Arbeitsrecht: Diese Vorschriften und Regelwerke sollten Unternehmer kennen
ArbSchG, GefStoffV, MuschG, TRGS… im Arbeitsrecht wimmelt es nur so an Akronymen, die sich teils sehr ähneln, aber doch jeweils etwas anderes meinen. Da als Unternehmer den Durchblick zu behalten, fällt oft nicht leicht. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, wie das Arbeitsrecht in Deutschland aufgebaut ist, und stellen Ihnen die gängigsten Vorschriften und Regelwerke vor. Bitte beachten Sie jedoch, dass unsere Übersicht keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtsverbindlichkeit erhebt. Sie dient lediglich als ein erster Einblick in das Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht in Deutschland: Aufbau und Struktur
Das Gesamtsystem der rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes in Deutschland basiert auf dem Grundgesetz. Darauf aufbauend verabschiedet der Staat Gesetze, die u.a. auch den Arbeitsschutz betreffen. Schließlich hat jeder Mensch in Bezug auf seine Erwerbstätigkeit bestimmte Rechte, die gewährleisten sollen, dass die Beschäftigten ihre berufliche Tätigkeit möglichst lange gesund und zufrieden ausüben können. Alle Gesetze und Vorschriften, die diesen Zweck verfolgen, fallen unter das Arbeitsrecht.
Das Arbeitsschutzsystem in Deutschland ist dual aufgebaut, das heißt, dass sich das Arbeitsrecht in öffentliches Recht und autonomes Recht unterteilt. Auf öffentlicher Seite konkretisierten Verordnungen wie die Gefahrstoffverordnung und die Lastenhandhabungsverordnung die einzelnen Gesetze. Auf autonomer Seite erfolgt das durch die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger. Dazu gehören insbesondere die DGUV Vorschriften. Öffentliche Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften werden schließlich nochmal durch verschiedene Regeln, Richtlinien und Normen konkretisiert, z.B. durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Umsetzung der EU-Richtlinien auf nationaler Ebene
Ergänzt wird das deutsche Arbeitsrecht durch das EU-Arbeitsrecht. Dieses gibt für die EU-Mitgliedsstaaten arbeitsschutzrechtliche Mindeststandards vor, die die einzelnen Länder auf Wunsch durch höhere Schutzniveaus erweitern können. Durch einzelne Vorschriften und Regelwerke werden die Rahmenrichtlinien der EU in nationales Recht umgesetzt. So wurden z.B. Vorgaben aus der EG-Rahmenrichtlinie für Arbeitsschutz in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz umgesetzt.
Allgemeiner Arbeitsschutz: Das Arbeitsschutzgesetz
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Arbeitsschutz finden sich in Deutschland im „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“, kurz Arbeitsschutzgesetz. Es enthält grundlegende Pflichten des Arbeitgebers sowie Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und verfolgt das Ziel, die Arbeit möglichst menschengerecht zu gestalten und Unfälle sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Das Arbeitsschutzgesetz macht Vorgaben zum allgemeinen Arbeitsschutz und gilt somit für alle Arbeitnehmer.
Technischer Arbeitsschutz
Der technische Arbeitsschutz beschäftigt sich allgemein mit der Abwehr von arbeitsbedingten Gefährdungen. Er umfasst folglich alle Schutzvorschriften zum Erhalt bzw. zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei technischen Tätigkeiten. Wichtige Gesetze und Verordnungen im technischen Arbeitsschutz sind:
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Pflichten des Arbeitgebers zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Es enthält konkrete Vorgaben zu Aufgaben und Qualifikation von BA und Sifa.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Die Arbeitsstättenverordnung enthält die Mindestvorschriften für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten. Sie enthält u.a. Vorgaben zu Raumklima und Beleuchtung am Arbeitsplatz. Mit der Novellierung der ArbStättV 2016 wurde die Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung integriert.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, von der Berufskleidung über den Schreibtisch bis hin zu komplexen Maschinen.
Neben diesen allgemeingültigen Vorschriften existieren noch weitere Verordnungen, die nur für spezifische Berufsgruppen gelten. Dazu zählen:
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV): Die LärmVibrationsArbSchV enthält die einzuhaltenden Grenzwerte für Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz und stellt Mindestanforderungen an zu treffende Schutzmaßnahmen.
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV): Die OStrV konkretisiert die allgemeinen Schutzzielvorgaben des ArbSchG zu optischen Strahlen. Das betrifft auch die UV-Strahlung des Sonnenlichts, die bei Arbeiten im Freien zu einem erhöhten Gefährdungspotential führt.
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV): Die Lastenhandhabungsverordnung stellt technische und organisatorische Maßnahmen vor, mit denen sich schweres Heben und Tragen vermeiden lassen.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Die Gefahrstoffverordnung dient dem Schutz von Mensch und Umwelt vor den Einwirkungen von Gefahrstoffen. Sie entwirft Schutzmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit Gefahrstoffen.
Sozialer Arbeitsschutz
Der soziale Arbeitsschutz definiert spezielle Schutzrechte besonders schutzbedürftiger Gruppen von Arbeitnehmern. Dazu zählen u.a. Jugendliche, werdende und stillende Mütter sowie Schwerbehinderte. Folgende Gesetze befassen sich mit dem sozialen Arbeitsschutz:
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Das Arbeitszeitgesetz regelt die höchstzulässigen werktäglichen Arbeitszeiten sowie die Sonn- und Feiertagsarbeit.
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Das Jugendarbeitsschutzgesetz dient dem Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Es enthält sämtliche Angaben zu Arbeitszeiten, Urlaubstagen und der Ausübung gefährlicher Arbeiten Minderjähriger.
- Mutterschutzgesetz (MuschG): Die Neufassung des Mutterschutzgesetzes ist am 1. Januar 2018 inkraftgetreten. Es schützt die Gesundheit der Frau und des Kindes während der Schwangerschaft und in der Stillzeit und gilt sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Ausbildung und im Studium.
- Sozialgesetzbuch IX (SGB XI): Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch widmet sich der Rehabilitation und der Teilnahme behinderter Menschen. Es beschäftigt sich insbesondere mit dem Schutz Schwerbehinderter. Mehrere Kapitel behandeln die Integration behinderter Personen ins Berufsleben.
Sie haben den Überblick verloren? Wir helfen Ihnen gerne!
Gerade in Kleinbetrieben mit nur wenigen Mitarbeitern bleibt der Arbeitsschutz oft auf der Strecke. Viel zu unübersichtlich scheinen die zahlreichen Vorschriften und Regelwerke im Arbeitsrecht, die ein Arbeitgeber kennen muss. Dennoch ist der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht umsonst gesetzliche Pflicht. Er dient der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und kommt auch dem Unternehmer selbst zugute.
Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern haben die Möglichkeit, den Arbeitsschutz im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung selbst in die Hand zu nehmen. Dafür müssen Sie lediglich an einer Unternehmerschulung teilnehmen. Bei der MiMa (Erstschulung) werfen wir gemeinsam mit Ihnen einen Blick auf das Arbeitsrecht und erklären Ihnen anschaulich und leicht verständlich, welche Vorschriften und Regelwerke in Ihrem Unternehmen Anwendung finden. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie dazu noch Fragen haben oder weitere Informationen wünschen. Wir freuen uns auf Sie!