Als was definiert man einen Arbeitsplatz?

Der räumliche Bereich oder Ort, an dem eine Person mithilfe von Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen Aufgaben verrichtet, wird als Arbeitsplatz definiert. Dieser ist die kleinste räumliche Struktureinheit eines Betriebs – das bedeutet allerdings nicht, dass sich der Arbeitsplatz auch im Betrieb befinden muss.

Homeoffice

Arbeitet man im Homeoffice für das Unternehmen, in dem man angestellt ist, verrichtet man die Aufgaben an einem Ort außerhalb des Betriebs. Auch wenn man die Bezeichnung Homeoffice umgangssprachlich für das Arbeiten von Zuhause verwendet, so meint Homeoffice auch alle anderen Orte außerhalb des Unternehmens, von denen aus gearbeitet wird. Auch in diesem Fall spricht man von einem Arbeitsplatz.

Vor dem Hintergrund der fortwährenden Corona-Pandemie hat das Homeoffice immens an Bedeutung gewonnen. Das zunehmende Arbeiten im Homeoffice führt dazu, dass der Organisationsansatz zu einer Flexibilisierung der Arbeit Unternehmensumstrukturierungen vorantreibt – ganz im Sinne der Arbeitnehmer.

Arbeitsort

Der Begriff Arbeitsplatz wird überwiegend als Synonym für den Arbeitsort verwendet. Die genaue Definition ist auch in unserem Sozialgesetzbuch definiert: „Beschäftigungsort ist der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird“ (§ 9 SGB IV). Neben der Bezeichnung für den räumlichen Ort kann der Arbeitsplatz oder Arbeitsort jedoch auch das Arbeitsverhältnis und die Betätigungsmöglichkeit umfassen.

Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass von diesem keine schwerwiegenden Gefahren für die Beschäftigten ausgehen. Die rechtliche Grundlage bildet hierbei vor allem die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Der Arbeitgeber hat das Recht, den Beschäftigten einen Arbeitsplatz zuzuweisen. Der konkrete Arbeitsplatz ist teilweise bereits im Arbeitsvertrag vereinbart.

Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, die entsprechende Arbeitsleistung am jeweiligen Arbeitsplatz zu erbringen. Dabei sind betriebliche Verbote und Vorschriften stets zu beachten. Des Weiteren gehört es zu den Pflichten eines Arbeitnehmers, Schäden im Arbeitsbereich umgehend zu melden. Mit gestelltem Arbeitsmaterial sollte man sorgfältig umgehen.

Kleidung am Arbeitsplatz

Die Verpflichtung zur angemessenen Kleidung am Arbeitsplatz variiert von Tätigkeitsbereich zu Tätigkeitsbereich. In manchen Fällen sind Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften auch in Bezug auf die Kleidung zu beachten. Gegebenenfalls ist eine Persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Diese muss der Arbeitgeber stellen. Eine Gefährdungsbeurteilung gibt Aufschluss darüber, ob für die jeweilige Ausführung der Tätigkeiten eine Arbeits- und Schutzkleidung notwendig ist.

Behindertenrecht

Laut SGB IX haben Arbeitgeber die Pflicht, einen bestimmten Prozentsatz schwerbehinderter Menschen einzustellen. Dementsprechend haben Arbeitsplätze barrierefrei zu sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass schwerbehinderte Personen einen größeren Anspruch auf die Position haben als nicht behinderte Personen. Passiert das nicht, hat der Arbeitgeber einen Ausgleich zu zahlen.