
Am Arbeitsplatz begegnen einem tagtäglich vielfältige Gesundheitsgefahren und Sicherheitsrisiken. Um die Beschäftigten schnell und deutlich auf diese aufmerksam zu machen, ist das Anbringen geeigneter Sicherheitskennzeichen wichtig. Dabei müssen Sie verschiedene Sicherheitsanforderungen beachten.
Kleinbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden können den Arbeitsschutz eigenständig organisieren und dabei den korrekten Einsatz von Sicherheitskennzeichen sicherstellen. Spezielle Schulungen im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung vermitteln, wie durch klare und normgerechte Kennzeichnung von Gefahrenstellen, Fluchtwegen und Schutzausrüstung die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht werden kann. Die BAU WEITERBILDUNG bietet dafür Erst- und Folgeschulungen für BGW-Mitgliedsbetriebe an, die Unternehmer mit den Grundlagen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes vertraut machen.
Die wichtigsten Vorschriften zu Sicherheitskennzeichen am Arbeitsplatz sind:
Bei den Sicherheitskennzeichen kann man grundsätzlich in fünf verschiedene Arten unterscheiden. Das sind:
Sicherheitskennzeichen sind oft als Piktogramme gestaltet und somit selbsterklärend. Vorgaben zu Farben und Formen macht die ASR A1.3. Sie können sie den nachfolgenden Abbildungen entnehmen:
Warnzeichen
Verbotszeichen
Gebotszeichen
Rettungszeichen
Brandschutzzeichen
Mit der Aktualisierung der ASR A1.3 von 2013 wurden die Zeichen F001, F002, F003, F004, F005, F006, E009 und W029 deutlich verändert. Es besteht zwar keine generelle Pflicht, alte Sicherheitskennzeichen in bestehenden Arbeitsstätten durch neue Zeichen auszutauschen. Der Arbeitgeber muss jedoch prüfen, ob die Verwendung der alten Zeichen die gleiche Sicherheit wie die neuen Zeichen bietet. Ist das nicht gewährleistet, ist die Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 anzuwenden.
Um zu entscheiden, ob und wo in Ihrem Betrieb Sicherheitskennzeichen notwendig sind, müssen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Im Rahmen dieser ermitteln Sie zunächst alle Gefahren samt ihrem Gefährdungspotential und versuchen, diese entweder ganz zu beseitigen oder die von ihnen ausgehende Gefahr durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu minimieren. Nur wenn Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für die Beschäftigten sich nicht anders vermeiden oder ausreichend verringern lassen, kommen Sicherheitskennzeichen zum Einsatz. Legen Sie im Einzelnen fest, welche Sicherheitskennzeichen nötig sind und tragen Sie diese in einen Kennzeichnungsplan ein, um stets den Überblick über bestehende Sicherheitskennzeichen zu behalten.
Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, wo Sicherheitskennzeichen anzubringen sind. Konkrete Vorgaben zu Spezialkennzeichen wie den Brandschutzzeichen finden sich in einzelnen Vorschriften, z.B. der Brandschutzverordnung.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Sicherheitskennzeichen so anzubringen sind, dass die Beschäftigten sie früh genug wahrnehmen und auch aus größerer Entfernung noch erkennen können. Dazu sollten Sie die Zeichen nach Möglichkeit in Augenhöhe und nicht zu hoch oder zu tief montieren. Unter Umständen kann auch die mehrfache Anbringung von einem Kennzeichen erforderlich sein.
Bedenken Sie, dass gerade Rettungs- und Brandschutzkennzeichen auch im Notfall bei extremer Rauchbildung noch deutlich zu erkennen sein müssen. Das richtige Material ist bei der Auswahl von großer Relevanz. So bestehen Fluchtwegschilder häufig aus schwer entflammbarem, temperaturbeständigem Kunststoff in lang nachleuchtender Qualität. Je nach Einsatzzweck sind auch Aluminium, Acryglas und PVC-Folie für die Sicherheitskennzeichnung geeignet.
Piktogramme sind in der Regel selbsterklärend. Um sicherzustellen, dass wirklich alle Mitarbeiter die Bedeutung der Kennzeichen verstanden haben, sollten Sie dennoch im Rahmen einer Mitarbeiterunterweisung auf diese hinweisen. Damit kommt der Arbeitgeber seiner Unterweisungspflicht nach §12 ArbSchG nach.
Unternehmer in Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern können den Arbeitsschutz auch einfach selbst in die Hand nehmen. Dafür ist lediglich die Teilnahme an einer Unternehmerschulung erforderlich. Als offizieller Kooperationspartner der BGW bietet die BAU WEITERBILDUNG Erst- und Folgeschulungen für die Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie dazu noch Fragen haben oder sich für die alternative bedarfsorientierte Betreuung mit der BAU WEITERBILDUNG interessieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!