Alternative bedarfsorientierte Betreuung einfach erklärt

Die alternative bedarfsorientierte Betreuung ist ein vereinfachtes Modell zur Umsetzung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in kleinen Unternehmen. Statt feste Betreuungstermine durch externe Fachkräfte vorzugeben, setzt der Unternehmer Maßnahmen im Sinne der Sicherheit und Gesundheit im Betrieb eigenverantwortlich um.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die alternative bedarfsorientierte Betreuung ist ein gesetzlich anerkanntes Modell für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
  • Unternehmer übernehmen zentrale Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes eigenverantwortlich, etwa die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen oder die Durchführung von Unterweisungen.
  • Voraussetzung ist die Teilnahme an einer Erstschulung sowie regelmäßigen Folgeschulungen (meist alle fünf Jahre).
  • Die Betreuung erfolgt bedarfsgerecht, externe Fachkräfte werden nur bei konkretem Anlass eingebunden.
  • Rechtsgrundlage ist das Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2, Anlage 3.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die alternative bedarfsorientierte Betreuung?

Die alternative bedarfsorientierte Betreuung, auch bekannt als Unternehmermodell, ist ein speziell auf kleinere Unternehmen zugeschnittenes Konzept der Arbeitsschutzorganisation. Es ermöglicht Arbeitgebern, viele Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes eigenverantwortlich umzusetzen – auf Grundlage einer zuvor absolvierten Schulung. Die Unternehmensleitung führt Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Dokumentationen selbst durch. Fachkundige Unterstützung wird nur bei konkretem Bedarf eingeholt, etwa bei neuen Arbeitsverfahren oder besonderen Gefährdungen.

Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb fachgerecht zu organisieren, gibt es zwei anerkannte Modelle der gesetzlichen Unfallversicherung:

  • Regelbetreuung: Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte werden regelmäßig und mit festen Einsatzzeiten eingebunden.
  • Alternative bedarfsorientierte Betreuung: Diese Sonderform ist in Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2 geregelt und kann in Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten als Alternative zur Regelbetreuung gewählt werden.

Im Unterschied zur Regelbetreuung bietet das Unternehmermodell mehr Flexibilität, weil die Unternehmensleitung selbst entscheidet, wann externe Fachkräfte hinzugezogen werden müssen – und nicht an regelmäßige Betreuungstermine gebunden ist.

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Rechtliche Hintergründe

Gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Laut § 3 Abs. 1 ArbSchG sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergibt sich ergänzend die Pflicht einer fachgerechten Betreuung im Arbeitsschutz.

Die konkrete Ausgestaltung einer Betreuung regelt die DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“). Sie unterscheidet zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung. Letztere ist in Anlage 3 der DGUV V2 beschrieben und nur für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten möglich.

Voraussetzung für die alternative bedarfsorientierte Betreuung ist die Teilnahme an einer persönlichen Schulung des Unternehmers. Diese vermittelt die nötigen Kenntnisse, um zentrale Aufgaben im Arbeitsschutz eigenverantwortlich umzusetzen. Zusätzlich ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben – in der Regel alle fünf Jahre. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, ist zur Regelbetreuung zu wechseln.

Ablauf der alternativen bedarfsorientierten Betreuung

Die alternative bedarfsorientierte Betreuung ist in drei Schritte gegliedert. Zunächst ist eine verpflichtende Unternehmerschulung zu absolvieren. Danach folgt der Abschluss eines Betreuungsvertrags, für BGW-Mitgliedsbetriebe mit einem Kooperationspartner der BGW. Um dauerhaft im Modell zu bleiben, müssen die erworbenen Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden.

  • Grundschulung: Betriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege nehmen an einer Unternehmerschulung eines BGW-Kooperationspartners teil. In dieser Grundschulung erwerben Sie in sechs Lerneinheiten à 45 Minuten wichtiges Handlungswissen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Dabei werden Sie sich auch mit Unfallverhütungsvorschriften und der Gefährdungsbeurteilung auseinandersetzen. Die Schulung ist branchenbezogen, sodass Sie relevante Risiken und Schutzmaßnahmen für Ihre Branche kennenlernen. Bei vielen Anbietern, so auch bei der BAU WEITERBILDUNG, können Sie inzwischen komplett online an den Unternehmerschulungen teilnehmen.
  • Betreuungsvertrag: Nach der Schulung schließen Sie einen Vertrag mit einem Kooperationspartner Ihrer Berufsgenossenschaft ab. Dieser Partner (z. B. eine Innung, ein externer Arbeitsschutzdienst oder eine Kammer) stellt sicher, dass Ihnen bei Bedarf qualifizierte Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beratend zur Seite stehen. Sie können den Partner bei konkreten Fragen oder besonderen Anlässen konsultieren, damit erforderliche Fachkompetenz jederzeit verfügbar ist.
  • Regelmäßige Folgeschulungen: Zum Erhalt der Qualifikation sind in festgelegten Abständen Auffrischungen nötig. Unternehmer müssen mindestens alle fünf Jahre an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. So stellen sie sicher, dass ihr Wissen auf dem aktuellen Stand bleibt. Werden die Fortbildungsfristen überschritten, ist eine weitere Teilnahme an der alternativen Betreuung nicht mehr zulässig und der Betrieb muss zur Regelbetreuung wechseln.

Nach Teilnahme an der Erstschulung können Arbeitsschutzmaßnahmen eigenverantwortlich im laufenden Betrieb umgesetzt werden. Unternehmer führen Gefährdungsbeurteilungen durch, schulen ihre Mitarbeitenden und ergreifen präventive Maßnahmen. Treten neue Gefährdungen oder Änderungen auf, erfolgt die Beratung gezielt nach Bedarf – das heißt, externe Experten werden nur hinzugezogen, wenn tatsächlich ein konkreter Anlass besteht. Dadurch erhalten Unternehmer bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung genau dann Unterstützung, wenn sie sie benötigen.

Vorteile der alternativen Betreuung im Unternehmermodell

Die alternative Betreuung im Unternehmermodell bietet Führungskräften mehrere Vorteile:

  • Flexibilität: Teilnehmende Betriebe sind nicht an feste Einsatzzeiten externer Fachkräfte gebunden und können betriebliche Belange zeitnah und eigenständig angehen.
  • Kostenersparnisse: Durch eigenverantwortliches Handeln im Arbeitsschutz reduzieren sich die Ausgaben für externe Dienstleister deutlich.
  • Praxisnähe: Unternehmer kennen ihren Betrieb und seine Abläufe am besten und können Schutzmaßnahmen gezielt und wirkungsvoll umsetzen.
  • Steigerung von Motivation und Bewusstsein für Arbeitssicherheit: Die Teilnehmenden entwickeln eine höhere Sensibilität für Gefahren, was zu einer nachhaltigen Verbesserung im Arbeitsschutz führt.

Alternative bedarfsorientierte Betreuung mit der BAU WEITERBILDUNG für BGW-Mitgliedsbetriebe

Für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bietet die alternative bedarfsorientierte Betreuung eine flexible Möglichkeit, den Arbeitsschutz eigenverantwortlich umzusetzen. Die BAU WEITERBILDUNG unterstützt BGW-Mitgliedsbetriebe im Rahmen von Erst- und Folgeschulungen mit kompakten Schulungseinheiten à 45 Minuten. Die Schulungen finden als Online-Veranstaltungen statt, was den Teilnehmenden die Möglichkeit gibt, sich ohne Anfahrtsstress in gewohnter Umgebung weiterzubilden.

Vermittelt werden praxisnahe Inhalte zu Themen wie Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Mitarbeiterunterweisung. Dabei stehen konkrete Beispiele, branchenspezifische Fragestellungen und die direkte Anwendbarkeit im betrieblichen Alltag im Vordergrund. So können Gefährdungen frühzeitig erkannt werden und geeignete Maßnahmen wirksam umgesetzt werden.

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