Psychische Belastung am Arbeitsplatz
Die Arbeitswelt befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Mit der voranschreitenden Digitalisierung und Globalisierung sehen wir uns mit ganz neuen Tätigkeitsbereichen konfrontiert, die vor wenigen Jahrzehnten noch undenkbar gewesen wären. Damit einhergehend haben sich auch die Arbeitsbedingungen verändert. Während sich die Beschäftigten in der Vergangenheit vorrangig mit körperlichen Belastungsfaktoren konfrontiert sahen, rückt nun zunehmend die psychische Belastung ins Zentrum der Aufmerksamkeit. So gelten psychische Erkrankungen mittlerweile nach Muskel-Skelett- und Atemwegserkrankungen als dritthäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Was das für die Betroffenen bedeutet und wie Unternehmer psychische Belastungen am Arbeitsplatz wirksam reduzieren, haben wir für Sie zusammengefasst.
Psychische Belastung am Arbeitsplatz – Was ist das?
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff „Belastung“ zwangsläufig an etwas Negatives geknüpft. Nicht so in den Arbeitswissenschaften. Hier ist von psychischer Belastung die Rede, wenn man sich auf Einflüsse bezieht, die von außen auf den Menschen zukommen, auf ihn einwirken und so das Denken, Fühlen und Verhalten bei der Arbeit beeinflussen. Diese Wirkung kann sowohl negativ als auch positiv sein. Stress muss nicht immer belastend sein. Dieser kann auch herausfordernd und motivationssteigernd sein und somit eine positive Wirkung auf den Betroffenen haben. Wenn ein Arbeitnehmer jedoch konstant hohen psychischen Anforderungen ausgesetzt ist und selbst wenig Einfluss auf diese Situation nehmen kann, wandelt sich dieser positive Stress schnell in negativen Stress um. Dann kann sich die psychische Anforderung in eine Belastung im allgemeinsprachlichen Sinne verwandeln.
Einteilung in vier Merkmalsbereiche
Die Ursachen einer psychischen Belastung können ganz unterschiedlicher Natur sein. Zur genaueren Differenzierung werden diese in vier verschiedene Merkmalsbereiche eingeteilt:
- Arbeitsaufgaben: Fühlt sich der Arbeitnehmer unter- oder überfordert, kann das eine enorme psychische Belastung für ihn bedeuten.
- Arbeitsorganisation: Können sich die Beschäftigten nur schwer auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren, weil sie ständig unterbrochen werden, geht das mit einem hohen Stresspegel einher. Auch zu viel Verantwortung kann eine psychische Belastung am Arbeitsplatz darstellen.
- Arbeitsumgebung: Die Arbeitsumgebung kann sich negativ auf die Psyche der Angestellten auswirken. Hier spielen insbesondere Raumklima, Ergonomie und Lärm eine entscheidende Rolle.
- Soziale Beziehungen: Wenn sich Beschäftigte in Gegenwart ihrer Kollegen oder des Vorgesetzten unwohl fühlen, hat das Folgen auf das Wohlbefinden. Wer kaum Mitspracherechte hat, oft kritisiert und selten gelobt wird, ist besonders anfällig für eine psychische Belastung am Arbeitsplatz.
Gesundheitliche Folgen psychischer Belastung
Psychische Belastungen treten in sämtlichen Unternehmensschichten und Branchen auf, es kann also prinzipiell jeden Beschäftigten treffen. Handelt es sich dabei um einen dauerhaften, lang anhaltenden Zustand, bleiben auch gesundheitliche Folgen nicht aus. So sind Personen, die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, anfälliger für gesundheitliche Beschwerden. Sie erleiden häufiger einen Burnout (oder auch einen Boreout), zeigen depressionsähnliche Symptome und flüchten sich nicht selten in Suchterkrankungen wie Alkoholismus und Glücksspiel. Auch körperliche Beschwerden können aus psychischen Belastungen resultieren, wenn psychischer Stress eine Verspannung der Muskeln hervorruft. Auch ein Zusammenhang zwischen psychischer Belastung und einem erhöhten Risiko, an Herz-Kreislauf-Beschwerden, Demenz oder Infekten zu erkranken, konnte bereits nachgewiesen werden.
Psychische Belastung am Arbeitsplatz vermeiden
Arbeitgeber sollten folglich alles dafür tun, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren und deren Entstehen bestenfalls von Vornherein zu verhindern. Dabei kommen Verhaltens- und Verhältnisprävention gesonderte Bedeutung zu. So sollten die Beschäftigten im Rahmen der Verhaltensprävention zu einem gesundheitsgerechten Verhalten animiert werden. An dieser Stelle setzt das betriebliche Gesundheitsmanagement an.
Noch wichtiger ist jedoch die Verhältnisprävention. Diese zielt darauf ab, die Arbeitsverhältnisse so zu gestalten, dass arbeitsbedingte Belastungen erst gar nicht auftreten. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber Ende 2013 die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen für alle Betriebe verpflichtend eingeführt.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Seitdem fordert das Arbeitsschutzgesetz Arbeitgeber explizit dazu auf, die psychische Belastung am Arbeitsplatz im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu beurteilen. Wurden Fehlbelastungen identifiziert, sind Maßnahmen zu ergreifen, die diese Belastungen beseitigen oder zumindest auf ein akzeptables Minimum reduzieren. Dabei sind technische Schutzmaßnahmen immer den organisatorischen Maßnahmen vorzuziehen. Führen auch die organisatorischen Schutzmaßnahmen nicht zum Erfolg, sind personenbezogene Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen schriftlich dokumentiert und regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft werden. Auf diese Weise leistet die Einbeziehung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung einen entscheidenden Beitrag zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Psychische Belastungen erkennen lernen – mit der BAU WEITERBILDUNG
Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern steht es frei, ob sie den betrieblichen Arbeitsschutz an einen externen Dienstleister auslagern oder selbst übernehmen wollen. Dazu ist die Teilnahme an einer Unternehmerschulung erforderlich. Als offizieller Kooperationspartner der BGW bietet BAU WEITERBILDUNG Erst- und Folgeschulungen für die alternative bedarfsorientierte Betreuung an. Dabei lernen Sie u.a., wie Sie psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und durch eine sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplatzgestaltung beseitigen können. Anhand eines Praxisbeispiels zeigen wir Ihnen anschaulich, wie Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung am besten vorgehen und was Sie dabei beachten müssen. Haben Sie dazu noch Fragen oder interessieren Sie sich für die alternative bedarfsorientierte Betreuung mit dem Büro für Arbeit & Umwelt? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!