Was ist Regelbetreuung?
In Unternehmen haben Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten oberste Priorität. Deshalb verpflichtet das Arbeitssicherheitsgesetz alle Unternehmen zu einer Arbeitsschutzbetreuung der Beschäftigten. Je nach Anzahl der Beschäftigten kommen dabei verschiedene Betreuungsmodelle in Frage. Während Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung wählen können, fallen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten vollständig unter die Regelbetreuung. Für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten gelten wiederum keine festen Einsatzzeiten für die Regelbetreuung. Bei uns erfahren Sie alles Wichtige über die Regelbetreuung und die verschiedenen Betreuungsmodelle.
Arbeitsschutzbetreuung in kleinen Betrieben: DGUV Vorschrift 2
Die sicherheitstechnische Betreuung von Betrieben und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigen sind in der DGUV Vorschrift 2 vorgeschrieben. Die DGUV Vorschrift 2 ist eine einheitliche Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Sie beinhaltet Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle – Regelbetreuung oder alternative bedarfsorientierte Betreuung –, die sich nach der jeweiligen Betriebsgröße richten. In Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten haben Arbeitgeber die Wahl zwischen den verschiedenen Modellen der Arbeitsschutzbetreuung. Darunter neben der alternativen bedarfsorientierten Betreuung auch die Regelbetreuung.
Das Betreuungsmodell der Regelbetreuung: Für welche Unternehmen sie verpflichtend ist
Das Modell der Regelbetreuung eignet sich für alle Betriebe, ungeachtet der Beschäftigtenzahl. Für große Betriebe ab 50 Beschäftigten ist sie verpflichtend. Die Regelbetreuung verbindet Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung miteinander.
Die Grundbetreuung:
Die Grundbetreuung umfasst hierbei allgemeine gesetzlich vorgeschriebene Aspekte der Arbeitssicherheit. Dazu gehört in erster Linie die regelmäßige Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter gewährleisten zu können. Auch die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes fällt unter die Grundbetreuung. Die erforderlichen Einsatzzeiten für die Grundbetreuung sind in der DGUV Vorschrift aufgeführt und richten sich nach dem Gefährdungsgrad.
Die betriebsspezifische Betreuung:
Bei der betriebsspezifischen Betreuung kann, wie der Name bereits verrät, auf individuellere Punkte eingegangen werden, um den Umfang der Betreuung den betrieblichen Erfordernissen anzupassen. Das Unternehmen wird dabei in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowohl vom Betriebsarzt als auch von der Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt. Im Gegensatz zur Grundbetreuung, bei welcher pauschale Zeiten vorgegeben sind, richtet sich der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung nach den tatsächlich vorliegenden betrieblichen Gefährdungen und Bedürfnissen. Ausgangspunkt für arbeitsmedizinische Versorgungsmaßnahmen und Präventionsansätze sind stets die im jeweiligen Betrieb vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen.
Alternative bedarfsorientierte Betreuung
Bei unter 50 Mitarbeitern können Arbeitgeber den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrem Unternehmen selbst in die Hand nehmen. Dies gelingt im Rahmen der sogenannten alternativen bedarfsorientierten Betreuung. Sie stellt für kleine Betriebe eine geeignete Alternative zur Regelbetreuung dar. Das erforderliche Wissen erwerben Interessierte in entsprechenden Unternehmerschulungen.
BGW Unternehmerschulung
Den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz im eigenen Unternehmen selbst in die Hand zu nehmen, erfordert gewisse Grundkenntnisse. Diese können im Rahmen sogenannter Unternehmerschulungen erworben werden. Letztere setzten sich in der Regel aus einer Erstschulung sowie mehreren Folgeschulungen zusammen. Das erworbene Wissen wird regelmäßig auf den neusten Stand gebracht. Bei Interesse an einem Seminarplatz für eine Unternehmerschulung vom Büro für Arbeit und Umwelt können Sie uns jederzeit kontaktieren. Unsere Seminare richten sich dabei an Mitgliedsbetriebe der BGW.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!