Was ist menschengerechte Arbeitsgestaltung?

Das Prinzip menschengerechter Arbeitsgestaltung ist fest im Arbeitsschutz verankert. Die Vorgaben sind im Grundmodell der Humankriterien zusammengefasst. Sie besagt, dass Arbeit ausführbar sein muss und nicht schädigen darf, so dass keine nichtregenerierbaren Gesundheitsschäden entstehen. Ferner muss gewährleistet sein, dass das nicht über längere Zeit entsteht. Sie muss gesellschaftliche Normen und Werte von Gruppen beachtet und niemanden benachteiligen. Außerdem soll Arbeit persönlichkeitsfördernd sein. Sie soll Motivation, Qualifikation und Flexibilität fördern, so dass sich Personen bei ihrer Arbeit entfalten und selbstverwirklichen können.