Stich- und Schnittverletzungen vorbeugen
Allgemein

Stich- und Schnittverletzungen vorbeugen

Stich- und Schnittverletzungen zählen zu den häufigsten Unfallursachen überhaupt. Sie entstehen durch spitze und scharfe Gegenstände, mit denen die Haut versehentlich punktiert wird. Einem besonders hohen Risiko sind Beschäftigte in medizinischen Berufen ausgesetzt, da Spritzen, Kanülen und Skalpelle mit Blut und Köperflüssigkeiten verunreinigt sein können. Kommt es dann zur Läsion der Haut, können Infektionskrankheiten wie Hepatitis B, C oder HIV die Folge sein.

Aber auch im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe besteht ein erhöhtes Gefährdungspotential. Während die Infektionsgefahr im medizinischen Bereich meist erkannt wird, werden Stich- und Schnittverletzungen in anderen Branchen oft verharmlost. Betroffene bedecken die Wunde dann häufig nur mit einem Pflaster und schenken ihr keine weitere Beachtung. Dabei können auch kleine Verletzungen zu Infektionen führen, wenn Schmutz in die  Wunde gelangt. Eine Blutvergiftung ist dann nicht auszuschließen.

Es zeigt sich, dass ein erhöhter Bedarf an Aufklärungsarbeit bzgl. der Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen besteht. Wir zeigen, wie Sie Ihre Mitarbeiter sensibilisieren und durch geeignete Präventionsmaßnahmen der Entstehung von Stich- und Schnittverletzungen effektiv vorbeugen können.

Substitution spitzer und scharfer Gegenstände

Um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz bestmöglich zu schützen, ist es wichtig, bestehende Gefahrenquellen zu ermitteln und zu beurteilen. Das erfolgt im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung. Auch die von Stich- und Schnittverletzungen ausgehende Gefahr sollte in der Gefährdungsbeurteilung Beachtung finden.

Sollte diese ergeben, dass im Betrieb ein erhöhtes Risiko besteht, müssen Sie geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen, die das Ziel verfolgen, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. Dabei hat die Substitution oberste Priorität. Die Verwendung von spitzen und scharfen Gegenständen sollte man also so gut es geht vermeiden, etwa durch die Implementierung von veränderten Arbeitsverfahren.

 

Stichverletzungen 2

Nicht nur in medizinischen Berufen sind die Beschäftigten einer erhöhten Unfallgefahr durch Stich- und Schnittverletzungen ausgesetzt.

Einsatz von Spezial- und Sicherheitsgeräten

Das lässt sich aber natürlich nicht immer gewährleisten. Wo der Einsatz spitzer und scharfer Gegenstände unvermeidlich ist, können Arbeitsmittel mit integrierten Sicherheits- und Schutzmechanismen Abhilfe schaffen. Hierunter fallen z.B. Sicherheitsmesser mit verdeckter oder sich zurückziehender Klinge bzw. speziell für die medizinischen Berufe Sicherheits-Skalpelle mit Klingenschutzmechanismus oder auch Kunststoffkanülen für das nadelfreie Aufziehen von Körperflüssigkeiten.

Mitarbeiter unterweisen

Natürlich müssen die Beschäftigten den sicheren Umgang mit Spezialgeräten in anschaulichen Praxisübungen erst lernen. Dies kann im Rahmen einer Mitarbeiterunterweisung geschehen, in die auch Betriebsanweisungen einbezogen werden sollten. Die Unterweisung kann darüber hinaus genutzt werden, um die Angestellten für die Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen zu sensibilisieren, über Infektionsrisiken und geeignete Schutzmaßnahmen aufzuklären sowie auf die Bedeutung von Schutzimpfungen und die Möglichkeit der arbeitsmedizinischen Vorsorge hinzuweisen. Eine Unterweisung sollte immer bei Neueinstellung und darüber hinaus in regelmäßigen Abständen bei allen Arbeitnehmern erfolgen.

Schutzhandschuhe gegen Stich- und Schnittverletzungen tragen

Wenn diese technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Beschäftigten wirksam vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen, sind zusätzlich personenbezogene Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Dazu zählt insbesondere das Tragen von Schutzhandschuhen, der Großteil der Stich- und Schnittverletzungen erfolgt nämlich an den Händen. Schutzhandschuhe gegen mechanische Gefährdungen sind Teil der Persönlichen Schutzausrüstung. Sie werden nach DIN EN 388, 420 und 1082 hergestellt und entsprechend gekennzeichnet. Je höher die Ziffer unter dem Piktogramm auf dem Handschuh ist, desto höher ist auch der Schutz.

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Schutzhandschuhe können als Teil der PSA vor Stich- und Schnittverletzungen schützen.

Meldepflicht ernst nehmen

Falls es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einer Stich- bzw. Schnittverletzung gekommen sein sollte, ist es wichtig, diesen Unfall umgehend an den Arbeitgeber zu melden, auch wenn es sich nur um eine kleine, vermeintlich harmlose Wunde handeln sollte. Nur eine Unfallmeldung ermöglicht es dem Vorgesetzten, Unfall und Verletzungsszenario umfassend zu analysieren und geeignete sicherheitstechnische Maßnahmen einleiten zu können.

Auch für den Verletzten ist es aufgrund der Infektionsgefahr nur von Vorteil, den Unfall zu melden und sich untersuchen zu lassen. Bestätigt sich eine Infektion, können Gegenmaßnahmen schnellstmöglich ergriffen werden. Zudem besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, die Verletzung bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden und als Berufskrankheit anerkennen zu lassen.

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Der Arbeits- und Gesundheitsschutz findet gerade in kleinen Betrieben nach wie vor nur unzureichende Beachtung. Dabei sind alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter dazu verpflichtet, geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern steht es offen, ob sie den Arbeitsschutz an eine externe Fachkraft auslagern oder diesen im Rahmen einer Unternehmerschulung selbst in die Hand nehmen wollen.

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