung. Stellen Sie sicher, dass die Beschäftigten die geltenden Sicherheitsanforderungen kennen und wissen, wie sie sich im Lager sicherheitsgerecht zu verhalten haben.

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