Reinräume ermöglichen die Arbeit und Forschung an hochempfindlichen Produkten. Bei der Arbeit im Reinraum gibt es eine Menge zu beachten. Es handelt sich um einen ganz besonderen Arbeitsplatz mit vielen Vorschriften. Die Einführung und der tägliche Umgang mit Reinräumen stellen Arbeitnehmer und Angestellte vor große Herausforderungen. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema Reinraum für Sie zusammengefasst.
Arbeitssicherheit in Reinräumen
Auch in Reinräumen können Kleinbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden den Arbeitsschutz eigenständig organisieren. Im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung haben Arbeitgeber die Möglichkeit, durch spezielle Schulungen zu lernen, wie sie ihre Mitarbeitenden effektiv vor spezifischen Reinraumrisiken schützen können. Die BAU WEITERBILDUNG bietet dafür Erst- und Folgeschulungen für BGW-Mitgliedsbetriebe an, die gezielt auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Betrieben abgestimmt sind.
Was ist ein Reinraum?
Kleine Partikel in der Luft können die Produktion oder die Forschung an einigen Produkten behindern. Darunter beispielsweise Produkte der Pharma- oder Lebensmittelindustrie. In sogenannten Reinräumen wird die Schmutzpartikelbelastung mithilfe künstlicher Mittel möglichst niedrig gehalten. Die Luft wird gefiltert und die Temperatur, die Feuchtigkeit und der Druck des Raumes entsprechend kontrolliert. Dies kann mithilfe eines Monitoring-Systems ganz einfach dokumentiert und gesteuert werden. Reinräume können sich je nach Bedarf ganz unterschiedlich gestalten. Das betrifft z.B. die Größe des Raumes, die sich jeweils an der Produktbranche und der Betriebsgröße orientiert. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften, die sich mit unterschiedlichen Aspekten wie der Raumgestaltung, der Arbeitskleidung und dem Verhalten in Reinräumen auseinandersetzen.
Die neun Reinraumklassen
Reinräume werden je nach Partikeldichte in eine von neun Reinraumklassen eingeteilt: die Klassen ISO 1 bis 9. Dabei beschreibt ISO 1 den höchsten Reinheitsgrad und ISO 9 den niedrigsten. Für die meisten Anwendungen im Reinraum sind die Klassen 7 bis 8 ausreichend. Die Klassifizierung erfolgt anhand des Reinheitsgrades der Luft, wobei jeder Reinraum strengen Anforderungen an die maximal zulässige Partikelkonzentration und -größe unterliegt. Diese sind in den Normen DIN EN ISO 14644-1 und VDI 2083 festgehalten.
Raumgestaltung von Reinräumen
Die Ausstattung eines Reinraums unterliegt speziellen Anordnungen. Die Errichtung ist daher oft kostspielig. Das Lüftungssystem spielt dabei eine entscheidende Rolle. In der Regel bedarf es darüber hinaus der Installation von Reinigungsschleusen an allen Zugängen. Diese dienen der Beseitigung von Schmutzpartikeln am Körper oder an der Kleidung eintretender Personen. Um die Ansammlung von Schmutzpartikeln zu verhindern, sollten alle Geräte, Möbel und Oberflächen möglichst abriebfest und rissfrei sein.
Die Auswahl an speziellen Reinraumausrüstungen ist groß. Materialien mit Edelstahl- oder Melaminharz-Beschichtung eignen sich am besten. Neben speziellen Arbeitsgeräten sind auch Möbel wie Tische und Schränke sorgfältig auszuwählen. Hinzu kommen Materiaien zur Raumreinigung. Auch hierbei sind diverse Vorschriften zu beachten. Regelmäßige Wartungen des Reinraumes sind empfehlenswert.
Arbeitskleidung in Reinräumen
Während der Arbeit in einem Reinraum muss der Mitarbeiter spezielle Schutzkleidung tragen. Diese dient in erster Linie der Minimierung des Verlusts von Haaren, Hautschuppen oder Bakterien im Reinraum. Kleidung aus abriebfesten Kunstfasern eignet sich am besten. Nach Gebrauch muss die Kleidung entsprechend dekontaminiert werden. Zu der Schutzausrüstung gehören neben Hose und Oberbekleidung auch spezielles Schuhwerk oder Überzieher, Handschuhe, Haarschutz und eine Schutzmaske. Zudem sollte Schmuck und Schminke jeder Art weitestgehend vermieden werden.
Verhaltensregeln in Reinräumen
Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter vor der Arbeit in einem Reinraum entsprechend unterweisen. Hierbei gibt es einiges zu beachten. In Reinräumen sind grundsätzlich langsame Bewegungen gefragt, um die Abgabe an Partikeln möglichst gering zu halten. Aus diesem Grund sollte sich auch immer nur das erforderliche Minimum an Personen im Reinraum aufhalten. Hierbei sollte es sich ausschließlich um entsprechend geschultes Personal handeln.
Das Verständnis in Bezug auf den Umgang mit Reinräumen muss bei allen betroffenen Angestellten gegeben sein. Lebensmittel und Getränke aller Art sind grundsätzlich untersagt. Die Mitarbeiter können daher ausschließlich in den Pausen essen und trinken. Hierbei gibt es neben den üblichen Pausenregelungen keine speziellen Reinraum-Vorschriften. Des Weiteren sollten ausschließlich gesunde Angestellte für die Arbeit im Reinraum eingesetzt werden. Erkrankte Mitarbeiter sollten von der Arbeit im Reinraum absehen und nach Möglichkeit durch gesunde Kollegen ersetzt werden. Auch diese müssen aber selbstverständlich vorab umfassend unterwiesen sein, bevor sie den Reinraum betreten dürfen.
Das Büro für Arbeit & Umwelt – Für mehr Eigeninitiative im Arbeitsschutz
Für jeden Arbeitgeber ist das Thema Arbeitsschutz von großer Bedeutung. Gerade in Bezug auf die Arbeit in Reinräumen trägt dieser eine große Verantwortung. Es gilt eine Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften zu beachten. In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten kann der Arbeitgeber die arbeitsschutzrechtliche Betreuung seines Betriebs wahlweise auch eigenverantwortlich übernehmen. Um über das entsprechende Fachwissen und Know-how zu verfügen, ist die vorherige Teilnahme an einer Unternehmerschulung zwingend erforderlich. Dabei lernen die Unternehmer, wie sie den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz eigenverantwortlich organisieren können ohne dabei die Hilfe externer Fachkräfte in Anspruch nehmen zu müssen.
Das Büro für Arbeit & Umwelt bietet Unternehmerschulungen für Mitgliedsbetriebe der BGW an. Lernen Sie in einer Erstschulung die Grundlagen des Arbeitsschutzes kennen und vertiefen Sie das erworbene Wissen in einer der anschließenden Folgeschulungen.
Einen Seminarplatz können Sie ganz einfach online buchen. Natürlich können Sie uns auch bei allen weiteren Fragen rund um das Thema Arbeitsschutz kontaktieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!