Gefährdungsbeurteilung im Friseurhandwerk
Auf den ersten Blick wirkt die Arbeit im Friseursalon recht ungefährlich. Jedoch kommt es auch bei Beschäftigten in Friseurbetrieben häufig zu chronischen Beschwerden und daraus resultierender Arbeitsunfähigkeit. Eine Gefährdungsbeurteilung kann zur Erkennung und Beseitigung entsprechender Gefährdungen beitragen. Deshalb ist die Gefährdungsbeurteilung auch in Friseurbetrieben Pflicht. Im Folgenden erfahren Sie mehr zu Ihren Pflichten als Arbeitgeber und der Gefährdungsbeurteilung im Friseurhandwerk.
Gefährdungsbeurteilung
Zentraler Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Erfassung aller Gefährdungen am Arbeitsplatz. Diese stellt die Grundlage für die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen dar. Sie dient somit in erster Linie der Sicherheit aller Beschäftigen im Betrieb.
Die Gefährdungsbeurteilung muss stets sorgfältig dokumentiert werden und ist in jedem Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, Pflicht. Diese Pflicht besteht im Rahmen des sogenannten Arbeitsschutzgesetzes, einem der wichtigsten Dokumente in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Es beinhaltet unter anderem die rechtlichen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung.
Gefährdungsbeurteilung im Friseurhandwerk
Auch im Friseurhandwerk ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Sie zeigt, wo gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht. Auch im Friseursalon können einige Gefahren lauern:
Gefährdungen im Friseurhandwerk
Beschäftigte in einem Friseurbetrieb arbeiten oft mit gesundheitsschädlichen Stoffen. Darunter Stoffe, die Allergien auslösen können. Tatsächlich zählen Hautkrankheiten, ausgelöst durch den Umgang mit Chemikalien, wie es im Friseurhandwerk üblich ist, zu den häufigsten Berufskrankheiten. Darüber hinaus kann es durch Fehlbelastungen langfristig zu körperlichen Beschwerden kommen. Auch lange Kabel und Haare auf dem Boden stellen eine hohe Unfallgefahr dar.
Gefährdungsbeurteilung im Friseurhandwerk durchführen
Bei der Ermittlung möglicher Gefährdungen sollte stets zwischen den verschiedenen Bereichen oder Tätigkeiten unterschieden werden. Beim Haare schneiden und beim Putzen des Salons ergeben sich beispielsweise unterschiedliche Gefährdungen. Dabei geht es zunächst darum, die spezifischen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Aus dieser Beurteilung leiten sich entsprechende Schutzmaßnahmen ab.
Dabei sollten Sie stets dem sogenannten STOP-Prinzip folgen. Gemeint ist eine Maßnahmenhierarchie, welche die Substitution (z.B. von Gefahrstoffen) über die technische, die organisatorische und die personelle Lösungsebene stellt. Erst wenn technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, um eine Gefahr auf ein erträgliches Minimum zu reduzieren, sollten personenbezogene Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Das kann z.B. das Tragen Persönlicher Schutzausrüstung wie Handschuhe sein.
Nachdem entsprechende Maßnahmen durchgeführt wurden, müssen diese außerdem auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Sollten sich die bisherigen Maßnahmen als nicht ausreichend erweisen, müssen andere Maßnahmen ergriffen und die Gefährdungsbeurteilung akualisiert werden. Die Ergebnisse sind stets schriftlich zu dokumentieren.
Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung
Als Unternehmensleitung tragen Sie stets die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung. Als Inhaber eines Friseursalons sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter:innen verantwortlich. Dabei können Sie einzelne Aufgaben jedoch auch an fachkundige Personen übertragen. Die schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gibt Ihnen im Schadensfall Rechtssicherheit.
Vorteile der Gefährdungsbeurteilung im Friseurhandwerk
Nicht nur die Beschäftigten profitieren von einer Gefährdungsbeurteilung. Umfassender Arbeits- und Gesundheitsschutz trägt auch zur Qualitätssicherung Ihres Salons bei. Durch eine Gefährdungsbeurteilung können Arbeitsabläufe optimiert werden. Zudem werden die Fehlzeiten der Beschäftigten nicht selten deutlich verringert.
Arbeitsschutz umfasst jedoch mehr als die bloße Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Durch menschgerecht gestaltete Arbeit fühlen sich Ihre Mitarbeiter in der Regel viel wohler und sind dadurch wesentlich motivierter und leistungsfähiger. Davon profitiert letztlich also auch immer das Unternehmen selbst.
Arbeitsschutzrechtliche Betreuung in Ihrem Betrieb
Als Arbeitgeber haben Sie in der Regel viel um die Ohren. Bei der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten können wir vom Büro für Arbeit und Umwelt Abhilfe schaffen. Als Experten in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz wollen wir Sie gerne unterstützen. Im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung bieten wir Erst- und Folgeschulungen für BGW-Mitgliedsbetriebe an. Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitern ist es nämlich möglich, den Arbeitsschutz selbst in die Hand nehmen. Dazu ist die Teilnahme an einer Unternehmerschulung erforderlich. Wir bieten unsere Seminare deutschlandweit in vielen Städten und zusätzlich als Webinar an. Einen Seminarplatz können Sie direkt online buchen.
Wir freuen uns auf Sie!