Sicherheitskennzeichen am Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz begegnen einem tagtäglich vielfältige Gesundheitsgefahren und Sicherheitsrisiken. Um die Beschäftigten schnell und deutlich auf diese aufmerksam zu machen, ist das Anbringen geeigneter Sicherheitskennzeichen wichtig. Dabei müssen Sie verschiedene Sicherheitsanforderungen beachten.
Rechtsvorschriften
Die wichtigsten Vorschriften zu Sicherheitskennzeichen am Arbeitsplatz sind:
- die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV);
- die Technische Regel für Arbeitsstätten „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (ASR A 1.3), die die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert;
- die DIN EN ISO 7010 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“, die die international und europäisch abgestimmten Symbole enthält.
Arten von Sicherheitskennzeichen
Bei den Sicherheitskennzeichen kann man grundsätzlich in fünf verschiedene Arten unterscheiden. Das sind:
- Warnzeichen: Zur Warnung vor Gefahren, die von bestimmten Sachverhalten ausgehen, z.B. Absturzgefahr, elektrische Spannung, radioaktive Stoffe
- Verbotszeichen: Hinweis auf bestimmte Verhaltensweisen, die zu unterlassen sind, um Unfälle zu vermeiden, z.B. Rauchen, Umgang mit offenem Feuer
- Gebotszeichen: Hinweis auf bestimmte Verhaltensweisen, die durchzuführen sind, um Unfälle zu vermeiden, z.B. das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung
- Rettungszeichen: Informationen zu Rettungswegen, Fluchtwegen und Notausgängen
- Brandschutzzeichen: Informationen zu Hilfsmitteln zur Rettung, z.B. Standorte von Feuerlöscheinrichtungen
Sicherheitskennzeichen sind oft als Piktogramme gestaltet und somit selbsterklärend. Vorgaben zu Farben und Formen macht die ASR A1.3. Sie können sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Zeichenart | Farbe | Form | Beispiel |
Warnzeichen | Gelb | Dreieck | |
Verbotszeichen | Rot-Weiß | Kreis | |
Gebotszeichen | Blau | Kreis | |
Rettungszeichen | Grün | Quadrat oder Rechteck | |
Brandschutzzeichen | Rot | Quadrat |
Neue Sicherheitskennzeichen
Mit der Aktualisierung der ASR A1.3 von 2013 wurden die Zeichen F001, F002, F003, F004, F005, F006, E009 und W029 deutlich verändert. Es besteht zwar keine generelle Pflicht, alte Sicherheitskennzeichen in bestehenden Arbeitsstätten durch neue Zeichen auszutauschen. Der Arbeitgeber muss jedoch prüfen, ob die Verwendung der alten Zeichen die gleiche Sicherheit wie die neuen Zeichen bietet. Ist das nicht gewährleistet, ist die Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 anzuwenden.
Bedarf an Sicherheitskennzeichnung im Betrieb ermitteln
Um zu entscheiden, ob und wo in Ihrem Betrieb Sicherheitskennzeichen notwendig sind, müssen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Im Rahmen dieser ermitteln Sie zunächst alle Gefahren samt ihrem Gefährdungspotential und versuchen, diese entweder ganz zu beseitigen oder die von ihnen ausgehende Gefahr durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu minimieren. Nur wenn Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für die Beschäftigten sich nicht anders vermeiden oder ausreichend verringern lassen, kommen Sicherheitskennzeichen zum Einsatz. Legen Sie im Einzelnen fest, welche Sicherheitskennzeichen nötig sind und tragen Sie diese in einen Kennzeichnungsplan ein, um stets den Überblick über bestehende Sicherheitskennzeichen zu behalten.
Position und Beschaffenheit von Sicherheitskennzeichen
Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, wo Sicherheitskennzeichen anzubringen sind. Konkrete Vorgaben zu Spezialkennzeichen wie den Brandschutzzeichen finden sich in einzelnen Vorschriften, z.B. der Brandschutzverordnung.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Sicherheitskennzeichen so anzubringen sind, dass die Beschäftigten sie früh genug wahrnehmen und auch aus größerer Entfernung noch erkennen können. Dazu sollten Sie die Zeichen nach Möglichkeit in Augenhöhe und nicht zu hoch oder zu tief montieren. Unter Umständen kann auch die mehrfache Anbringung von einem Kennzeichen erforderlich sein.
Bedenken Sie, dass gerade Rettungs- und Brandschutzkennzeichen auch im Notfall bei extremer Rauchbildung noch deutlich zu erkennen sein müssen. Das richtige Material ist bei der Auswahl von großer Relevanz. So bestehen Fluchtwegschilder häufig aus schwer entflammbarem, temperaturbeständigem Kunststoff in lang nachleuchtender Qualität. Je nach Einsatzzweck sind auch Aluminium, Acryglas und PVC-Folie für die Sicherheitskennzeichnung geeignet.
Mitarbeiter unterweisen
Piktogramme sind in der Regel selbsterklärend. Um sicherzustellen, dass wirklich alle Mitarbeiter die Bedeutung der Kennzeichen verstanden haben, sollten Sie dennoch im Rahmen einer Mitarbeiterunterweisung auf diese hinweisen. Damit kommt der Arbeitgeber seiner Unterweisungspflicht nach §12 ArbSchG nach.
Unternehmer in Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern können den Arbeitsschutz auch einfach selbst in die Hand nehmen. Dafür ist lediglich die Teilnahme an einer Unternehmerschulung erforderlich. Als offizieller Kooperationspartner der BGW bietet das Büro für Arbeit & Umwelt Erst- und Folgeschulungen für die Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie dazu noch Fragen haben oder sich für die alternative bedarfsorientierte Betreuung mit dem Büro für Arbeit & Umwelt interessieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!