Was ist Haftungsablösung?

Passiert im Unternehmen oder im Betrieb ein Unfall, bei dem sich ein Mitarbeiter verletzt, so ist die verantwortliche Berufsgenossenschaft dazu verpflichtet, für den Schadensfall aufzukommen. Das gilt für Unfälle wie auch Berufskrankheiten. Diese Haftungsablösung hat zum Ergebnis, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht auf Schadensersatz verklagen darf. Diese Maßnahmen sorgen im Unternehmen für sozialen Frieden und finanzielle Sicherheit.

Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn der Unfall nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich geschehen ist – in diesen Fällen ist der Arbeitgeber regresspflichtig.