Was ist soziale Entschädigung?
Personen, die einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gesellschaft einzustehen hat (z.B. im Falle einer Schädigung in Folge eines Krieges), haben Anspruch auf eine sogenannte soziale Entschädigung. Seinen Ursprung hat diese Leistung im Bundesversorgungsgesetz. Hierbei handelt es sich um ein Gesetz über die Versorgung der Opfer des Zweiten Weltkrieges. In Kraft trat das Gesetz im Zuge der Nachkriegszeit, um Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebenen zu entschädigen. Leistungen der sozialen Entschädigung werden bis heute gewährt. Auch andere Personen, welche im Zuge von gesellschaftlichen Bedingungen körperliche sowie psychische Schäden erleiden, haben Anspruch auf eine soziale Entschädigung.
Wer hat Anspruch auf soziale Entschädigung?
Verschiedene Personengruppen haben im Rahmen der sozialen Entschädigung Anspruch auf entsprechende Leistungen. Darunter fallen Wehrdienstbeschädigte, Zivildienstbeschädigte und Opfer staatlichen Unrechts in der DDR. Aber auch Impfgeschädigte sowie Opfer von Gewalt- und Terrortaten haben Anspruch auf soziale Entschädigung. Auch Hinterbliebene von betroffenen Personen haben Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung.
Durchführung der sozialen Entschädigung
Neben den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen im jeweiligen Bundesland sind vor allem die örtlichen zuständigen Versorgungsbehörden für die Durchführung der sozialen Entschädigung verantwortlich. Die ausgezahlten Leistungen variieren von Fall zu Fall. Sie richten sich in der Regel nach dem Umfang und der Schwere der Schädigung. Die Versorgungsleistungen des sozialen Entschädigungsrechts setzen sich häufig aus mehreren Einzelleistungen zusammen. Darunter Geld- und Sachleistungen, die im Folgenden aufgeführt sind.
Leistungen der sozialen Entschädigung
Die berücksichtigten Einzelleistungen für Personen, die Schäden erleiden, für welche die Gesellschaft bzw. der Staat einzustehen hat, umfassen beispielsweise die Beschädigten- und Hinterbliebenenrente, Bestattungsgeld, Berufsschadenausgleich, Pflegezulage und/oder Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung. Darunter fällt auch die medizinische Rehabilitation. Die Rentenleistungen werden im Zuge der sozialen Entschädigung ungeachtet der Einkommens- und Vermögensverhältnisse erbracht. Sie dienen unter anderem dem Ausgleich des schädigungsbedingten Mehraufwandes. Alle anderen Leistungen richten sich hingegen nach dem Einkommen und Vermögen des Berechtigten. Sie dienen als Einkommens- oder Unterhaltersatz.
Fürsorgerische Leistungen
Die oben genannten Versorgungsleistungen werden bei besonderem Bedarf zudem durch sogenannte fürsorgerische Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts ergänzt. Im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes spricht man diesbezüglich von der Kriegsopferfürsorge. Fürsorgerische Leistungen richten sich an alle Berechtigten der sozialen Entschädigung, während Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen weiterhin die größte Gruppe der Leistungsberechtigten darstellen. Auch fürsorgerische Leistungen sind in der Regel einkommensabhängig. Sie umfassen beispielsweise die Hilfe zur Pflege, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt und/oder Hilfe in besonderen Lebenslagen.