Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Als Gefährdungsbeurteilung bezeichnet man im Arbeits- und Gesundheitsschutz einen Prozess, um systematisch alle relevanten Gefahren und Risiken an einem Arbeitsplatz zu definieren. Zweck dieses Prozesses ist Verbesserung ist Sicherheit aller Beschäftigten an diesem Arbeitsplatz. Die gesetzliche Basis bilden §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Gefährdungsbeurteilung muss ein spezialisierter Gutachter durchführen.

Mit einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt der Unternehmer die Gefährdungen die von den jeweiligen Tätigkeiten im Betrieb ausgehen. Es ist seine Pflicht, Verbesserungen für den Arbeitsschutz (und somit auch für die Mitarbeiter) erfolgreich umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.