Was ist ein Arbeitsschutzbeauftragter?
Der Begriff Arbeitsschutzbeauftragter wird meist als Synonym für den Sicherheitsbeauftragten genutzt. Seine Aufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und altersbedingte Erkrankungen nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern.
Sind in einem Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter angestellt, so schreibt das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzbeauftragten bestellen muss. Die Grundlage bildet § 22 SGB VII. Der Arbeitsschutzbeauftragte beobachtet Gesundheitsgefahren im Betrieb, stellt sicher, dass alle vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen eingehalten werden und reagiert auf Missstände.