Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz

Ein effizienter Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sollte in jedem Unternehmen oberste Priorität haben. Der allgemeine Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz wird als Arbeitsschutz bezeichnet. Das Ziel der umfassenden Aufgabe Arbeitsschutz besteht in erster Linie in der Vermeidung von Arbeitsunfällen und der Aufrechterhaltung menschengerechter Gestaltung der Arbeit.  Arbeitsschutz umfasst dabei auch Gesundheitsschutz. Beide gehören zu den Unternehmerpflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz umfasst grundsätzlich alle Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten beitragen. Darunter vor allem der Schutz vor Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden. Der Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz ist gesetzlich vorgeschrieben. Das sogenannte Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter während der Arbeit zu sorgen.

Rechtliche Grundlagen

Bei dem Arbeitsschutzgesetz handelt es sich um ein Gesetz, das allgemeine Regelungen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes festlegt. Bei der Umsetzung in einem konkreten Betrieb können teils unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes greifen. Aus diesem Grund gelten verschiedene Arbeitsschutzverordnungen. Darunter beispielsweise die Gefahrstoffverordnung oder die Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung.

Gesundheitsschutz

Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes. Hierbei finden insbesondere langfristige Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Mitarbeiter Beachtung. Berufskrankheiten und sonstige gesundheitliche Probleme gilt es zu vermeiden. Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber profitieren von rundum gesunden Mitarbeitern. Zum einen können krankheitsbedingte Arbeitsausfälle verringert werden. Des Weiteren sind gesunde Mitarbeiter in der Regel motivierter und leistungsfähiger, was ebenfalls zu einer Steigerung der Produktivität im Betrieb führen kann.

Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber zu der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Dabei handelt es sich um eine Bewertung der Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz. Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung lassen sich anschließend entsprechende Schutzmaßnahmen in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz ableiten. Alle Beschäftigten sollten hinsichtlich getroffener Maßnahmen ordnungsgemäß geschult werden. Mitarbeiterunterweisungen spielen eine tragende Rolle in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Beschäftigten werden sowohl hinsichtlich der Gefährdungen als auch hinsichtlich einem angemessenen Verhalten am Arbeitsplatz unterrichtet.