Umgang mit Biostoffen regeln
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Umgang mit Biostoffen regeln

Mit Biostoffen kommen Beschäftigte in mehr Berufsfeldern in Kontakt, als so mancher glauben mag. Ärzte, Erzieher, Pflegepersonal – sie alle arbeiten regelmäßig mit biologischen Arbeitsstoffen. Alleine in Deutschland betrifft das mehr als 5 Millionen Beschäftigte. Der Umgang mit Biostoffen ist allerdings nicht ganz ungefährlich. Damit die Betroffenen ihre Arbeit dennoch sicher und gesund ausführen können, sind die Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Umgang mit Biostoffen in der Biostoffverordnung (BioStoffV) geregelt. Konkretisiert werden die Inhalte der Biostoffverordnung in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA).

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Medizin, Abfallwirtschaft, Pflege und Landwirtschaft – die Branchen, in denen mit Biostoffen gearbeitet wird, sind vielfältig.

Was sind Biostoffe?

Eine Definition des Begriffs Biostoffe findet sich in §2 BioStoffV. Hier heißt es: „Biostoffe sind Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten […], die den Menschen durch Infektionen, übertragbare Krankheiten, Toxinbildung, sensibilisierende oder sonstige, die Gesundheit schädigende Wirkungen gefährden können.“ Das betrifft vor allem Bakterien, Pilze und Viren. Nicht nur in Laboratorien werden die Beschäftigten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen konfrontiert. Auch Beschäftigte im Veterinärwesen, in der Gebäudesanierung, der Abfallwirtschaft oder der Land- und Forstwirtschaft können mit Biostoffen in Kontakt kommen. Dort können sie Infektionskrankheiten und Allergien auslösen oder auch sensibilisierend oder toxisch auf den menschlichen Körper wirken, wenn dem Umgang mit Biostoffen im betrieblichen Arbeitsschutz nicht genügend Aufmerksamkeit zukommt.

Einteilung in vier Risikogruppen

Um das von Biostoffen ausgehende Gesundheitsrisiko bestmöglich einschätzen zu können, werden diese je nach Infektionsrisiko in einer von vier Risikogruppen eingeteilt. Dabei beschreibt Risikogruppe 1 das geringste und Risikogruppe 4 das höchste Infektionsrisiko:

  • Risikogruppe 1: Darunter fallen Biostoffe, bei denen es sehr unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit auslösen.
  • Risikogruppe 2: In dieser Gruppe besteht schon ein erhöhtes Infektionsrisiko. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Person bei Kontakt mit dem Biostoff erkrankt. Gezielte Vorbeugung und Behandlung sind allerdings gut möglich.
  • Risikogruppe 3: Beschäftigten, die mit Biostoffen der Risikogruppe 3 in Kontakt kommen, drohen ernsthafte Gesundheitsgefahren und schwere Krankheiten. Auch besteht die Gefahr einer Epidemie, der man jedoch noch vorbeugen kann.
  • Risikogruppe 4: Von Biostoffen, die in diese Risikogruppe fallen, geht eine ernste Gesundheitsgefahr aus. Kommt es zum Ausbruch der Krankheit, ist auch die Bevölkerung unter Umständen stark gefährdet. Vorbeugung und Behandlung sind nicht möglich.

Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Biostoffen

Um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen sicherzustellen, ist für Biostoffe am Arbeitsplatz eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben. Dabei sind die von den Tätigkeiten mit Biostoffen ausgehenden Gefährdungen zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten. Sollten einzelne Beschäftigte über Vorerkrankungen oder individuelle Veranlagungen verfügen, die das von den Biostoffen ausgehende Risiko zusätzlich erhöhen, muss das in der Gefährdungsbeurteilung besondere Berücksichtigung finden. Auch die Menge der auftretenden Biostoffe, Expositionsszenarien und Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten gehören in die Gefährdungsbeurteilung zum Umgang mit Biostoffen. Nur so kann die von ihnen ausgehende Belastung für die Beschäftigten am Arbeitsplatz auf ein absolutes Minimum reduziert werden.

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Da von Biostoffen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko ausgeht, ist eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung für alle Betriebe, in denen mit Biostoffen gearbeitet wird, Pflicht.

Alles zum Umgang mit Biostoffen lernen

In Kleinbetrieben mit weniger als 50 Beschäftigten besteht die Möglichkeit, den Arbeitsschutz im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung selbst in die Hand zu nehmen. Dazu muss der Unternehmer an einer Erstschulung (MiMa) und in regelmäßigen Abständen an Folgeschulungen (FoBi) teilnehmen. Während die Erstschulung die Grundlagen zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz vermittelt, dient die Folgeschulung dazu, bereits Gelerntes aufzufrischen und auf spezifischere Themen einzugehen. Dazu zählt auch der Umgang mit Biostoffen. In einer Unternehmerschulung bei BAU WEITERBILDUNG vermitteln wir Unternehmern, in deren Betrieben mit Biostoffen gearbeitet wird, alles Wissenswerte rund um das Thema Biostoffe am Arbeitsplatz. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie dazu noch Fragen haben oder sich für die Teilnahme an einer Unternehmerschulung interessieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!