Gefahrstoffe im Büro – Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz erkennen
Gefahrstoffe können an ganz unterschiedlichen Arbeitsplätzen eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Der Arbeitsplatz Büro gilt dabei als eher untypisches Beispiel. Gefahrstoffe sind dort jedoch keine Seltenheit. Auch im Büro lauern einige Gefahren. Welche Gefahrstoffe gibt es und wie können Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und minimiert werden? Hier erfahren Sie mehr über Gefahrstoffe im Büro.
Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz erkennen und minimieren
Kleinbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, den Arbeitsschutz selbst zu übernehmen. Im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung können Arbeitgeber durch spezielle Schulungen lernen, wie sie ihre Mitarbeitenden effektiv vor Gefährdungen schützen. Die BAU WEITERBILDUNG bietet dafür Erst- und Folgeschulungen für BGW-Mitgliedsbetriebe an, die speziell auf die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Betrieben eingehen.
Was sind Gefahrstoffe?
Einige chemische Stoffe werden im Rahmen der sogenannten Gefahrstoffverordnung als Gefahrstoffe eingestuft. Sie können aufgrund unterschiedlicher Eigenschaften die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten im Umgang mit ihnen gefährden. Gefahrstoffe erfüllen in der Regel eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften:
- Explosionsfähig
- Brandfördernd
- Entzündlich
- Giftig
- Krebserzeugend
- Fortpflanzungsgefährdend
- Erbgutverändernd
- Ätzend
- Reizend
- Sensibilisierend
Beim Einsatz von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz spielen entsprechende Schutzmaßnahmen daher eine tragende Rolle. Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetztes sind Arbeitgeber gesetzlich zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter verpflichtet.
Typische Gefahrstoffe im Büro
Im Büro kommen eine Reihe chemischer Substanzen zum Einsatz. Darunter Tinte, Klebstoff, Korrekturflüssigkeiten oder Reinigungsmittel. Allergische Reaktionen können hervorgerufen werden. Auch an solch alltäglichen Gegenständen finden Sie häufig standardisierte Gefahrensymbole. Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen ist gesetzlich verpflichtend. Grundsätzlich lassen sich Sensibilisierungen auf bestimmte Arbeitsstoffe leicht nachweisen.
Darüber hinaus lassen sich in nahezu jedem Büro flüchtige Kohlenwasserstoffe feststellen. Diese können unter anderem durch Ausdünstungen aus Baustoffen, Bodenbelägen oder Mobiliar entstehen. Auch Emissionen aus Druckern, Kopiergeräten und Faxgeräten können langfristig der Gesundheit schaden.
Beurteilung der Gesundheitsgefährdung
Um Gefährdungen durch Gefahrstoffe entgegenzuwirken, müssen die jeweiligen Gefahren zunächst konkret erkannt werden. Zu Bewertung der Gesundheitsgefährdung von Gefahrstoffen im Büro werden in der Regel Grenz- und Richtwerte herangezogen. In der Gefahrstoffverordnung werden dabei Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte unterschieden:
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
Der Arbeitsplatzgrenzwert gibt an, bei welcher Konzentration des jeweiligen Stoffes in der Luft gesundheitsschädliche Folgen zu erwarten sind. Der AGW bezieht sich dabei auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Die Grenzwerte werden in der sogenannten Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 903) veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Biologische Grenzwerte (BGW)
Bei biologischen Grenzwerten handelt es sich hingegen um die Konzentration eines Stoffes im jeweiligen biologischen Material. Liegt der Wert dabei unter dem Grenzwert, wird die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Hierbei geht man von einem täglich achtstündigen Umgang mit dem entsprechenden Material aus. BGWs sind in der TRGS 903 enthalten.
Gefahrstoffkataster
Im Umgang mit Gefahrstoffen ist ein gelungenes Gefahrstoffmanagement unentbehrlich. Dazu gehört das Erstellen eines sogenannten Gefahrstoffkatasters. Dabei handelt es sich um eine aktuelle Auflistung der im jeweiligen Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe. Entsprechende Gefährdungen müssen zunächst erkannt werden, um anschließend mittels Schutzmaßnahmen minimiert zu werden. Gefahrstoffkataster bilden die Grundlage hierfür.
Gefahrstoffmanagement bei Gefahrstoffen im Büro
Wir vom Büro für Arbeit und Umwelt sind Experten in der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Ein gelungenes Gefahrstoffmanagement beinhaltet unter anderem die Erstellung von Betriebsanweisungen und regelmäßigen Unterweisungen. Als Arbeitgeber müssen Sie in Sachen Arbeitsschutz einiges beachten. Dabei wollen wir Sie gerne unterstützen. In Betrieben mit unter 50 Mitarbeiten können Sie die arbeitsschutzrechtliche Betreuung selbst in die Hand nehmen. Wir bieten dazu entsprechende Erst- und Folgeschulungen im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung an. Als offizieller BGW-Kooperationspartner wenden wir uns damit an alle Mitgliedsbetriebe der BGW. Vor dem Hintergrund der fortwährenden Corona-Pandemie ist die Teilnahme nun auch im Webinar-Format möglich. Sichern Sie sich Ihren Seminarplatz am besten direkt online.