Was ist ein Arbeitsunfall?
Bei Arbeitsunfällen handelt es sich um Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit stehen. Ein Beschäftigter erleidet während der Arbeitszeit im Unternehmen einen Unfall. Dabei muss es sich um ein „von außen auf den Körper einwirkendes“ Ereignis handeln. Darunter beispielsweise ein Stromschlag, Verletzungen durch Maschinen oder herabstürzende Bauteile. Ein Herzinfarkt am Arbeitsplatz würde demnach nicht als Arbeitsunfall gelten. Krankheiten, die durch psychische und physische Belastungen auf der Arbeit hervorgerufen werden, zählen jedoch ebenfalls als Arbeitsunfall.
Arbeitsunfall: Diese Personengruppen sind versichert
Bei einem Arbeitsunfall erleidet eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit einen Unfall. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um berufstätige Personen. Auch Praktikanten und Ehrenamtler sind in der Regel versichert. Zudem greift der Versicherungsschutz auch bei Kindergartenkindern, Schülern und Studenten während ihres Besuchs in Kitas, Schulen und Universitäten. Bei Schäden in Folge eines erhöhten Alkoholkonsums erlischt der Versicherungsschutz in der Regel.
Arbeitszeit und -ort
Grundsätzlich gilt, dass es sich ausschließlich bei Unfällen an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit um einen Arbeitsunfall handelt. Häufig ist dabei aber nicht ausschließlich vom Arbeitsplatz und den gewöhnlichen Arbeitszeiten die Rede. Auch bei Unfällen bei Betriebsausflügen, Firmenfeiern oder während einer Geschäftsreise spricht man von Arbeitsunfällen. Darüber hinaus zählen unter gewissen Voraussetzungen auch Wegeunfälle zu Arbeitsunfällen. Dabei handelt es sich um Unfälle auf dem Weg zu und von der Arbeit.
Der Wegeunfall
Damit Unfälle auf dem Weg zu und von der Arbeit als Arbeitsunfälle zählen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss es sich um den direkten Weg zur Arbeitsstelle handeln. Dabei gelten Ausnahmen in Bezug auf Fahrgemeinschaften, das Umfahren von Staus sowie das Absetzen und Abholen von Kindern in Betreuungseinrichtungen. Das gewählte Verkehrsmittel spielt auf dem Weg zur Arbeit in Bezug auf den Versicherungsschutz keine Rolle. Der Weg zur Arbeit und somit auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Verlassen der Außentür des Wohngebäudes.
Arbeitsunfall melden
Bei einem Arbeitsunfall sollte die betroffene Person umgehend einen Durchgangsarzt aufsuchen. Sollte es anschließend zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen kommen, muss der Arbeitgeber bei der zuständigen Berufsgenossenschaft eine sogenannte Unfallanzeige einreichen. Diese tritt anschließend in Kontakt mit dem betroffenen Beschäftigten. Die Kosten für die medizinische Behandlung und sonstige Leistungen werden übernommen. Diese zusätzlichen Leistungen umfassen beispielsweise einen behindertengerechten Wohnungsumbau oder bei besonders schweren Fällen sogar die Auszahlung einer Rente.