Arbeitsschutz in der Apotheke

Arbeitsschutz in der Apotheke

Im Dienste der Gesundheit: Pharmazeuten in der Apotheke. Sich mit Medikamenten zu umgeben bedeutet jedoch nicht, dass man auf der Arbeit gesund bleibt!

Im Dienste der Gesundheit: Pharmazeuten in der Apotheke. Sich mit Medikamenten zu umgeben bedeutet jedoch nicht, dass man auf der Arbeit gesund bleibt!

Arbeitsschutz mit der alternativen bedarfsorientierten Betreuung selbst gestalten

Kratzen im Hals, Magenbeschwerden, Pollenallergie – bei solchen kleinen Beschwerden treibt es die meisten Menschen zuerst in die Apotheke. Und auch wenn dort die Gesundheit der Kundinnen und Kunden im Mittelpunkt steht, sollte in Apotheken auch Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten nicht außer Acht gelassen werden.

So birgt die Arbeit in der Apotheke einige nicht zu unterschätzende Gesundheitsrisiken und Sicherheitsgefahren. Körperliche Probleme durch langes Stehen, psychische Belastungen durch Stress und das Risiko von Virusinfektionen bei Blutuntersuchungen sind nur einige davon.

Nicht ohne Grund sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu verpflichtet, für einen sicheren und gesunderhaltenden Arbeitsplatz Sorge zu tragen. Mit der alternativen bedarfsorientierten Betreuung haben Sie die Möglichkeit, den Arbeitsschutz in Ihrer Apotheke selbst in die Hand zu nehmen. Dazu ist die Teilnahme an sogenannten Unternehmerschulungen erforderlich. Die BAU WEITERBILDUNG bietet Erst- und Folgeschulungen für alle BGW-Mitgliedsbetriebe an, darunter auch für Apothekenbetreiber und -betreiberinnen.

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Gefährdungen in der Apotheke ermitteln: Die Gefährdungsbeurteilung

Sicheres und gesundes Arbeiten ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrer Tätigkeit lange motiviert und leistungsfähig nachgehen können. Um das Risiko von Unfällen und gesundheitlichen Belastungen so gering wie möglich zu halten, ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Diese schreibt der Gesetzgeber für alle Betriebe mit mindestens einem Mitarbeitenden vor, so auch für Apotheken.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden die Gefährdungen in Ihrem Betrieb ermittelt und im Anschluss passende Schutzmaßnahmen entwickelt. Dabei bedienen Sie sich an dem sogenannten STOP-Prinzip, bei dem technische Schutzmaßnahmen vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zu ergreifen sind. An oberster Stelle steht hier aber natürlich die Substitution, also der vollständige Ersatz des gefährdenden Stoffes durch einen weniger gefährlichen.

Bei der Unternehmerschulung mit BAU WEITERBILDUNG lernen Sie, worauf es bei der Gefährdungsbeurteilung in der Apotheke ankommt. Wir machen Sie mit den typischen Gefahrenquellen vertraut und erklären anschaulich und praxisnah, wie Sie diese beseitigen können.

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

Ein besonderes Risiko bei der Arbeit in der Apotheke besteht im Umgang mit Gefahrstoffen. Dabei kann es sich z.B. um Arzneimittel, Laborchemikalien oder Desinfektions- und Reinigungsmittel handeln. Damit von diesen ein möglichst geringes Risiko für die Mitarbeitenden ausgeht, sollten Dauer und Ausmaß der Exposition so niedrig wie möglich gehalten werden. Auch dazu sollten

verschiedene Schutzmaßnahmen ergriffen werden, beispielsweise die Einrichtung von Sicherheitsschränken, die Ausstellung von Sicherheitsdatenblättern sowie die korrekte Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob sich ein Gefahrstoff nicht durch einen weniger gefährlichen Stoff bzw. ein weniger gefährliches Verfahren ersetzen lässt.

Unterweisungen in der Apotheke

Damit die Mitarbeitenden im Umgang mit Gefahrstoffen im Speziellen und gesundheitsgefährdenden Situationen im Arbeitsalltag im Allgemeinen geschult sind, sind regelmäßige Unterweisungen erforderlich. Hier lernen die Beschäftigten, wie sie ein möglichst gesunderhaltendes und risikoarmes Verhalten am Arbeitsplatz an den Tag legen.

Bedenken Sie auch immer, dass die Beschäftigten ihren jeweiligen Tätigkeitsbereich meistens selbst am besten kennen. Beziehen Sie Ihre Mitarbeitenden deshalb unbedingt auch in die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ein und vergessen Sie nicht: Eine Gefährdungsbeurteilung ist niemals beendet, sondern sollte immer wieder fortgeschrieben und aktualisiert werden. Dabei sind die entsprechenden Maßnahmen schriftlich zu dokumentieren.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Je nach Tätigkeitsbereich müssen Sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Apotheke die Möglichkeit zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bieten. Hier werden die jeweiligen Personen von einem Betriebsarzt hinsichtlich bestimmter Themenschwerpunkte, etwa Infektionsgefährdungen oder Hautschutz, aufgeklärt. Auch Impfungen können im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge angeboten werden.

Gefahrstoffe 3

Der Umgang mit Gefahrstoffen steht in der Apotheke an der Tagesordnung und birgt einige Risiken.

Alternative bedarfsorientierte Betreuung mit BAU WEITERBILDUNG

Apotheken und andere medizinische Einrichtungen, die weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigen, können den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz selbst in die Hand nehmen. In diesem Fall spricht man von einer alternativen bedarfsorientierten Betreuung.

Diese steht der sogenannten Regelbetreuung gegenüber, bei der ein externer Arbeitsschutzexperte in Ihren Betrieb kommt, um Sie in Sachen Arbeitsschutz zu beraten. Wenn Sie sich für die Regelbetreuung interessieren, verweisen wir Sie gerne an unsere Kolleginnen und Kollegen der BAU ARBEITSSICHERHEIT. Diese stellen Ihnen erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verfügung oder bilden auf Wunsch Fachkräfte für Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb aus.

Sollten Sie sich für die alternative bedarfsorientierte Betreuung entscheiden, ist die Teilnahme an einer Unternehmerschulung erforderlich. Diese setzt sich aus einer Erst- sowie regelmäßig stattfindenden Folgeschulungen zusammen, an denen Sie als Unternehmer bzw. Unternehmerin teilnehmen müssen. Die Unternehmerschulung erfolgen branchenbezogen, so dass man im Falle von Apotheken auch von einer BGW-Unternehmerschulung spricht.

Wir von der BAU WEITERBILDUNG bieten die Unternehmerschulung für Apotheken und andere medizinische Einrichtungen an. Als offizieller Kooperationspartner der BGW sind wir genau der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, sicheres und gesunderhaltendes Arbeiten in Ihrem medizinischen Betrieb zu gewährleisten. Wir vermitteln arbeitsschutzrelevante Inhalte anschaulich und praxisnah und lassen genügend Raum, um alle etwaigen Fragen ausführlich mit Ihnen zu klären.

Sicheren Sie sich Ihren Seminarplatz am besten direkt online. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns selbstverständlich gerne direkt kontaktieren – wahlweise telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

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