Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen organisieren
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Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen organisieren

Trotz intensiver Bemühungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen geschieht es noch immer regelmäßig, dass sich ein Angestellter im Betrieb so verletzt, dass Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen sind. Um eine bestmögliche Erstversorgung des Betroffenen zu gewährleisten, müssen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass im Notfall jeder weiß, was zu tun ist und die Zuständigkeiten klären. Die Organisation der Ersten Hilfe und sonstiger Notfallmaßnahmen sind somit integrale Bestandteile des betrieblichen Arbeitsschutzes. Erste Hilfe kann Leben retten und sollte in jedem Unternehmen unbedingt genügend Beachtung finden.

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Die Organisation der Ersten Hilfe zählt zu den Fürsorgepflichten des Unternehmers. Er muss dafür sorgen, dass nach einem Arbeitsunfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet werden kann.

Erste Hilfe im Betrieb

Grundsätzlich ist jeder Mensch dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, wenn die Situation es verlangt und der Helfende sich dadurch nicht selbst in Gefahr bringt. Das gilt natürlich auch im Betrieb. Hier greift zusätzlich die Fürsorgepflicht des Unternehmers, der gemäß DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ §24 dafür Sorge zu tragen hat, dass nach einem Unfall „unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird“. Um im Notfall schnell und zielgerichtet handeln zu können, ist ein gewissenhaftes Notfallmanagement unerlässlich. Die Erste Hilfe im Betrieb umfasst folglich nicht nur die im konkreten Fall durchzuführenden medizinischen Maßnahmen, sondern auch alle technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen, die der gezielten Vorbereitung und Verbesserung von Notfallmaßnahmen dienen.

Betriebliche Ersthelfer sind Pflicht

Zu den organisatorischen Maßnahmen gehört es, eine geeignete Anzahl von Ersthelfern zu benennen. Ersthelfer sind Mitarbeiter, die nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zur Ersten Hilfe ausgebildet wurden. Betriebliche Erstelfer sind bereits in Unternehmen, die mindestens zwei Mitarbeiter beschäftigen, Pflicht. In der Regel müssen mindestens zehn Prozent der Beschäftigten über eine Ausbildung zum Ersthelfer verfügen.  Im Erste-Hilfe-Lehrgang lernen die Teilnehmer, wie sie eine lückenlose Hilfe vom Unfallgeschehen bis zum Eintreffen der Rettungssanitäter sicherstellen. Das betrifft insbesondere das Ergreifen von Sofortmaßnahmen wie dem Absetzen des Notrufs, der stabilen Seitenlage und der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Verfügen Mitarbeiter bereits über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung, ist eine zusätzliche Teilnahme an der Schulung nicht mehr erforderlich.

Unterweisungen und Aushänge

Auch die übrigen Mitarbeiter sollten allerdings über grundlegendes Wissen zur Ersten Hilfe im Betrieb verfügen. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Beschäftigten mindestens einmal jährlich zur Organisation der Ersten Hilfe zu unterweisen. Dabei ist u.a. zu klären, welche Mitarbeiter über die Ersthelferausbildung verfügen, wie ein Notruf abgesetzt wird und wo sich das Erste-Hilfe-Material befindet. Zusätzlich sind im Betrieb Aushänge anzubringen, die wichtige Hinweise zum betrieblichen Notfallmanagement geben. Dazu gehören z.B. Namen und Telefonnummern der Ersthelfer, die Notruf-Nummer sowie die Anschriften der nächstgelegenen Durchgangsärzte.

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Betriebliche Ersthelfer sind dafür zuständig, die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten, wenn sich im Betrieb ein Unfall ereignet hat.

Dokumentation der Ersten Hilfe

Zu den Unternehmerpflichten gehört es auch, alle Erste-Hilfe-Leistungen im Betrieb schriftlich zu dokumentieren und diese mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren. In welcher Form das geschieht, bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Bewährt hat sich allerdings der Eintrag in das Verbandbuch. Die Dokumentation ist wichtig, da sie einen Beitrag zur Verbesserung des betrieblichen Notfallmanagements leistet. Darüber hinaus dient sie als Nachweis für einen Arbeitsunfall bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber dem Unfallversicherungsträger. In der Dokumentation muss das Unfallgeschehen samt Zeit und Ort, die Art und der Umfang der Erkrankung sowie die durchgeführten Erste-Hilfe-Maßnahmen und die ärztliche Erstversorgung festgehalten werden.

Unternehmerschulung mit BAU WEITERBILDUNG

Das Ergreifen von Arbeitsschutzmaßnahmen ist in allen Betrieben Pflicht. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern haben die Möglichkeit, den betrieblichen Arbeitsschutz im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung selbst in die Hand zu nehmen. Dazu müssen sie eine Erstschulung und in regelmäßigen Abständen Fortbildungen zum Arbeitsschutz besuchen. Die Unternehmerschulung wird von den Kooperationspartnern der BGW angeboten. Auch die BAU WEITERBILDUNG ist offizieller Kooperationspartner der BGW. In entspannter und lockerer Arbeitsatmosphäre vermitteln wir den Teilnehmern alles Wissenswerte rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dabei widmen wir uns u.a. auch der Organisation des betrieblichen Notfallmanagements. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich für die alternative bedarfsorientierte Betreuung mit dem Büro für Arbeit & Umwelt interessieren oder sichern Sie sich direkt Ihren Seminarplatz. Wir freuen uns auf Sie!