Sicherheitsbeauftragte bestellen und ausbilden
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Sicherheitsbeauftragte bestellen und ausbilden

Sicherheitsbeauftragte fungieren als wichtige Schnittstelle zwischen Mitarbeitern, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Führungsebene. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen. Erfahren Sie, wann Sie einen Sicherheitsbeauftragten bestellen müssen, welche Rechte und Pflichten diesem zukommen und worin die Unterschiede zur Fachkraft für Arbeitssicherheit liegen.

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?

Der Sicherheitsbeauftragte, auch SiBe genannt, ist eine vom Unternehmen bestellte Person, die den Arbeitgeber bei der Durchführung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen unterstützt und die getroffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft. Damit steht der Sicherheitsbeauftragte der Fachkraft für Arbeitssicherheit am nächsten.

SiBe und SiFa dürfen keinesfalls verwechselt werden. So ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit für die sicherheitstechnische Betreuung eines Betriebs zuständig, wird schriftlich bestellt und muss eine entsprechende Ausbildung und berufliche Qualifikation vorweisen können. Fachkräfte für Arbeitssicherheit können auch extern bestellt werden. Im Gegensatz dazu handelt es sich beim Sicherheitsbeauftragten um einen im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter, der den Arbeitgeber bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten lediglich beratend unterstützt. Eine spezielle Ausbildung oder eine schriftliche Bestellung sind dafür nicht zwingend erforderlich.

Folglich trägt der Sicherheitsbeauftragte keine formale Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Er besitzt auch kein Weisungsrecht und kann somit weder zivil- noch strafrechtlich geahndet werden.

Darüber hinaus agiert der Sicherheitsbeauftragte weisungsfrei. Das garantiert sein unabhängiges Handeln von Vorgesetzten und Führungskräften bei der Prüfung der Umsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsschutzanforderungen. Er handelt also ausschließlich auf Basis der geltenden Gesetze und Vorschriften sowie innerbetrieblicher Regelungen.

Das bedeutet natürlich nicht, dass der Sicherheitsbeauftragte ohne jegliche Verbindlichkeiten agieren darf. Innerhalb seines Aufgabengebiets muss er Rechtssicherheit und geordnete Verhältnisse jederzeit gewährleisten. Außerdem ist er dazu verpflichtet, die Geschäftsleitung, z.B. in Form eines Jahresberichts, über seine Tätigkeit zu unterrichten.

Sicherheitsbeauftragter 2

Sicherheitsbeauftragte sind dazu verpflichtet, die Geschäftsleitung über ihre Tätigkeiten zu unterrichten. Das kann z.B. in Form eines Jahresberichts geschehen.

Wann muss man Sicherheitsbeauftragte bestellen?

Sicherheitsbeauftragte sind in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern zu bestellen. Das schreibt das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (§22 SGB VII) vor. Die genaue Zahl der Sicherheitsbeauftragten richtet sich gemäß DGUV Vorschrift 1 nach der Anzahl der Mitarbeiter, dem Gefahrenpotential sowie der räumlichen, fachlichen und zeitlichen Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten. Konkrete Angaben dazu finden sich in der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“.

Wer kann SiBe werden?

Im Grunde genommen kann jeder Mitarbeiter eines Unternehmens die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten übernehmen. Externe Dienstleister sind nicht zulässig, da der Sicherheitsbeauftragte direkt vor Ort tätig sein muss.

Weitere Qualifikationen sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, es bietet sich aber an, solche Mitarbeiter zu bestellen, die ein gutes Verhältnis zu den Kollegen haben und von diesen geschätzt werden. Da es zu den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört, auf eine sicherheits- und gesundheitsgerechte Arbeitsweise der Kollegen zu achten, sind Einzelgänger und Außenseiter für diese wichtige Funktion nicht geeignet.

Auch sollte es sich um Beschäftigte handeln, die einen Großteil ihrer Arbeitszeit im Betrieb verbringen. Außendienstmitarbeiter, die nur gelegentlich anwesend sind, scheiden hier eher aus. Ein guter Sicherheitsbeauftragter überzeugt allgemeinhin mit Zuverlässigkeit, Engagement und Verantwortungsbewusstsein. Er verfügt über ein hohes Maß an Sozialkompetenz, ist lernwillig und mit den Einzelheiten seines Betriebsbereichs bestens vertraut.

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Im Gegensatz zur Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt der Sicherheitsbeauftragte keine spezielle Ausbildung, um in dieser Funktion arbeiten zu dürfen. Damit er seinen Aufgaben und Pflichten nachkommen kann, sollten potentielle Sicherheitsbeauftragte aber dennoch an einer Erstschulung teilnehmen. Diese wird von verschiedenen Unfallversicherungsträgern angeboten und macht die Teilnehmer mit branchenspezifischen Gefährdungen sowie den geltenden Sicherheitsbestimmungen vertraut.

Da Vorschriften und Regelwerke ständigen Änderungen unterworfen sind, sollten Sicherheitsbeauftragte auch auf regelmäßige Fort- und Weiterbildungen nicht verzichten. Die DGUV Information 211-042 gibt dafür einen zeitlichen Rahmen von drei bis fünf Jahren vor, der jedoch nicht rechtlich bindend ist.

Sicherheitsbeauftragter

Sicherheitsbeauftragte gelten als erste Ansprechpartner für die Beschäftigen in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie sollten ein gutes Verhältnis zu den Kollegen haben und von diesen geschätzt werden.

Aufgaben und Pflichten

Der Sicherheitsbeauftragte hat die Pflicht, den Arbeitgeber bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen. Die Aufgaben, die damit konkret einhergehen, können ganz unterschiedlicher Natur sein und unterscheiden sich je nach Betrieb und Arbeitsbereich. Dazu gehören u.a.:

  • Auf Sicherheitsmängel achten und diese bei Bedarf melden
  • Sicherstellen, dass die Kollegen die vorgeschriebene Persönliche Schutzausrüstung tragen
  • Sicherheitswidriges Verfahren von Kollegen unterbinden und sie auf ihre Fehler hinweisen
  • Als erster Ansprechpartner für die Kollegen bei sämtlichen Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Verfügung stehen
  • Kritik, Anregungen und Verbesserungsvorschläge zum betrieblichen Arbeitsschutz mit der Geschäftsleitung kommunizieren
  • Arbeitgeber und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Planung und Durchführung von Unterweisungen unterstützen
  • An den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen

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Es gehört zu den Pflichten des Unternehmers, den Arbeitsplatz so sicher und gesunderhaltend wie nur möglich zu gestalten. Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern steht es offen, ob sie den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz an eine externe Fachkraft auslagern oder lieber selbst in die Hand nehmen. Es besteht die Möglichkeit, die dafür erforderlichen Kenntnisse im Rahmen einer Unternehmerschulung zu erwerben. BAU WEITERBILDUNG bietet Erst- und Folgeschulungen deutschlandweit an. Dabei werden wir uns auch relevanten Themen wie der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten widmen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie dazu noch Fragen haben oder sichern Sie sich direkt Ihren Seminarplatz. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!