Berufsgenossenschaft (BG) einfach erklärt
Berufsgenossenschaften (BG) spielen im deutschen Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen der Privatwirtschaft schützen sie die Beschäftigten vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Jedes Unternehmen muss laut Gesetz zu der Berufsgenossenschaft gehören, die für seine Branche zuständig ist. Berufsgenossenschaften überwachen dabei die Einhaltung von Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, unterstützen bei Präventionsmaßnahmen und übernehmen im Schadensfall die Unfallversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Berufsgenossenschaften sind gesetzliche Träger der Unfallversicherung für private Unternehmen.
- Die Mitgliedschaft ist für alle privaten Unternehmen verpflichtend.
- Zu den Aufgaben der BG zählen die Verhinderung von Unfällen, die Absicherung Betroffener im Schadensfall und die Ermöglichung einer Wiedereingliederung nach Krankheit.
- Die Finanzierung erfolgt über Unternehmensbeiträge, nicht durch die Beschäftigten selbst.
- In Deutschland gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften. Außerdem gibt es eine Berufsgenossenschaft speziell für die Landwirtschaft.
- Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) betreut Gesundheits- und Sozialbetriebe. Wie alle anderen Betriebe der Privatwirtschaft haben auch BGW-Mitgliedsbetriebe die Möglichkeit, den betrieblichen
- Arbeitsschutz selbst in die Hand zu nehmen. Dazu ist die Teilnahme an Unternehmerschulungen bei einem BGW-Kooperationspartner wie der BAU WEITERBILDUNG erforderlich.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Berufsgenossenschaft?
- Aufgaben der Berufsgenossenschaft
- Beitragspflicht und Finanzierung
- Welche Berufsgenossenschaften gibt es?
- Die BGW
- Unternehmerschulungen der BAU WEITERBILDUNG
Was ist eine Berufsgenossenschaft?
Eine Berufsgenossenschaft ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für private Unternehmen. Im Auftrag des öffentlichen Rechts übernehmen sie die Verantwortung für die Verhütung und Absicherung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.
Den rechtlichen Rahmen ihrer Tätigkeit bildet das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (kurz SGB VII). Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fungiert als Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und ist somit vergleichbar mit einer Koordinationsstelle der Berufsgenossenschaften. Sie regelt unter anderem die Entwicklung gemeinsamer Regeln sowie die Zusammenarbeit mit der Politik.
Ein gut organisierter Arbeitsschutz ist entscheidend für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. In Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten besteht die Möglichkeit, den Arbeitsschutz selbst zu übernehmen. Im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung lernen Unternehmerinnen und Unternehmer, Gefährdungen eigenständig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Für Mitgliedsbetriebe der BGW bietet die BAU WEITERBILDUNG praxisorientierte Schulungen an, die das notwendige Wissen vermitteln, um Arbeitsschutz dauerhaft und strukturiert in den Betriebsablauf einzubinden.

Welche Aufgaben hat die Berufsgenossenschaft?
Zentrale Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind:
- Prävention: Sie erlassen Unfallverhütungsvorschriften, führen Betriebsbegehungen durch und beraten Unternehmen beim Arbeitsschutz.
- Rehabilitation: Im Schadensfall unterstützen die Berufsgenossenschaften bei medizinischer, beruflicher und sozialer Wiedereingliederung.
- Entschädigung: Sie leisten Verletztengeld, Übergangsgeld, Renten und Hinterbliebenenleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Zusätzlich bieten Berufsgenossenschaften Schulungen, Informationsmaterialien und technische Beratung zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzes.
Beitragspflicht und Finanzierung
Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich ausschließlich über Beiträge ihrer Mitgliedsunternehmen. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Lohnsumme der versicherten Beschäftigten und der Gefährdungsklasse des Betriebs. Arbeitnehmer zahlen keine Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Die Kosten werden jährlich im Umlageverfahren erhoben.
Welche Berufsgenossenschaften gibt es?
Derzeit gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften in Deutschland, die jeweils für bestimmte Branchen zuständig sind:
- Bauwirtschaft – BG BAU
- Handel und Warenlogistik – BGHW
- Verwaltung, Bildung, Sport, Kirche – VBG
- Rohstoffe und chemische Industrie – BG RCI
- Energie, Textil, Elektro, Medien – BG ETEM
- Holz und Metall – BGHM
- Nahrungsmittel und Gastgewerbe – BGN
- Transport und Verkehrswirtschaft – BG Verkehr
- Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW
Daneben gibt es die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft im Rahmen der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), die nach Regionen gegliedert ist.
Zuständige Berufsgenossenschaft ermitteln
Die Zuständigkeit zur Berufsgenossenschaft richtet sich nach dem Wirtschaftszweig eines Unternehmens. Neue Betriebe werden meist automatisch durch die IHK oder das Gewerbeamt informiert. Bei Unsicherheiten hilft ein Blick ins Verzeichnis der DGUV oder eine direkte Anfrage bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Zuordnung erfolgt in der Regel nach dem Hauptgeschäftsfeld des Betriebs.
Die BGW: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (kurz BGW) ist eine der größten gewerblichen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Sie betreut alle nichtstaatlichen Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen, z. B. Pflegeeinrichtungen, Physiopraxen, Friseurbetriebe, Betreuungseinrichtungen, Apotheken und Arztpraxen. Die BGW übernimmt alle üblichen Aufgaben der Unfallversicherung – von der Prävention über die Rehabilitation bis hin zur Entschädigung.
Mit über neun Millionen Versicherten gehört sie zu den mitgliederstärksten Berufsgenossenschaften und ist bundesweit tätig. Als Mitglied der DGUV bringt sie branchenspezifisches Know-how in den übergeordneten Arbeitsschutzdiskurs ein.
Unternehmerschulungen der BAU WEITERBILDUNG für BGW-Mitgliedsbetriebe
Arbeitsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben und zugleich Ausdruck verantwortungsbewusster Betriebsführung. Für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bietet die sicherheitstechnische Betreuung mit der alternativen bedarfsorientierten Betreuung eine flexible Möglichkeit, den Arbeitsschutz eigenverantwortlich umzusetzen.
Die BAU WEITERBILDUNG unterstützt BGW-Mitgliedsbetriebe dabei mit kompakten Schulungseinheiten à 45 Minuten. Im Mittelpunkt stehen spannende, praktische Inhalte, Austausch und umsetzbare Beispiele. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen wirksam und verständlich in den Arbeitsalltag zu integrieren.