Was ist der Arbeitsschutzausschuss?

So wird ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes genannt, das mindestens vier Mal pro Jahr tagt. Jedes Unternehmen ab 20 Mitarbeitern ist per § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Die Beteiligten haben die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallvermeidung im Unternehmen zu beraten.

Laut § 11 ASiG besteht er aus dem Arbeitgeber oder einem Vertreter, zwei Mitgliedern des Betriebsrats (z.B. aus dem Personalrat oder der Mitarbeitervertretung), Betriebsärzten / Arbeitsmedizinern, Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Sicherheitsbeauftragten.

Falls Bedarf besteht, ist ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung anwesend. Je nach Fall und Größe des Unternehmens befinden sich Experten und Verantwortliche aus allen Betriebsbereichen ein.

Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsschutzausschuss? Dann kontaktieren Sie uns! Wir stehen gerne per Mail, telefonisch oder persönlich für Ihr Anliegen zur Verfügung.