Arbeitsschutz in Beratungs- und Betreuungseinrichtungen

Arbeitsschutz in Beratungs- und Betreuungseinrichtungen

Die Arbeitsumgebung muss so gestaltet sein, dass Mitarbeiter sich wohl fühlen. Beleuchtung, Lautstärke und Temperaturen sind wichtige Faktoren, die zu einem angenehmen Arbeitsumfeld beitragen.

Die Arbeitsumgebung muss so gestaltet sein, dass Mitarbeiter sich wohl fühlen. Beleuchtung, Lautstärke und Temperaturen sind wichtige Faktoren, die zu einem angenehmen Arbeitsumfeld beitragen.

Arbeitsschutz mit der alternativen bedarfsorientierten Betreuung selbst gestalten

Die Tätigkeitsfelder in Beratungs- und Betreuungseinrichtungen können sehr unterschiedlich ausfallen. Das heißt jedoch nicht, dass von diesen keine Gefahr ausgeht. Auch wenn Büroarbeit als vergleichsweise sicher gilt, können auch hier Gefahren lauern.

Kopf- und Augenschmerzen, Verspannungen im Nacken- und Schulterbereich sowie Konzentrationsstörungen sind typische Begleiterscheinungen von Bildschirmarbeit. Auch die Risiken psychischer Probleme sind nicht zu unterschätzen.

Nicht ohne Grund sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, für einen sicheren und gesunderhaltenden Arbeitsplatz Sorge zu tragen. Mit der alternativen bedarfsorientierten Betreuung haben Führungskräfte die Möglichkeit, den betrieblichen Arbeitsschutz selbst in die Hand zu nehmen. Dazu ist die Teilnahme an einer Unternehmerschulung erforderlich. Die BAU WEITERBILDUNG bietet Erst- und Folgeschulungen für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen an.

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Gefährdungen am Arbeitsplatz mit einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln

Betriebe mit mindestens einem Mitarbeiter müssen gemäß §5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Das gilt auch für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen. Dabei geht es darum zu prüfen, ob die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher sind. Dazu werden zunächst alle etwaigen Gefahrenquellen ermittelt, um im Anschluss geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln, die die Gefährdungen auf ein erträgliches Minimum reduzieren.

Dabei folgen Sie am besten dem STOP-Prinzip, bei dem die Substitution der Gefährdung an oberster Stelle steht. Sollte diese nicht möglich sein, sind mit absteigender Priorität technische, organisatorische und / oder personenbezogene Maßnahmen zu ergreifen.

Bei einer Unternehmerschulung mit der BAU WEITERBILDUNG lernen Sie, worauf es bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung in Beratungs- und Betreuungseinrichtungen ankommt.

beratungs-betreuungseinrichtungen

Der Arbeitsplatz hat große Auswirkung auf die Gesundheit, Motivation und Produktivität eines Arbeitnehmers.

Sichere Arbeitsumgebung in Beratung und Betreuung

Damit sich die Mitarbeitenden an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen, zufrieden und produktiv ihrer Arbeit nachgehen können, sollten verschiedene Gesichtspunkte Beachtung finden. Insbesondere eine störungsfreie Arbeitsumgebung ist hier wichtig. Entscheidende Faktoren sind hier u.a. ein angenehmes Klima, eine gute Beleuchtung und die Eliminierung von Lärmbelästigung.

Gerade am Büroarbeitsplatz spielt auch die Ergonomie eine große Rolle. Der Arbeitsplatz sollte so gestaltet sein, dass die Mitarbeitenden ihrer Tätigkeit möglichst gesunderhaltend nachgehen können. Das beinhaltet zum Beispiel höhenverstellbare Schreibtische, ggf. Fußstützen für kleinere Personen und einen passenden Bürostuhl, der dynamisches Sitzen ermöglicht. So beugen Sie der Entstehung schmerzhafter Zwangshaltungen effektiv vor.

Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen in Beratungs- und Betreuungseinrichtungen

Auch die Beschäftigten selbst sollten aktiv am Arbeitsschutz beteiligt werden, denn sie kennen ihren Arbeitsplatz und die damit verbundenen Gefährdungen meist am besten. Informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ihre Rechte in Sachen Arbeitsschutz und führen Sie regelmäßig Unterweisungen durch.

Beschäftigten am Bildschirmarbeitsplatz müssen Sie darüber hinaus das Angebot einer arbeitsmedizinischen Vorsorge machen. Auch wenn ein Mitarbeiter das Angebot nicht wahrnimmt, befreit das den Vorgesetzten nicht von seiner Pflicht, ihm nach spätestens fünf Jahren erneut die Angebotsvorsorge zu unterbreiten.

Alternative bedarfsorientierte Betreuung mit der BAU WEITERBILDUNG

Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Arbeitsschutz zu wahren. In Beratungs- und Betreuungseinrichtungen mit bis zu 50 Beschäftigten kann das der Arbeitgeber selbst in die Hand nehmen. In diesem Fall spricht man von der alternativen bedarfsorientierten Betreuung.

Durch die persönliche Teilnahme an einer Schulung für Arbeitssicherheit lernen Führungskräfte, wie sie ihre Mitarbeitenden bestmöglich schützen können. So ist es diesen in Zukunft möglich, die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung in ihrem Unternehmen eigenverantwortlich zu organisieren.

Als offizieller Kooperationspartner der BGW führen wir die Unternehmerschulung für Sie und mit Ihnen durch – kompakt, verständlich und allumfassend. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Fragen haben oder sichern Sie sich direkt Ihren Seminarplatz. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!