Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit mit Bioziden
Biozidprodukte müssen mit großer Vorsicht bedient werden. Sie können sowohl für Menschen als auch für Tiere und die Umwelt schädlich sein. Die Einsatzmöglichkeiten von Bioziden sind sehr vielfältig. Bei der Arbeit mit Biozidprodukten sind die Beschäftigten oft einem hohen Risiko ausgesetzt. Der Arbeitgeber ist zu entsprechenden Arbeitsschutz-Maßnahmen verpflichtet. Im Folgenden erfahren Sie mehr über Biozide und den Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit mit ihnen.
Was sind Biozide?
Biozidprodukte sind sehr vielseitig. Sie werden in erster Linie zur Bekämpfung von Organismen eingesetzt, die für Menschen und Tiere schädlich sind. Dazu zählen beispielsweise Schimmel oder Algen. In der Schädlingsbekämpfung spricht man ausschließlich von Bioziden, wenn es es sich um chemische oder biologische Varianten handelt. Mechanische Formen der Schädlingsbekämpfung fallen nicht in diese Kategorie. Viele Biozidprodukte sind selbst sehr gefährlich für Mensch, Tier und Umwelt. Die verschiedenen Arten der Biozidprodukte können in vier Hauptgruppen aufgeteilt werden:
Produktarten der Biozide
Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel
Neben Produkten für die menschliche Hygiene handelt es sich hierbei unter anderem auch um Produkte, welche zur Desinfektion von Oberflächen, Wänden oder Möbeln dienen. Desinfektionsmittel sind EU-weit das am häufigsten eingesetzte Biozid.
Hauptgruppe 2: Schutzmittel
Hierbei handelt es sich um Produkte, die vor der Entstehung von Mikroben und Algen schützen sollen. Darunter fallen beispielsweise Schutzmittel für Farben, Tinte oder Spülmittel. Auch Holzschutzmittel sind Teil dieser Gruppe.
Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel
Biozide dienen auch der Schädlingsbekämpfung. Hierzu zählen unter anderem Rodentizide, Insektizide, Avizide und andere Repellentien oder Lockmittel.
Hauptgruppe 4: Sonstige Biozidprodukte
Einige Produkte lassen sich nicht zu den bereits genannten Hauptgruppen zuordnen. Sonstige Biozidprodukte sind beispielsweise solche zur Bekämpfung der Ansiedlung von Organismen an Wasserfahrzeugen oder Produkte zur Einbalsamierung oder Konservierung von Leichen oder Tierkadavern.
Biozid-Verordnung
In der sogenannten Biozid-Verordnung werden der Verkauf und die Verwendung von Biozidprodukten geregelt. Diese Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates trat im Juli 2012 in Kraft. Sie löste die alte Biozid-Richtlinie 98/8/EG ab und gilt in ganz Europa. Der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt steht dabei an erster Stelle.
Genehmigungsverfahren
Biozid-Wirkstoffe müssen zunächst ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Dies sorgt für eine umfassende Sicherheit für den Verbraucher, für Beschäftigte und für die Umwelt. Biozidprodukte dürfen nur Wirkstoffe enthalten, die in der sogenannten Unionsliste aufgeführt sind. Am Genehmigungsverfahren sind alle EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Jeder Mitgliedsstaat hat hierfür eine zuständige Behörde. Diese arbeiten in der Regel eng mit den anderen nationalen Behörden zusammen.
Biozide in Ihrem Unternehmen
Als Vertreiber von Bioziden müssen Sie die Vorgaben der Chemikalien-Verbotsverordnung beachten. Für die Lagerung von Bioziden in Ihrem Betrieb sollten Sie sich zunächst mit den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung vertraut machen. Auch wenn Ihr Unternehmen nicht auf diese Weise mit Bioziden in Verbindung steht, haben Sie das ein oder andere Biozidprodukt sicherlich schon einmal in Ihrem Betrieb eingesetzt. Wie bereits erwähnt, können die chemischen Substanzen eines Biozids im Zweifel auch dem Anwender schaden. Als Arbeitgeber müssen Sie diesbezüglich aktiv für den Schutz Ihrer Beschäftigten sorgen. Für den Einsatz von Bioziden am Arbeitsplatz sollten daher bestimmte Verhaltensregeln umgesetzt werden.
Verhaltensregeln im Umgang mit Bioziden
Nicht jedes Biozidprodukt ist gleichermaßen gefährlich. Durch die Kennzeichnung mit gewissen Gefahrstoff-Kriterien lässt sich ein gefährliches Biozid schnell als solches erkennen. Darunter unter anderem die Kennzeichnungen giftig, gesundheitsschädlich, krebserzeugend, ätzend oder umweltgefährlich. Für einen gelungenen Gesundheits- und Umweltschutz in Ihrem Unternehmen sollten Sie der Sicherheitsunterweisung folgende Verhaltensregeln im Umgang mit Bioziden beifügen:
- Bei fehlenden Angaben zu Wirkstoffen, Anwendung oder Verfallsdatum sollte auf den Einsatz des Produkts verzichtet werden.
- Unleserliche Kennzeichnungen sollten dem Arbeitgeber gemeldet werden. Auf den Einsatz dieses Produkts sollte man zunächst verzichten.
- Biozide sollten ausschließlich nach Gebrauchsanweisung angewendet werden.
- Die Kennzeichnung muss auch beim Umfüllen erhalten bleiben.
- Biozid-Reste sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Gefährdungsbeurteilung
Als Arbeitgeber müssen Sie für den Einsatz von Bioziden eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Jedem Biozidprodukt ist ein Sicherheitsdatenblatt beigefügt, worin alle Wirkstoffe aufgelistet sind. Diese Auskunft kann Ihnen bei der Einschätzung der Gefahr helfen. Des Weiteren wird die Gefährdung von der Häufigkeit und Dauer der Anwendung beeinflusst. Beachten Sie bei der Bestimmung der Schutzmaßnahmen auch mögliche Anwendungsfehler durch die Beschäftigten. Bei der Arbeit mit Bioziden stellen Hautkontakt oder auch das Einatmen und Verschlucken ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Alle Mitarbeiter sollten wissen, was im Notfall zu tun ist und wie man einen Giftnotruf tätigt.
Alternativen zu Bioziden
Oft scheint der Griff zu Biozidprodukten die einfachste Lösung für ein Problem zu sein. In vielen Fällen gibt es jedoch ebenfalls eine große Auswahl an biozidfreien Maßnahmen. Um Ihre Angestellten und die Umwelt zu schützen, sollten Sie sich vor jedem Einsatz von Bioziden fragen, ob es nicht eine ungefährlichere Alternative gibt.
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