Die Eignungsuntersuchung: Unterschiede zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich zum Schutz Ihrer Beschäftigten verpflichtet. Gerade vor dem Hintergrund der fortwährenden Corona-Pandemie sollte die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter höchste Priorität haben. Sowohl die Eignungsuntersuchung als auch die arbeitsmedizinische Vorsorge sind Teil dieses Schutzes. Im Folgenden erfahren Sie, was es mit diesen Begriffen auf sich hat und wie sie sich voneinander unterscheiden.
Eignungsuntersuchung vs. Arbeitsmedizinische Vorsorge
Im Folgenden finden Sie einen ersten Überblick über grundlegende Aspekte, durch welche sich die Eignungsuntersuchung von der arbeitsmedizinischen Vorsorge abgrenzen lässt:
Eignungsuntersuchung | Arbeitsmedizinische Vorsorge | |
Ziel | Einschätzung im Bezug auf gesundheitliche Anforderungen der Tätigkeit | Diagnose und Vorsorge im Bezug auf arbeitsbedingte Erkrankungen |
Wirkung | Das Interesse des Arbeitgebers liegt im Schutz der Allgemeinheit | Der Schutz zielt in erster Linie auf die Beschäftigten ab und liegt im Interesse dieser |
Auf der einen Seite, der Seite der Eignungsuntersuchung, stellt man sich also die Frage, welche Gefahr von dem Beschäftigten für die Allgemeinheit, sprich beispielsweise für andere Beschäftigte oder Kunden ausgeht. Auf der anderen Seite, der Seite der arbeitsmedizinischen Vorsorge, steht die Tätigkeit als eine gesundheitliche Gefahr des jeweiligen Beschäftigten im Vordergrund. Beide Aspekte tragen einen wichtigen Teil zum Schutz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz bei.
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge
Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge handelt es sich um eine Maßnahme des Arbeitsschutzes, welche die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des betroffenen Beschäftigten anstrebt. Es geht somit um die Analyse entsprechender individueller Gesundheitsrisiken. Mögliche arbeitsbedingte Gesundheitsschäden sollen möglichst frühzeitig erkannt und gegebenenfalls vorgebeugt werden. Der Betroffene wird entsprechend beraten und informiert. Zudem beinhaltet die arbeitsmedizinische Vorsorge in manchen Fällen auch eine medizinische Untersuchung. Jede arbeitsmedizinische Vorsorge resultiert in einer Vorsorgebescheinigung. Detailliertere Angaben finden Sie diesbezüglich in der sogenannten Arbeitsmedizinischen Verordnung (ArbMedVV).
Die Eignungsuntersuchung
Anders als bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge handelt es sich bei der Eignungsuntersuchung weniger um die Sicherheit des einzelnen Beschäftigten, sondern vielmehr um die der Allgemeinheit. Der Beschäftigte wird gewissermaßen hinsichtlich seiner Tauglichkeit in einem gewissen Aufgabenfeld geprüft. Letzteres richtet sich nach den Risiken für Dritte. Darunter beispielsweise Kollegen oder Kunden. Im Rahmen der Eignungsuntersuchung gelten gewisse Rechtsgrundlagen:
Rechtsgrundlagen der Eignungsuntersuchung
Bei der Eignungsuntersuchung werden verschiedene Fähigkeiten des Betroffenen untersucht. Dieser Vorgang bedarf einer klaren Rechtsgrundlage. In erster Linie ist die Zustimmung des betroffenen Beschäftigten an entsprechenden Untersuchungen eine notwendige Voraussetzung. Spezifische Regelungen im Bezug auf Eignungsuntersuchungen werden in unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen getroffen. Darunter beispielsweise unternehmensinterne Betriebsvereinbarungen.
Wie wird eine Gefährdung festgestellt?
Die Gefährdung in einem bestimmten Tätigkeitsbereich kann mittels einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden. Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Arbeitgeber zu der Erfassung arbeitsbedingter Risiken verpflichtet. Tätigkeiten, welche mittels einer Gefährdungsbeurteilung als besonders riskant eingestuft werden, sollten daher nur durch entsprechend geeignete Beschäftigte ausgeführt werden. Diese gesundheitlichen Anforderungen werden anhand der Eignungsuntersuchung geprüft.
Gesundheitsschutz mit dem Büro für Arbeit & Umwelt
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