DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erklärt
Der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (kurz DGUV) kommt im arbeitsschutzrechtlichen Kontext entscheidende Bedeutung zu. Als Dachverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen koordiniert sie die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Ihre Aufgabe ist es, die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten zu schützen – durch Prävention, konkrete Vorschriften und umfassende Versorgung nach einem Unfall.
DGUV: Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Die DGUV ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland – selbst aber kein eigener Versicherungsträger.
- Zentrale Aufgaben: Sie koordiniert Prävention, Rehabilitation und Entschädigung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Pflichtversicherung: Unternehmen finanzieren die gesetzliche Unfallversicherung über Beiträge. Beschäftigte sind automatisch beitragsfrei mitversichert.
- DGUV-Vorschriften: Diese Regeln konkretisieren gesetzliche Vorgaben für den Arbeitsschutz und sind in Betrieben verbindlich umzusetzen.
- Umsetzung im Betrieb: Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen sichern die Einhaltung der Vorschriften im Arbeitsalltag.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die DGUV und was macht sie?
- Aufgaben der DGUV
- Arbeitsunfälle
- Organe der DGUV
- Die wichtigsten DGUV-Vorschriften
- Von BGV zu DGUV
- Umsetzung im Betrieb
- DGUV-Vorschriften umsetzen mit der BAU WEITERBILDUNG
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – FAQ
Was ist die DGUV und was macht sie?
Die DGUV ist der Spitzenverband der neun gewerblichen Berufsgenossenschaften und 27 Unfallkassen in Deutschland. Sie wurde 2007 durch die Fusion des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und des Bundesverbands der Unfallkassen (BUK) gegründet.
Die DGUV ist selbst kein Versicherungsträger, sondern ein koordinierender Dachverband. Im Unterschied zu den einzelnen Berufsgenossenschaften, die als Träger fungieren, handelt es sich bei der DGUV um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie handelt im Auftrag des Staates, ist aber keine Behörde.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung – finanziert wird sie durch Arbeitgeberbeiträge. Beschäftigte sind beitragsfrei versichert. Der Sitz des Verbands befindet sich in Berlin. Zusätzliche Fachstandorte betreuen Aufgaben wie Forschung, Qualifizierung und Regelsetzung.

Aufgaben der DGUV
Die DGUV erfüllt drei gesetzlich verankerte Hauptaufgaben:
- Prävention: Entwicklung und Veröffentlichung verbindlicher Vorschriften, Förderung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Programme zur Sicherheitskultur, Durchführung von Forschungsvorhaben.
- Rehabilitation: Koordination medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitationsmaßnahmen nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
- Entschädigung: Zahlung von Verletztengeld, Übernahme von Heilbehandlungskosten und Gewährung von Renten bei bleibender Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Ziel ist es, Arbeitsunfälle möglichst zu vermeiden und im Schadensfall schnellstmöglich die Rückkehr ins Arbeitsleben zu ermöglichen.
Arbeitsunfälle
Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Versichert sind nicht nur Angestellte, sondern auch Auszubildende, Kinder in Kitas, Schüler und Studierende.
Kommt es auf der Arbeit zu einem meldepflichtigen Unfall, muss eine zugelassene Fachärztin oder ein Facharzt – ein sogenannter Durchgangsarzt (D-Arzt) – aufgesucht werden. Dieser koordiniert die medizinische Erstversorgung und entscheidet über weitere Maßnahmen wie stationäre Behandlung, Rehabilitation oder eine stufenweise Wiedereingliederung.
Organe der DGUV
Die DGUV ist ein eingetragener Verein mit klarer innerer Struktur. Sie besteht aus der Mitgliederversammlung und dem Vorstand. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Gremium – vergleichbar mit einem Parlament. Sie entscheidet über Grundsatzfragen, verabschiedet Vorschriften und wählt den Vorstand. Der Vorstand wiederum führt die laufenden Geschäfte und wählt den Hauptgeschäftsführer.
Die wichtigsten DGUV-Vorschriften im Überblick
Die DGUV-Vorschriften bilden die verbindliche Grundlage für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in deutschen Betrieben. Sie konkretisieren gesetzliche Vorgaben und definieren, wie Unternehmen ihre Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag umsetzen müssen, um Gefahren wie Arbeitsunfälle oder Krankheiten zu vermeiden.
Besonders relevant sind folgende vier DGUV-Vorschriften:
- DGUV Vorschrift 1 legt allgemeine Pflichten zur Organisation von Arbeitsschutzmaßnahmen fest.
- DGUV Vorschrift 2 regelt die sicherheitstechnische Betreuung und die betriebsärztliche Betreuung. Dabei kann aus unterschiedlichen Betreuungsformen gewählt werden, konkret zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung.
- DGUV Vorschrift 3 verpflichtet gewerbliche Unternehmen zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Diese DGUV-Prüfung muss von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
DGUV Vorschrift 4: enthält entsprechende Regelungen zur sicheren Nutzung und Prüfung elektrischer Anlagen für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Museen oder Ämter.
Von BGV zu DGUV
Bis zum Jahr 2014 galten in vielen Betrieben die sogenannten BGV-Vorschriften – das Kürzel stand für „Berufsgenossenschaftliche Vorschriften“. Diese Regelwerke wurden von den einzelnen Berufsgenossenschaften entwickelt und enthielten sicherheitstechnische Vorgaben für bestimmte Branchen oder Gefährdungsbereiche. Sie waren jedoch in Struktur, Sprache und Nummerierung uneinheitlich und für viele Unternehmen schwer verständlich oder schwer auffindbar.
Im Zuge einer umfassenden Reform des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks wurden die bisherigen BGVs vollständig überarbeitet, aktualisiert und zusammengeführt. Ziel war es, die Vorschriften bundesweit zu vereinheitlichen, praxisnäher zu gestalten und die Anwendung im betrieblichen Alltag zu erleichtern. Die Inhalte wurden gestrafft, redaktionell überarbeitet und systematisch neu nummeriert.
Seit der Umbenennung sprechen Fachkräfte und Arbeitsschützer nicht mehr von „BGV“, sondern ausschließlich von DGUV-Vorschriften – ein Begriff, der heute für ein einheitliches, rechtsverbindliches Arbeitssicherheitsniveau in Deutschland steht.
Umsetzung im Betrieb
Die DGUV-Vorgaben sind in der Praxis umzusetzen, u.a. durch regelmäßige Mitarbeiterunterweisungen, die Beschäftigte über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informieren. Ergänzend sind Betriebsanweisungen zu erstellen, die klare Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen festlegen – etwa bei der Arbeit mit Maschinen, Gefahrstoffen oder elektrischen Anlagen.
Portale wie die Sichere Schule DGUV bieten gezielte Hilfestellungen für Bildungseinrichtungen. Sie unterstützen bei der Planung sicherer Schulräume und bei der Gefährdungsbeurteilung. Damit richtet sich die DGUV nicht nur an Unternehmen, sondern auch an öffentliche Einrichtungen.
DGUV-Vorschriften umsetzen mit der BAU WEITERBILDUNG
Sie möchten die DGUV-Vorgaben in Ihrem Betrieb sicher umsetzen? Die BAU WEITERBILDUNG unterstützt Sie mit praxisnahen Schulungen. Die DGUV-Vorschrift 2 regelt die sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb und sieht für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zwei Modelle vor: die Regelbetreuung durch eine externe Fachkraft oder die alternative bedarfsorientierte Betreuung. Letztere gibt Ihnen die Möglichkeit, den Arbeitsschutz selbst zu organisieren – vorausgesetzt, Sie absolvieren eine Unternehmerschulung.
Für Mitgliedsbetriebe der BGW bietet die BAU WEITERBILDUNG kompakte Schulungseinheiten mit einer Dauer von jeweils 45 Minuten an. In einem praxisnahen Format werden zentrale Inhalte des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes anschaulich vermittelt – mit verständlichen Beispielen und viel Raum für Austausch. Ziel der Schulungen ist es, potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen so umzusetzen, dass Arbeitsunfälle rechtzeitig vermieden werden können. Buchen Sie jetzt Ihr Seminar oder lassen Sie sich beraten.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – FAQ
Sind die DGUV-Regeln verpflichtend?
Ja. Die Vorschriften der DGUV sind rechtsverbindlich und für alle Unternehmen, Behörden und Einrichtungen verpflichtend umzusetzen.
Kann man aus der DGUV austreten?
Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Unternehmen Pflicht. Ein Austritt ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wo finde ich die DGUV-Vorschriften?
Die aktuellen DGUV-Vorschriften sind kostenlos über das Portal www.dguv.de abrufbar. Auch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten Informationen und Beratung.