Mehr Sicherheit mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz
Allgemein

Seit dem Skandal in der Fleischfabrik Tönnies ist das Thema „Sicherheit am Arbeitsplatz“ in aller Munde. Der dortige Corona-Ausbruch kann nicht nur auf unsachgemäße Arbeitsbedingungen zurückgeführt werden, denn durch fehlende Aufzeichnungen der Arbeitnehmer-Daten wurde die Eindämmung des Virus ebenfalls enorm erschwert. Dies war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht und dadurch die Gesetzesänderung beschleunigt hat.

Am 1. Januar 2021 trat deshalb das „Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz“ – besser bekannt unter dem Namen „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ (ArbSchKG) – in Kraft. Dass es hierbei nicht nur um einen möglichst guten Umgang mit dem Coronavirus geht, zeigt die Vielzahl der anderweitig verursachten Arbeitsunfälle. Googelt man nur einmal nach „Arbeitsunfall“, offenbart sich einem das Ausmaß schlechter Arbeitsbedingungen auf gravierende, oftmals auch tödliche Weise.

Currenta – das entsetzliche Negativbeispiel

Ein ebenfalls weithin bekannter Fall für tödlich endende Arbeitsunfälle ist die Explosion im Currenta-Entsorgungszentrum in Leverkusen. Sieben Menschen kamen dabei ums Leben, 31 weitere wurden verletzt – fünf erlitten lebensgefährliche Verbrennungen.

So etwas darf nicht geschehen. Mitarbeiter sollten keine Angst um Leib und Leben haben müssen, wenn sie sich auf den Weg zu ihrem Arbeitsplatz machen. Unfälle geschehen, aber wir vom Büro für Arbeit & Umwelt legen alles daran, diesen vorzugreifen und größtmögliche Arbeitssicherheit zu generieren.

Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG) 3

Vor dem Betreten einer Baustelle und dem Arbeitsbeginn müssen immer ausreichend Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Unsere Motivation

Es geht uns nicht darum, Schuldzuweisungen auszusprechen, sondern darum, Gefahrensituationen frühstmöglich zu erkennen und einzugreifen, noch bevor es zu einem Unfall kommt. Wer bei Risikofaktoren am Arbeitsplatz an Schlagzeilen wie „Mitarbeiter im Fleischwolf“ denkt, liegt damit zwar leider nicht falsch, denn auch solche schrecklichen Arbeitsunfälle existieren. Doch Gefahren verbergen sich auch an weniger offensichtlichen Plätzen. Von Arztpraxen über Friseurbetriebe bis hin zu Therapeutischen Praxen– sie lauern überall.

Hier kommen wir zum Einsatz. Wir bieten Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigen unsere Unterstützung an. In unseren Unternehmerschulungen im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung lernen Sie, den Arbeitsschutz selbst in die Hand zu nehmen, Gefährdungssituationen auszumachen und zu beheben.

Die Aufsichtsbehörden und die Berufsgenossenschaften sind durch die gesetzlichen Änderungen verpflichtet, die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Unternehmen verstärkt zu prüfen. Dabei stehen wir als offizieller Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege allen BGW-Betrieben zur Seite.

Was Hänschen nicht lernt…

…lernt Hans nimmermehr – so sagt man doch. Diese Einstellung vertreten wir nicht, denn wir sind der Meinung, dass sich Arbeitssicherheit immer lernen und optimieren lässt. Aber auch von klein auf lernen wir bereits mögliche Gefahrenquellen kennen. Wem wurde nicht in der Schule das Video von Gabelstaplerfahrer Klaus gezeigt? Hier sieht der Zuschauer auf etwas zugespitzte Art und Weise potenzielle Unfallursachen im Arbeitsumfeld.

Wer dieses Video nicht unbedingt für die geeignete Weiterbildungsmöglichkeit für seine Firma hält, könnte stattdessen eine unserer Unternehmerschulungen in Erwägung ziehen. Wir bieten Erst- und Folgeschulungen zum Thema Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz an.

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Schulungen zur Arbeitssicherheit sind für viele Berufsfelder essentiell. Niemand sollte ohne eine entsprechende Unterweisung Werk- oder Fahrzeuge bedienen.

Weitere Vorgaben des Arbeitsschutzkontrollgesetzes

Nicht nur die einzelnen Betriebe wurden angehalten, striktere Vorkehrungen zu treffen. Auch auf die staatlichen Aufsichtsbehörden kommt ab 2026 eine verpflichtende Mindestbesichtigungsquote von Betrieben zu.

Bisher ist es den Behörden selbst überlassen gewesen, wie viele Besichtigungen sie durchführen möchten, ab 2026 müssen es mindestens fünf Prozent sein. Bis dahin sollen die Behörden sich kontinuierlich den fünf Prozent annähern. Auch sollen in Zukunft risikoreichere Betriebe eine höhere Überwachung erhalten als risikoärmere.

Dies ist aber bei Weitem nicht alles: Neben einem transparenteren Austausch von Daten zwischen der Arbeitsschutzbehörde und den Unfallversicherungsträgern, weiten sich ebenfalls die Maßnahmen zur Gefahrenvereitelung in privaten, jedoch für die Arbeit genutzten Wohnräumen aus.

Durch den Tönnies-Skandal kamen außerdem Fragen zur korrekten Unterbringung der Arbeitnehmer zum Vorschein. So hatte Tönnies auch durch die inkorrekte Beherbergung seiner Mitarbeiter die rasante Ausbreitung des Coronavirus in seiner Firma zu verantworten. Auch hierfür hat das Arbeitsschutzkontrollgesetz nun genaue Vorgaben.

Optimierung hört nie auf

Im Jahr 2020 nahmen die schweren Arbeitsunfälle in Deutschland um 0,2% ab. Doch trotzdem wurden noch immer 13.227 schwere Fälle verzeichnet. Jeder einzelne Unfall, der vermeidbar gewesen wäre, ist ein Unfall zu viel.

Bedenkt man außerdem, dass aufgrund der Corona-Pandemie viele Firmen zeitweise geschlossen haben und dass eine Menge Personen unter den durch die Pandemie verursachten neuen Arbeitsbedingungen psychisch sehr gelitten haben und noch leiden, wird die Dunkelziffer immer größer.

Deshalb begrüßen wir das Inkrafttreten des neuen Arbeitsschutzkontrollgesetzes und sind darum bemüht, die Sicherheit am Arbeitsplatz kontinuierlich zu optimieren. Wenn auch Sie gewillt sind, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu optimieren und sich für unsere Seminare interessieren, freuen wir uns über Ihre Kontaktanfrage.